Hallo.
Ich hatte kürzlich auf dem Weg zur Arbeit eine Begegnung mit einem Steinchen auf der Autobahn. Da es noch dunkel war, hatte ich nicht gesehen, dass dies Folgen hatte. Als ich am Nachmittag ins Auto stieg, bemerkte ich den Schaden. Ein ca. 1,5cm großer Steinschlag in Augenhöhe Fahrerseite.
Ich habe Teilkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung. Durch meinen Schwager, der in einer Autowerkstatt arbeitet, sind wir günstig an eine neue Scheibe rangekommen, die morgen eingebaut wird. Wir sind ja dazu verpflichtet, wenn Steinschläge auf der Fahrerseite (Sichthöhe) sind, die Scheibe komplett zu tauschen und nicht über Carglass etc. versiegeln zu lassen.
Der Schaden wurde der Versicherung bereits gemeldet und sie bezahlen die Restsumme aus der Reparatur.
Nun ist meine Frage, ob ich vielleicht doch nicht für immer auf den 300 Euro sitzen bleibe.
a) Kann ich meinen AG fragen, ob er die 300 Euro (zum Teil) übernimmt, weil es ein Arbeitsweg ist und ich auf diesem ja eigentlich versichert bin?
b) Oder kann ich die 300 Euro bei der Steuererklärung für 2012 als Werbungskosten absetzen?
Danke für Eure Antworten.
LG
blackcat9
Steinschlag auf Arbeitsweg
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Beitrag von blackcat9 - 01.02.12 - 12:34 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 01.02.12 - 12:37 Uhr
Eher 2. Bei der Steuererklärung angeben.
Beitrag von manavgat - 01.02.12 - 12:54 Uhr
Wir sind ja dazu verpflichtet, wenn Steinschläge auf der Fahrerseite (Sichthöhe) sind, die Scheibe komplett zu tauschen und nicht über Carglass etc. versiegeln zu lassen.
Verstehe ich nicht.
Wer "verpflichtet" hier wen?
Gruß
Manavgat
Beitrag von ayshe - 01.02.12 - 12:59 Uhr
Der technische Überwachungsverein aus Sicherheitsgründen einen Fahrzeughalter.
Beitrag von manavgat - 01.02.12 - 14:12 Uhr
Quelle?
Gruß
Manavgat
Beitrag von ayshe - 01.02.12 - 14:23 Uhr

Daß sogar Frontscheiben tragende Teile sein können, ist dir gar nicht klar was?
Nein, dafür braucht man keine Quelle herauszusuchen.
Aber meinetwegen kannst du auch mit solchen Scheiben herumfahren bis die Polizei dich anhält und den Wagen stillegt 
Es gibt für alles Grenzen.
Beitrag von purpur100 - 01.02.12 - 14:42 Uhr
http://www.aktueller-info-service.de/Autoglas-Reparatur-Qualitaeten-Versicherungsleistungen.htm
Beitrag von manavgat - 01.02.12 - 15:01 Uhr
Danke, wieder was gelernt.
Gruß
Manavgat
Beitrag von lichtchen67 - 01.02.12 - 13:51 Uhr
Chef fragen? Wow.. auf so eine Idee wäre ich nie gekommen.....
Vielleicht mal überlegen langfristig die Versicherung umzustellen.... Teilkasko ohne SB ist oft nicht viel teurer.. manchmal nur 20 Euro im Jahr... dann wird die Scheibe voll bezahlt.
Lichtchen
Beitrag von windsbraut69 - 01.02.12 - 14:02 Uhr
Dein AG ist mit Sicherheit nicht zuständig!
Gruß,
W
Beitrag von cazie71 - 01.02.12 - 14:25 Uhr
Hallo.
Ich denke, dass du auf den Kosten sitzenbleibst. Dein AG ist keinesfalls zur Zahlung verpflichtet. Und selbst wenn du den "Verursacher", also das vorher fahrende Fahrzeug, nennen könntest, wäre dieser auch zu keiner Zahlung verpflichtet.
Ich glaube mal gehört zu haben, dass ein Steinschlag unter "höhere Gewalt" fällt.
Da ist auch keine Versicherung zuständig.
LG
Beitrag von nick71 - 01.02.12 - 15:25 Uhr
"a) Kann ich meinen AG fragen, ob er die 300 Euro (zum Teil) übernimmt, weil es ein Arbeitsweg ist und ich auf diesem ja eigentlich versichert bin?"
M.E. ist ein Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg versichert, aber nicht sein Auto.
"b) Oder kann ich die 300 Euro bei der Steuererklärung für 2012 als Werbungskosten absetzen?"
Grundsätzlich können die Kosten eines Unfalles, der bei einer beruflichen Fahrt passiert ist, als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Aber Achtung: Das Finanzamt erkennt nur die Folgen von Unfällen auf der direkten Strecke von und zur Arbeit an. Hat der Pendler einen Umweg eingelegt, um die Kinder zur Schule zu bringen oder im Supermarkt einzukaufen, gilt die Fahrt nicht mehr als beruflich bedingt.
Quelle: http://wirtschaft.t-online.de/steuertipps-kosten-fuer-unfall-auf-dem-weg-zur-arbeit-sind-absetzbar/id_21592112/index
Du solltest dich beim Finanzamt erkundigen, ob ein Steinschlag in dem Sinne als Unfall gilt...da bin ich mir nämlich sehr unsicher.
Beitrag von sashto - 01.02.12 - 16:31 Uhr
also den AG fragen ob er sich an den kosten beteiligt ist schon fast DREIST 
ich würde mal eine bessere versicherung suchen... 300 euro SB bei Teilkasko muss nicht sein.
letztendlich ist es ja dein Problem wenn du solch eine Versicherung abschließt. es gibt genügend Teilkasko versicherungen ohne SB oder mit geringerer SB
Beitrag von juliz85 - 01.02.12 - 20:07 Uhr
Hallo!
Bist du verpflichtet mit deinem Auto zu fahren?
Wenn ja, muss der Ag wahrscheinlich den rest zahlen!
Ich hatte mal einen Wildschaden auf dem Heimweg, arbeite ambulant mit meinem PKW und muss deswegen damit fahren. Mein AG zahlte den Schaden komplett.
Allerdings hättest du das sicher vor der Reparatur melden müssen.
lg julia
Beitrag von schnaffi1402 - 02.02.12 - 14:08 Uhr
Also dein Arbeitgeber hat mit dem Steinschlag überhaupt nichts zu tun. Die Wegeversicherung versichert dich nicht dein Auto.
Die Versicherung übernimmt den Steinschlag komplett, da in der Teilkasko immer die Glasburchversicherung mit drin ist. das ist auch völlig unabhängig von der Selbstbeteiligung.
Selbst wenn du wüsstest welches Fahrzeug den Stein geworfen hätte, so wäre dies ein unabwendbares Ereignis und deine Versicherung wäre für den Schaden zustäündig und nicht die Gegnerische.
Grüße
