Hallo,
ich werde aus meinem Vertrag nicht schlau. Ich arbeite 19 Std. die Woche, der Vertrag ist bis zum 31.10.2012 befristet.
Geschrieben steht: " Folgende Regelungen des TVöD finden auf das Arbeitsverhältnis KEINE Anwendung"
- § 1 Geltungsbereich
- § 11 Teilzeitbeschäftigung (ich habe aber zwei Kids unter 18)
- § 22 Entgeld im Krankheitsfall (stehe ich dann ohne Mittel da?)
- § 25 Betriebliche Altersversorgung
- § 29 Abs. 1 Bst. e), f) Arbeitsbefreiung
- § 30 Befristete Arbeitsverträge (aber meiner ist doch befristet)
- § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- § 36 Anwendung weiterer Tarifverträge
(4) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt ausdrücklich auch für Teilzeit- und befristete Arbeitsverhätnisse, für die Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall und für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Kann mir da jemand helfen?
LG
TVöD / viele Anwendungen finden KEINE Anwendung
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Beitrag von tasimas - 01.02.12 - 12:46 Uhr
Beitrag von ikarya - 01.02.12 - 13:05 Uhr
Sehe ich das richtig, dass Dein AG angelehnt an den TVöD einstellt, aber dem TVöD nicht eigentlich unterliegt?
Dann kann er Regelungen aus dem Tarifvertrg für das Vertragsverhältnis ausschließen. An deren Stelle treten dann die "normalen" gesetzlichen Regelungen. Siehe Absatz 4 des Vertrages.
Beitrag von tasimas - 01.02.12 - 13:14 Uhr
Ähm, doch. Er unterliegt dem TVöD.
Beitrag von ikarya - 01.02.12 - 13:30 Uhr
Ist er originär wirklich öffentlicher Dienst? Dann kann er keine Regelungen ausschließen. Da kein AG so doof ist denke ich, dass Dein AG nur angelehnt an den TVöD ist. Die Unterscheidung ist für den MA nicht unbedingt immer zu erkennen.
