Situation: Verheiratetes Parr hat sich getrennt. Nach 1 Jahr Trennung hat der Mann die Steuerklasse 1 beantragt (hatte vorher 3), die Frau hingegen hat die 3 beantragt. Beiden Anträgen hat das Finanzamt entsprochen. Sie verdienen etwa gleich viel und die Frau besteht darauf, das sie die 3 will, um mehr netto zu haben. Sie läasst sich nicht auf Diskussionen ein.
Wie ist das nun? Riskiert der Mann in die Steuerklasse 5 gesteckt zu werden? Wie sollte er sich am besten verhalten?
Steuerklassen
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Beitrag von Finanzfreak - 01.02.12 - 17:10 Uhr
Beitrag von frieda05 - 01.02.12 - 17:22 Uhr
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andere Kombinationen sind m. E. nicht möglich. Sie kann nicht auf 3 bestehen - völliger Schwachsinn.
Frage aber besser noch mal im richtigen Forum nach... - das tut helfen 
GzG
irmi
Beitrag von kiwoja - 01.02.12 - 17:24 Uhr
Hallo,
ich bin Steuerfachwirtin, also vom Fach.
Die Frau hat gar kein Anrecht auf Steuerklasse 3.
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen, da kann sie sich quer stellen wie sie will.
Und nein der Mann rikiert auf keinen Fall in die 5 gesteckt zu werden.
Beitrag von Finanzfreak - 01.02.12 - 17:32 Uhr
Gut zu wissen, vielen Dank.
Beitrag von white-blank-page - 01.02.12 - 18:12 Uhr
Und sie sind immer noch getrennt, oder?
Die 3 ist doch gar nicht für getrennt Lebende vorgesehen, ich verstehe nicht, wie sie darauf bestehen kann.
Und ich verstehe nicht, wie das Finanzamt BEIDEN Anträgen entsprechen kann...
Der Mann sollte beim Finanzamt vorsprechen und klarstellen, dass das verheiratete Paar mit Ehefrau X und Ehemann Y auf Dauer getrennt leben. Damit rutscht sie ganz von allein in die entsprechende Steuerklasse.
Ich gehe davon aus, dass keine Kinder im Spiel sind?
Beitrag von Finanzfreak - 01.02.12 - 19:09 Uhr
Doch es sind Kinder im Spiel. Die Steuerklasse 3 kann man auch noch im Trennungsjahr behalten. Vielleicht ist sie so darauf gekommen? Oder die Wahrheit ist ihr schlicht und einfach egal, ich weiß es nicht. Dass das Finanzant beiden Anträgen entsprochen hat, finde ich auch seltsam - es wurde sicher (noch) nicht kontrolliert. Doch, es gibt 2 Kinder.
Beitrag von white-blank-page - 01.02.12 - 19:54 Uhr
Ich kenne es so, dass sobald einer die Steuerklasse ändert und sich als dauerhaft getrennt lebend einträgt, es "kein zurück" mehr gibt.
Vielleicht fragst du mal einen Steuerberater, es gibt da recht günstige Vereine, die einem rasch und unverbindlich Tipps geben können.
Ich hätte schwören können, sobald man als getrennt lebend eingetragen ist, wird die Steuerklasse in 1 bzw., 2, je nachdem, wer die Kinder hat, geändert. Aber gut, wahrscheinlich seid ihr jetzt im ersten Jahr getrennt, oder ward ihr nachweislich schon in 2011 getrennt lebend?
Beitrag von comapo - 01.02.12 - 20:45 Uhr
Sicher, dass sie nicht die Steuerklasse 2 (Alleinerziehende) beantragt hat?
Die 3 stellt kein Finanzamt aus, wenn nicht die Angaben vom anderen Ehegatten parallel geändert werden, nämlich auf 5. Wenn dieser Ehegatte aber eine Erklärung übers dauerhafte Getrenntleben abgibt (und zwar in einem Jahr vor 2012), dann bekommt sie erstrecht keine 3.
Und selbst wenn sie sie hat: Sie muss dann bei der Veranlagung heftig nachzahlen, wenn die Voraussetzungen gar nicht vorliegen und sie nach der Grundtabelle / allein veranlagt wird.
LG
Beitrag von badguy - 01.02.12 - 22:26 Uhr
Völliger Mumpitz, einfaches Beispiel, Trennung wäre heute. Dann könnte ein Anspruch für 2012 auf die Steuerklasse drei von ihm geltend gemacht werden. Ab 2013 käme es automatisch zu den Klassen 1/2. Eins er, zwei sie, wenn die Kinder bei ihr sind. Der einzige Weg das zu umgehen wäre der, dass die Trennung nicht angezeigt wird, dann wiederum ist das "getrennte" Ehepaar mehr oder weniger frei in der Steuerklassenwahl (natürlich im Rahmen bestimmter gesetzlicher Vorgaben).
Ich würde das Thema gar nicht diskutieren. Der Fiskalritter, der ihr die drei bewilligt hat, hat einen Fehler gemacht. Das wird sie bei der Steuererklärung zu spüren bekommen. Er braucht sich keine Gedanken zu machen, er wird korrekt besteuert.
Beitrag von jupp43 - 02.02.12 - 07:16 Uhr
zunächst wundert mich, dass das FA dem Antrag auf Steuerklasse 3 bei der Frau entsprochen hat... 
aber es hilft ihr nix, wenn sie das ganze getrennt gelebt haben, kommt bei der EInkommensteuererklärung die Retourkutsche für die Frau in Form einer saftigen Nachzahlung.
Der Mann braucht keine Angst zu haben, er kann nicht dazu verdonnert werden, "in die KLasse 5 gesteckt zu werden", er kann sich zurücklehnen...
Die Frau sollte sich ganz schnell jemanden suchen, den sie vor Jahresende noch heiraten kann, sonst gibts ne deftige Nachzahlung....
(... bin übrigens Steuerberater.... )
Beitrag von schoene-neue-welt - 02.02.12 - 09:23 Uhr
Vielen Dank auch Dir! Bin erleichtert!
