Steuerklassenwechsel 1->2

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Beitrag von mel1983 - 01.02.12 - 17:27 Uhr

Hallo,

ich hab es total verbaselt nach der Jobzusage mal an die Lohnsteuerkarte zu denken. Heute also mein erster Tag im Betrieb und *bäm*, auf der Lohnsteuerkarte steht die Steuerklasse 1.

Da ich alleinerziehend mit Kind bin, hab ich aber die 2 (meines Wissens). Ich weiß auch, dass man das "früher" ändern lassen musste.

Ist das heute (in Zeiten dieser elektronischen Sache da) noch notwendig?

Wenn ja: Was genau muss ich für diese Änderung mitnehmen zum Finanzamt?
(Die Sache wäre die, ich muss dann morgen früh vor der Arbeit flux zum Finanzamt und will nicht die Hälfte vergessen)

Normal macht das ja auch das Bürgeramt (auf das ich morgen auch muss, allerdings nach der Arbeit, weil das erst um 9 Uhr öffnet), aber ich will den Arbeitgeber lieber direkt zufriedenstellen, zumal ich auch nicht 100 % weiß, ob das die Bürgerämter noch machen.

Also, bevor ich morgen früh einmal völlig für umsonst die Stadt durchreise, helft mir doch bitte mal auf die Sprünge.

Achso, und wie ist das mit diesem "elektronischen Ausdruck"? Den habe ich nicht. Ob man mir den auf dem Finanzamt auch gleich mitgeben kann/wird/soll?

Vielen Dank!

Grüße,
Mel

Beitrag von cazie71 - 01.02.12 - 18:24 Uhr

Hallo Mel.

Bürgeramt macht diese Angelegenheiten nicht mehr. Du musst dich ans Finanzamt wenden. Denke auch, dass du das persönlich dort erledigen musst, da du wahrscheinlich dafür unterschreiben musst, dass du alleinerziehend bist und keine Person über 18 in deinem Haushalt lebt.

LG

Beitrag von colle - 01.02.12 - 19:20 Uhr

tag

in berlin wird das von den bürgerämtern gemacht

Beitrag von cazie71 - 01.02.12 - 21:38 Uhr

So war das bei uns (in Bayern) auch noch bis vor kurzem. Seit letztem Jahr nur noch die Finanzämter.

Beitrag von susannea - 01.02.12 - 23:02 Uhr

Auch in Berlin wird es meiner Meinung nach vom Finanzamt gemacht seit (Ende) 2011.

Beitrag von mami18052010 - 01.02.12 - 18:52 Uhr

Ja, du musst dir die Lohnsteuerkarte aus 2010 von deinem AG anfordern und damit zum Finanzamt gehen (kannst einfauch da aufschlagen, da musst auch ne Nummer ziehen).

Die ändern das dann und gut is! Danach gibst die Karte wieder deinem AG.

Beitrag von comapo - 01.02.12 - 21:19 Uhr

Oder Variante 2:

Du holst Dir den fehlenden Betrag über die Einkommensteuererklärung wieder. Steuerklasse 2 entspricht ja dem Entlastungsbetrag für AE und den kann man sich auch nachträglich holen.

Ansonsten gehst Du mit Deiner Steuernummer / ID-Nummer zu Deinem zuständigen Finanzamt und bittest um die Änderung Deiner Daten. Dann bekommst Du die Daten auf einem Ausdruck mit.

Die Steuerkarte musst Du beim AG nicht anfordern, weil es gar keine Steuerkarte mehr gibt :)

LG

Beitrag von susannea - 01.02.12 - 23:03 Uhr

Da muss ich dich enttäuschen, Berlin z.B. hat es nicht geschafft auf elektrinische Steuerkarten umzustellen, da gilt immer noch die 2010er Karte. In Brandenburg auch!

Beitrag von comapo - 02.02.12 - 18:23 Uhr

Ich weiß, dass Berlin es nicht geschafft hat. Trotzdem muss man ja seine Daten beim FA ändern lassen bzw. sich die neu bescheinigen lassen, wenn man was ändern will oder die Daten von der Meldebehörde falsch übermittelt wurden.

LG

Beitrag von susannea - 02.02.12 - 18:33 Uhr

Ja, aber das mit der Lohnsteuerkarte 2010, denn die ist immer noch gültig!

Beitrag von mel1983 - 01.02.12 - 22:01 Uhr

Ich danke euch.

Morgen früh werd ich das Finanzamt mal beglücken :-D

Hoffentlich gehts flux, dass ich es pünktlich auf Arbeit schaffe.

Danke und viele Grüße,
Mel