wäre das zu frech?? minijob-problem

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Beitrag von manja85 - 01.02.12 - 19:47 Uhr

guten abend

ich hab da ein "problem" bzw. grübbel jetzt schon seit heute mittag was ich machen soll..

ich arbeite momentan an einer tankstelle auf 400euro basis, aber mittlerweile ist es so schlimm, dass ich am liebsten kein einzigen tag mehr hin möchte..

heute hatte ich ein vorstellungsgespräch und ich bin kurz davor zuzusagen.. sie möchte mich einstellen, also es liegt letztendlich nur an mir und ich könnte am sonntag direkt schon den ersten tag arbeiten und meinen vertrag unterschreiben.. allerdings hab ich am montag wieder die nächste schicht auf der tankstelle..

eigentlich bin ich nicht so frech um am montag vor meiner schicht zu kündigen (obwohl mein jetziger AG das absolut verdient hat !!!!), aber ich möchte auch nicht jetzt bzw. morgen kündigen ohne meinen neuen vertrag unterschrieben zu haben..

wenn ich direkt am sonntag schon meinen neuen job ausüben sollte, dann hab ich am monatsende 390euro.. ich habe schon überlegt wenigstens noch den montag an der tanke zu arbeiten, aber dann zu einem stundenlohn von 2euro (da die 400euro grenze ja nicht überschritten werden darf)

ich weiß nicht was ich machen soll.. was würdet ihr tun??

lg

Beitrag von mamavonyannick - 01.02.12 - 19:52 Uhr

hallo,

wenn du keine Kündigungsfrist hast und dein AG "es verdient hat" und du da "keinen einzigen Tag" meh hin möchtest, dann kündige. Wenns sein muss auch kurzfristig, nachdem du den anderen Vertrag unterschrieben hast.

vg, m.

Beitrag von diana1101 - 01.02.12 - 20:31 Uhr

Hi,

kannst du den anderen Vertrag nicht schon früher unterschreiben?

Denn würde ich per Auflösungsvertrag kündigen.. das geht - wenn dir der AG keine Steine in den Weg legt - von heute auf morgen.

Wielang ist denn deine Kündigungsfrist?

MfG Diana

Beitrag von manja85 - 01.02.12 - 20:56 Uhr

das ist in meinem derzeitigen vertrag nicht eingetragen.. einzig in der probezeit kann zu sofort von beiden seiten gekündigt werden..

ich denke schon das ich den vertrag vorher unterschreiben könnte.. ich habe mich aber noch nicht 100%ig entschieden..

wie mein AG auf so einen auflösungsvertrag reagieren würde kann ich gar nicht beurteilen.. sie müssten dann natürlich von heut auf morgen ersatz für mich suchen (oder erstmal alles auf die anderen abwälzen)

Beitrag von diana1101 - 01.02.12 - 21:16 Uhr

Naja, das größte Problem wird sein, wenn dein AG einem Auflösungsvertrag nicht zustimmt, dann musst die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten und kannst nicht einfach bei deinem neuen AG anfangen.

Du könntest ärger bekommen.

Beitrag von manja85 - 01.02.12 - 21:24 Uhr

oh, 3 monate sind heftig.. in einer anderen antwort stand was von 4 wochen..

dann bleibt mir nichts anderes übrig als meinen evtl. neuen AG nach einem ggf. späteren arbeitsbeginn zu fragen und gleichzeitig mit meinem jetzigen AG zu klären, welche kündigungsfrist ich einhalten muss..

Beitrag von windsbraut69 - 02.02.12 - 06:24 Uhr

3 Monate sind es bei Mietverträgen :)
Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Arbeitsverträgen beträgt 4 Wochen!

LG

Beitrag von sassi31 - 02.02.12 - 09:25 Uhr

Ich ergänze noch eben:

4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Beitrag von nick71 - 01.02.12 - 20:52 Uhr

"eigentlich bin ich nicht so frech um am montag vor meiner schicht zu kündigen"

Du solltest dich erst mal schlau machen (also z.B. in deinen Arbeitsvertrag schauen), welche Frist du einzuhalten hast...FRISTLOS kann nämlich auch ein Minijob meines Wissens nicht gekündigt werden.

Beitrag von manja85 - 01.02.12 - 20:57 Uhr

hallo

in meinem vertrag steht nichts bezüglich kündigungsfrist.. deswegen gehe ich davon aus, dass ich zu sofort kündigen kann..

lg

Beitrag von wasteline - 01.02.12 - 21:07 Uhr

Wenn im Vertrag nichts steht. dann gelten für Minijobs die gesetzlichen Kündigungsfristen von 4 Wochen.

Beitrag von manja85 - 01.02.12 - 21:17 Uhr

achso, das wusste ich nicht.. dann bleibt mir also nur unbezahlter urlaub wenn die das mit machen..

Beitrag von parzifal - 02.02.12 - 15:05 Uhr

Wenn Du einen besseren Job in Aussicht hast solltest Du diessen wahrnehmen.

Wenn Du dabei Fristen einhalten kannst gut. Wenn nicht in Deinem Fall regelmäßig auch kein Beinbruch.