Hallo zusammen,
ich habe eine uneheliche Tochter, die ich noch nie gesehen oder auch nur gesprochen hätte,- das wurde und wird von der Mutter unterbunden, Die Mutter verließ mich im 4. Monat mit den Worten: ich krieg jetzt Dein Kind,- Dich brauch ich nicht mehr. Seit 8 Jahren zahl ich Unterhalt, Anfangs 280,- , später 350,- Euro pro Monat. Die ersten 10 Jahre konnte ich auf Grund einer schweren Krankheit keinen Unterhalt zahlen.Im letzten Septe. wurde meine Tochter 18.Auch danach setzte sich nur die Mutter, zuerst mit einem Telefonat, danach mit 2 emails mit mir in Verbindung, verlangte Gehaltsunterlagen, Kto-Auszüge... ich antwortet stets darauf, dass meine Tochter auf grund ihrer Volljährigkeit diese Unterlagen verlangen müsse und auch sofort von mir bekäme. Den Unterhalt möchte sie doch bitte vom Jugendamt berechnen und vollziehen lassen.. Das wollte die Mutter nicht, da sie dem JA mißtraue, weil die in den vergangenen 10 Jahren nicht genug Geld aus mir heraus gepresst hätten.
Nun bekam ich am 27.01.12 einen Brief vom Anwalt (meiner Tochter??) ich solle bis 10.02.12 14000 Euro bezahlen, ansonsten Zwangsvollstreckung. Ich schrieb daraufhin per Einschreiben, dass meiner Meinung nach der Unterhalt neu berechnet werden müsse und ich dafür die Einkommensverhältnisse von Mutter und Tochter offen gelegt haben möchte, ich meinerseits natürlich auch alles offen lege.- Fällt mir nicht schwer, ich lebe knapp über dem Existenzminimum, bin selbständig und habe Frau und Kind (5).
4 Tage (!das Wochenende lag auch noch dazwischen!!) nach dem ersten Brief bekam ich einen zweiten: nachdem ich keine Anstalten mache zu bezahlen, leite er hiermit die Zwangsvollstreckung ein.
Ich war natürlich schon auf der Suche nach einem Anwalt, vom Amtsgericht hatte ich einen Schein für Gerichtskostenhilfe beantragt und bekommen, ich ging zu einem Anwalt, der meinte einen solchen Schein erkenne er nicht an, er würde nur tätig, wenn ich ihm 500,- überweise... und behielt meine Papiere ein... Als ich meine Unterlagen zurückhaben wollte, sagte er nur wenn ich ihm 150,- gebe gibt er mir meine Papiere wieder,- das war ja eine Erstberatung! Was lieb mir übrig??? Ich habe bezahlt, hart an der Schmerzgrenze,- für nix!!
Nächsten Montag habe ich einen Termin bei einem andren Anwalt, der meinen Schein anerkennt,- so sagte er. Ich glaube langsam an gar nichts mehr. Recht und Gesetz hat irgendwie keine Bedeutung mehr. All die Jahre habe ich geglaubt, daß das Unterhaltsrecht Sinn und Berechtigung hat. Meine Frau und mein Kind leiden unter der Situation. Wir können nie in Urlaub fahren, sehen aber Bilder im Internet, wie meine Tochter und deren Mutter Urlaub machen?! Sehen wie sie leben, exotische Haustiere halten.... Die Mutter arbeitet in einem In-Etablissement in München,- es ist alles so ungerecht.
Nun habe ich am Montag einen neuen Termin bei einem anderen Anwalt. Mal schauen, wie der mich in Pfanne haut. Ich habe schon überlegt meine Frau zu verlassen, um sie von der ganzen Scheisse zu verschonen... ich weiss nicht mehr weiter. Ich hoffe irgendwer kann mir was tröstendes oder erhellendes zu meiner Situation sagen.
Sorry für all die Wirrness und die Rechtschreibfehler,- bin zu verstört,
zahlvater Robert
geht das so ???
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Beitrag von zahlvater - 01.02.12 - 23:17 Uhr
Beitrag von hauke-haien - 02.02.12 - 10:09 Uhr
Hallo Robert,
1. besorge dir einen wirklich fähigen Anwalt.
2. erkundige dich in einschlägigen Internet-Foren. Urbia ist wegen seiner Frauenlastigkeit nur bedingt geeignet.
3. Das volljährige Kind muss seine Forderungen selbst stellen.
4. Eine Nachforderung für Unterhalt ist nur dann möglich, wenn erstens die Forderung bereits gestellt wurde, du aber nicht bezahlt hast, und (!) du gleichzeitig leistungsfähig warst. Wenn ich dich richtig verstehe, warst du nicht leistungsfähig. Daher brauchst du für diese Zeit auch nicht nachzuzahlen. Nicht gezahlte Forderungen aus der Zeit, in der du leistungsfähig warst, musst du nachzahlen.
5. Für das volljährige Kind ist nur dann Unterhalt zu zahlen, wenn es sich in Ausbildung befindet. Verlange einen Nachweis!
6. Beide Elternteile sind unterhaltspflichtig. Verlange eine schlüssige Berechnung, die auch den Anteil der Mutter einschließt. Scheint dir das nicht schlüssig, so verlange Einkommensnachweise der Mutter.
7. Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, für die eine Vergütung gezahlt wird, ist diese vom Bedarf abzuziehen.
8. Solange du Unterhalt zahlst, bist du kindergeldbezugsberechtigt, ziehe deinen Anteil vom Unterhalt ab!
9. Bei der Berechnung deines Anteils des Unterhalts sind weiter unterhaltsberechtigte zu berücksichtigen: Ist dein Kind im eigenen Haushalt minderjährig? Dann steht ihm zunächst der volle Unterhalt für Minderjährige zu. Bei einer Mangelfallberechnung also alles, was über deinem Selbstbehalt zzgl. berufsbedingte Ausgaben liegt. Damit erhält deine volljährige Tochter NICHTS! 
Bleib also ganz ruhig. Du wirst wahrscheinlich gar nichts zahlen müssen. Anwälte versuchen das und hoffen, dass die Gegenpartei keine Ahnung, keinen Anwalt, oder beides hat.
Manche Anwälte haben allerdings auch keine Ahnung, deswegen solltest du dich zusätzlich in Internet-Foren für Väter insformieren.
Alles Gute,
H.H.
Beitrag von parzifal - 02.02.12 - 15:22 Uhr
Lag den ein Titel vor, der nicht zum 18. Geb endete?
Hat der Anwalt die Forderung irgendwie begründet?
Beitrag von zahlvater - 02.02.12 - 17:20 Uhr
Hallo parzifal,
eine Titel liegt vor seit 2004 und ist soweit ich weiß nicht zeitlich befristet, sondern gilt solange sie unterhaltsberechtigt ist.
Die Begründung des Anwalts ist der Unterhaltsrückstand aus den Jahren, in denen ich nicht zahlen konnte, hinzukommt der Unterhalt von Oktober 2011 bis jetzt und hinzukommen seine Anwaltsgebühren. Die Tochter geht, laut Anwalt (eine Beweis dafür habe ich nicht) auf eine Schule und verdient noch nichts.
Wie er den Unterhalt seit Volljährigkeit errechnet, hat er nicht erklärt,- er hatte ja auch gar keine Unterlagen von mir.
Der Anwalt ist ein Freund der Mutter, was auch erklärt, weshalb er so massiv auftritt.
Ich fühl mich so hilflos. Und habe fürchterliche Angst, alles was ich mir in letzten Jahren aufgebaut habe, also meine Firma, meine Frau, meinen Sohn zu verlieren.
Danke für Dein Interesse,
zahlvater Robert
Beitrag von parzifal - 02.02.12 - 18:11 Uhr
In den Jahren in denen Du nichts zahlen konntest lag da schon der Titel vor?
Falls ja, hast Du dann einfach nicht bezahlt und keine Änderung des Titels verlangt?
Beitrag von zahlvater - 02.02.12 - 19:09 Uhr
Ja, der Titel lag vor. Als ich aufgefordert wurde Unterhalt zu bezahlen erklärte ich beim JA, daß ich nicht zahlen kann und hörte daraufhin nichts mehr. Ehrlich gesagt, ich habe mich damals um nichts gekümmert und selbst meine Erinnerung ist sehr verschwommen. Papiere hab ich auch keine aus dieser Zeit. Als 2003 mein Leben endlich wieder geordnete Bahnen fand, wurde ich erneut angeschrieben und der Titel wurde im JA abgeändert. Ich verstand auch kaum, was die da von mir wollten, ich hab halt unterschrieben, was die mir gesagt haben und daß ich ab jetzt Unterhalt zahlen muß.
2002 rief mich auch überraschend meine Ex an und fragte, ob ich meine Tochter zur Adoption freigeben will. Die Entscheidung ist mir nicht leicht gefallen, weil ich dachte, damit gäbe es keine Chance mehr jemals meine Tochter kennen zu lernen und eine Beziehung zu ihr aufzubauen. Ein befreundeter Sozialpädagoge hat mich dann aufgeklärt und ich willigte ein. 2 wochen Nervenstress hat mich das gekostet und was kam? Nix! Sie hat es sich anders überlegt. 2004 rief die Mutter wieder an, abends um halbelf, einfach so, sagte sie, um zu schauen was ich so treib. Ich sagte ich wollte D. gerne kennenlernen, die Mutter meinte das wäre jetzt nicht gut,D. hätte so viel Stress in der Schule... 2 Jahre später rief die Mutter wieder an, D. würde mich gerne kennenlernen. Um das Kind nicht zu überrollen, schrieb ich einen Brief, um das Ganze langsam und vorsichtig anzugehen. Wie ich auf sie zutrete und dann das Verfassen des Briefes, hat mich auch wieder eine Woche zum Nervenbündel gemacht,- mei, ich bin halt so. Genau am Abend als der Brief fertig war, ruft die Mutter an: sie hat es sich anders überlegt, sie möchte das doch nicht. Und so geht das die Ganze Zeit... ich kann nicht mehr. Ich mein, ich hab wirklich getan was ich konnte in den letzten 8 Jahren, aber zurück kommt nur Psychoterror.
Eine Freundin meiner Frau wird von ihrem Mann um den Unterhalt geprellt und ich finde sowas absolut nicht ok, aber es kann doch nicht sein, daß ein Mann der mit der falschen Frau ein Kind bekommt nie mehr einen Fuß auf den Boden bekommt. Warum ist mein Sohn schlechter und muß mit dem auskommen, was sie uns übrigläßt. Zwischenzeitlich bekamen wir in den ersten Monaten meiner Selbständigkeit einen Zuschuß von Hartz4, damit wir wenigstens auf den Mindestsatz kommen und sogar davon mußten wir den Unterhalt zahlen. Also das Geld, das wir vom Amt für meinen Sohn bekamen haben wir mit einem zusätzlichen 100er weiterüberwiesen. Und das alles ist rechtens!
Mit meiner Auffassung von Recht hat das nix mehr zu tun,
ein verständnisloser zahlvater
Beitrag von parzifal - 03.02.12 - 06:28 Uhr
Du wirst nicht umhin kommen kompetenten Rechtsrat einzuholen.
Eventuell steht Dir ja Beratungshilfe zu. Erkundige dich diesbezüglich beim Amtsgericht.
Beitrag von zahlvater - 03.02.12 - 08:56 Uhr
Danke, hab ich letzten Montag gemacht und den umfassenden Beratungsschein für Beratung und Vertretung bekommen. Diesen hatte ja der erste Anwalt abgelehnt und uns für seine "Erstberatung" 150 Euro abgeknöpft. Kommenden Montag haben wir einen Termin bei einem anderen Anwalt, der gesagt hat, dass er diesen Schein anerkennt. Wir warten jeden Tag, dass der Gerichtsvollzieher kommt, wobei das nicht so schlimm wäre,- es gibt hier nichts, was der Pfändung wert wäre und meine Maschinen für meine Arbeit darf man mir doch nicht nehmen, oder? Wesentlich schlimmer träfe uns einen Kontensperrung,- mein Albtraum, ich stehe in der Tankstelle und kann nicht mehr zahlen.
Heute vor einer Woche hat der Albtraum begonnen und ich bin echt nervlich am Ende. Ich hoffe, daß sich am Mntag einfach etwas klärt, daß man weiss, woran man ist. Die Warterei und die Ungewißheit zermürben mich.
zahlvater
Beitrag von comapo - 04.02.12 - 21:15 Uhr
Hallo,
Du hast da wirklich erheblich Fehler gemacht. In der Zeit, in der Du nachweislich nicht zahlungsfähig warst, hätte Deine Zahlungsunfähigkeit festgestellt werden müssen, dann wäre dieser Unterhalt nicht als Schulden aufgelaufen.
Allerdings ist Dein Unglück begrenzt, denn alle Forderungen, die vor 2009 liegen, unterliegen schon der Einrede der Verjährung. Familienrechtliche, regelmäßig wiederkehrende Leistungen unterliegen nicht der 30jährigen Verjährungsfrist sondern der dreijährigen (§§ 197 (1) Nr. 4, 197 (2) und 195 BGB).
Du brauchst wirklich einen guten Anwalt. Deine bisherige Denke ist aber richtig, Parzifal und Hauke-Haien haben Dir schon wertvolle Tipps gegeben.
LG
Beitrag von zahlvater - 05.02.12 - 21:01 Uhr
Hallo comapo,
erstmal danke, daß Du mir geantwortet hast. Um ehrlich zu sein, verstehe ich das, was Du mir geschrieben hast mit der Verjährungsfrist nicht ganz, aber ich werde das morgen einfach genauso zum Anwalt mitnehmen und hoffe, daß es auf mich zutrifft.
Alles weitere erfahrt Ihr morgen Abend, wenn Ihr wollt.
Vielen Dank für Infos und moralische Unterstützung an Euch alle,
zahlvater
Beitrag von zahlvater - 02.02.12 - 17:57 Uhr
Hallo HH,
Danke für Deine Antwort.
Der Anwalt zu dem ich nächsten Montag gehe hat einen guten Ruf und hat am Telefon auch recht nett geklungen, aber was heisst das schon. Immerhin ist Familienrecht sein Fachgebiet,- mal sehen.
Auf urbia bin ich durch meine Frau gekommen,- kannst Du mir ein anderes Forum empfehlen, ich bin sonst nicht so der Internet-Surfer und kenn mich da auch nicht so aus.
Seit ihrem 18. Geburtstag hat sie keine Forderung gestellt bis jetzt und daß sie selbst, bzw eine von ihr bevollmächtigte Person an mich herantreten muß, hab ich der Mutter 3 mal gesagt,bzw geschrieben. Als ich beim ersten Telefonat im Oktober sagte, ich würde gerne mit ihr selbst sprechen, antwortete mir die Mutter: D. ist nicht gut auf Dich zu sprechen.
BITTE?! Weswegen denn?
Daß sie bis jetzt nicht in die Gänge gekommen ist, ist nicht mein Verschulden und natürlich renn ich ihr auch nicht hinterher und frag wieviel ich zahlen darf.Leistungsfähig wäre ich in diesen Monaten schon gewesen.
Nicht leistungsfähig auf Grund meiner Krankheit war ich in den Jahren bis Mitte 2003.
Laut Anwalt besucht das Kind eine Schule, einen Nachweis darüber habe ich nicht gesehen.
Mein kleiner Sohn wohnt bei mir. Ist eigentlich auch meine Frau unterhaltsberechtigt? Sie hat kein eigenes Einkommen, sondern arbeitet auf Basis familiärer Mithilfe in meiner Firma mit.
Danke schon mal für Deine Tips
zahlvater Robert
Beitrag von comapo - 04.02.12 - 21:09 Uhr
www.vatersein.de
LG
Beitrag von tigaluna - 05.02.12 - 16:02 Uhr
Hallo Robert,
in der Unterhaltsgeschichte kenne ich mich nicht ganz so aus, da können dir sicher andere besser helfen.
Aber nun zu deinem Anwaltsproblem: Was der erste Anwalt dort geleistet hat ist eine Sauerei und über diesen solltest du dich bei der Anwaltskammer schriftlich beschweren! Der Erstberatungsschein ist dafür da, dass du Beratung zu deinem Problem bei einem Anwalt deiner Wahl erhälst. Sollte dann ein Verfahren notwendig sein, so hat er mit dir einen Antrag auf Prozesskostenhilfe auszufüllen und einzureichen. Seine Kosten rechnet er dann mit dem Erstberatungsschein beim Amtsgericht ab! Das er also von dir Geld erpresst hat, ist eine Sauerei! Deine Unterlagen hat der Anwalt sofort rauszurücken!
Gehe also morgen erneut zum Amtsgericht, erzähle diesen Vorfall und Bitte um einen neuen Beratungsschein (ich hoffe du bekommst den, weil 2 Scheine in 1 Sache eigentlich nicht möglich sind!). Damit lässt du dir dann beim neuen Anwalt die Beratung geben und sagst vor dem Gespräch, das du das mit dem Beratungsschein machst. Kosten entstehen für dich keine. Anwälte können mit dem Beratungsschein maximal 10 Euro Aufwandsentschädigung von dir verlangen.
Alles Gute und nicht verzweifeln!
Beitrag von lucy121 - 06.02.12 - 14:55 Uhr
deine Ex macht mit DEINER Tochter Urlaub..Du schreibst hier nur über die Kohle aber hast Du irgendwo mal was geschrieben das Du deine Tochter sehen willst und dafür auch gekämpft hast????
Die Mutter arbeitet also auch noch!
Sie hat auch DEIN Fleisch und Blut großgezogen und alles was Du im Kopf hast ist das Geld?Sei Froh das sie sich um eure Tochter kümmert,denn Du hast das bis aufs Geld wohl nicht getan geschweige denn Dir Mühe gemacht sie kennenzulernen?!
Beitrag von an-mi - 06.02.12 - 18:29 Uhr
#ich habe eine uneheliche Tochter, die ich noch nie gesehen oder auch nur gesprochen hätte,- das wurde und wird von der Mutter unterbunden, Die Mutter verließ mich im 4. Monat mit den Worten: ich krieg jetzt Dein Kind,- Dich brauch ich nicht mehr#
Beitrag von lucy121 - 06.02.12 - 18:58 Uhr
Und dagegen tust Du nichts????
Du hast nämlich nicht nur Pflichten gehabt-sondern auch Rechte.
Beitrag von janimausi - 06.02.12 - 19:29 Uhr
Was bist du eigentlich für eine Furie ihn so anzufahren?
Weißt du was es für Bieter gibt, die dem Vater nämlich keine Chance lassen ihr Kind zu sehen, egal wie sehr der Mann kämpft?
Und vor 18 Jahren war das ganze nunmal noch um einiges leichter.
Und auch ein Mann kann und will irgendwann auch nicht mehr kämpfen.
Aber hauptsache du kannst erstmal groß rum brüllen und in keinster Weise eine Hilfe sein!
Aber auch dir wünsche ich noch viel Spaß in deinem weiteren Leben
Beitrag von an-mi - 07.02.12 - 11:11 Uhr
ich bin nicht der TE.
ich habe es nur aus seinem Tread kopiert.ok??
es ist aber leider auch wahr,das die gesetze vor 18 jahren nicht für väter gesprochen haben.
wenn die mutter nicht verheiratet war,gab es kein sogenanntes einklagbares gemeinsames sorgerecht für unverheiratete....
und der umgang noch viel schwerer zu erreichen.männer/väter waren auf das wohlwollen der Mutter des kindes angewiesen....
so war das leider vor 18 jahren noch.
auch wenn es schwer fällt,das zu glauben.
Beitrag von elisaspatz - 07.02.12 - 16:34 Uhr
Gut gesprochen
Beitrag von shadow8 - 06.02.12 - 20:41 Uhr
ohaaaa mal wieder ne frustrierte Ex *lol* ;)
Beitrag von elisaspatz - 07.02.12 - 15:52 Uhr
SIE hat ihn verlassen und unterbindet seit 18 Jahren ein gegenseitiges Kennenlernen.
Es ist nicht immer der Mann der Böse in solchen Sachen, weißt du.
Du liest nur, dass er den Unterhalt neu berechnen lassen will (berechnen, nicht einstellen, sich nciht drückern- BERECHNEN) und rastest komplett aus. Sehr unangebracht.
Wenn du frustriert bist, dann lass dir helfen. Noch mehr Furien braucht die Welt nicht!
Grüße
Beitrag von sternchenmom - 06.02.12 - 18:54 Uhr
Hallo Robert,
was da gelaufen ist ist von Anfang an echt mies 
Hast du einen Anwalt für Familienrecht gefunden?
Vieles wurde ja schon geschrieben und ich kann nicht mehr viel hinzu fügen ...
Ich wünsche dir viel Glück und hoffe das du dein Recht bekommst und vielleicht kannst du ja eines Tages doch noch deine Tochter kennen lernen?!
Bei uns war es daheim eine ähnliche Situation, nur das ich damals auf der Kind-Seite stand ...
Und den Anwalt würde ich anzeigen, der spinnt wohl
Beitrag von shadow8 - 06.02.12 - 20:43 Uhr
Viel Glück! Du wirst es in unserem tollen "Rechtssystem" brauchen. Berichte mal wie es weiter geht.
