Unsere Situation ist sehr schwierig.
Ich möchte auch ehrlich fragen, und nicht angegangen werden.
Problem ist folgendes. Ich habe zwei Kinder, eins wird zwei Jahre und eins ein Jahr alt.
Ich lebe mit meinem Freund zusammen, aber aufgrund von Verschuldung seinerseits, kann er nicht für uns zahlen.
Laut Jugendamt soll ich nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen, um einen nicht pfändbaren Lebensunterhalt zu sichern.
Die Probleme taten sich erst nach den Schwangerschaften auf.
Arbeiten geht bei mir grade nicht. Wir bekommen keine Kita Plätze. Außerdem habe ich einen körperlich sehr anstrengenden Job, und bin leider zur Zeit krank.
Gibt es eine Möglichkeit, von einem Amt Geld zu beantragen. Bekomme ich da was? Ich kenne mich da null aus.
Woher Geld nehmen?
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Beitrag von bessersoheute - 01.02.12 - 23:57 Uhr
Beitrag von ozean-1234 - 02.02.12 - 00:27 Uhr
wie wäre es mit Kindergeldzuschlag????
Beitrag von Lieberheuteso - 02.02.12 - 00:31 Uhr
Was macht das denn aus? Ich kenne mich wirklich nicht aus. Die Arge hat mich direkt raus geschickt. Naja, und den Tip vom Jugendamt hab ich ja geschrieben.
Beitrag von Kinder sind noch klein - 02.02.12 - 03:13 Uhr
Hallo.
Deine Elternzeit geht doch bis zum 3ten Geburstag deines 2ten Kindes, oder nicht?
Solange brauchst du dir keine Gedanken machen.
Die Bereuung deiner Kinder muss gesichert sein, was in deinem Fall noch nicht ist. Ausserdem hat jedes Kind erst ab dem 3ten Lebensjahr erst ein Recht auf ein Kindergartenplatz. Wenn man es vorher reinbekommt, Glück gehabt.
Dein Freund kann kein Unterhalt zahlen, also bekommst du Unterhalt vom Jugendamt oder nicht?
Du müsstest die Hälfte (?) der Miete bezahlt bekommen + den Regelsatz für dich und deine 2 Kinder + Unterhalt.
Und dann gibst es noch andere Möglichkeiten: Wohngeld zum Beispiel, Kindergeldzuschläge etc.
Vielleicht kannst du dich bei profamilia mal beraten lassen? Ruf doch mal dort an und frage nach.
Übrigens finde ich auch das die Aufklärung hier in Deutschland nicht gerade super ist.
Wir hatten auch so einige Hürden zu überbrücken - meine Infos bekam ich aber aus dem Internet mit tagelangen suchen...
Rege ich mich heute noch drüber auf.
Dir alles Gute
Beitrag von blaue-rose - 02.02.12 - 04:46 Uhr
Hallo,
vorausgesetzt das dein Freund auch der Vater deiner Kinder ist und zahlungsfähig ist hat er Unterhalt zu zahlen. Der Kindesunterhalt geht vor seinen Schulden.
Wenn seine Schulden sehr hoch sind sollte er sich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Eine weiter Möglichkeit kann eine Privatinsolvenz sein.
Eventuell könnt ihr auch Wohngeld beantragen.
Freundliche Grüße
Beitrag von arienne41 - 02.02.12 - 17:31 Uhr
Hallo
Es gibt im Internet für alles einen Rechner 
Wohngeldrechner, ALG 2 Rechner, Kinderzuschlagrechner da kannst du schaun ob ihr Anspruch auf irgendwelche Gelder habt.
Schulden die dein Partner machte werden natürlich nicht mitgerechnet.
Wenn sich diese Probleme erst nach den Kindern auftaten werden die Schulden ja nicht sehr alt sein. Irgendwie falsch kalkuliert oder so.
Vielleicht gibt es die Möglichkeit aus allem Kleckerkram einen Kredit zu machen der dann bezahlt wird.
Es ist egal ob es seine oder eure Schulden sind ihr müßt aus der misere raus.
Wenn die Arge dich weggeschickt hat werdet ihr keinen Anspruch haben da dein Freund euch Unterhaltspflichtig ist
Beitrag von jane81 - 04.02.12 - 10:36 Uhr
wer alg2 beantragt hat leider keinen anspruch auf kindergeldzuschlag....und wohngeld wird sie auch nicht bekommen. aber unterhaltsvorschuss.
