Betreuungszeiten meines Sohnes und seh ich das falsch???

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von zonenbiene79 - 02.02.12 - 10:56 Uhr

Hallo ihr lieben,

sitz grad mit zittrigen Fingern hier und weiß nicht was ich sagen oder tun soll.
Bin seid Anfang 2009 vom Vater meines Sohnes getrennt, anfangs hatten wir eine Regelung von 2/3 bei mir und den Rest beim KV. Inzwischen hat der KV innerhalb eines dreiviertel Jahres die Betreuung zweimal geändert. Er hat ihn von sich aus seid Oktober Freitag Abend bis Sonntag mittag, wobei es nicht regelmäßig stattfindet.

Ich bat ihn jetzt mehrmals um ein Gespräch, weil ich merke das ihm das zuviel wird.

Die letzten 4 Wochen hatte er ihn genau 1 Wochenende. Die Eltern des KVs unterstützen uns beide sehr stark und haben im Oktober gesagt sie würden ihr Enkelkind gerne immer Mittwochs ab Nachmittag mit Übernachtung zu sich nehmen. Ich wohne nur 500 m weit weg und bin dennoch daheim Mittags und Abends, weil Sie auch sagten das es auch mal nicht klappt, verständlicherweise.

Nun sagte mir der KV das er ihn ja zu 50 % betreut. Er zählt die Zeiten die unser Sohn bei seinen Großeltern ist zu seinen Betreuungszeiten dazu. Ich persönlich sehe es eher so, das er dann weder bei mir in Betreuung ist noch bei dem KV. Kann er die Zeiten denn wirklich bei sich anrechnen, bloß weil es seine Eltern sind? Das ist ja eher eine Regelung zwischen den Großeltern und mir.

Der KV muss zurZeit den Unterhalt ans Amt zahlen und ich denke er möchte diesen durch eine 50 % Regelung kürzen. Im Grunde würde ich dem zustimmen, wenn es wirklich 50 % wären. Aber er gibt ihn ja auch an den Wochenenden oft zu seinen Eltern. Auch das ist mir im Grunde egal, weil es dann die Regelung zwischen ihm und seinen Eltern ist die mich nicht betrifft.

Sagt mir ehrlich ob ich das falsch sehe. Ich habe den Mittwoch bei den Großeltern zugestimmt, weil sie es sich wirklich wünschen. Mein Sohn freut sich auch jedesmal und ich mag ihm das nicht nehmen. Ich denke dabei gar nicht nach wer da nun mehr betreut und wer nicht als Elternteil.

Sehe ich jetzt aber eventuell grundsätzlich etwas falsch? Ich zitter total, denn mir ging es immer nur darum das es meinem Sohn gut geht und er seine Familie um sich hat mit Großeltern und auch Vater. Aber ich habe das Gefühl der KV schaut nur nach wer ihn betreut und das ich ihn ja dann nicht habe.

Früher war das auch schon so, das er oft gezickt hat wenn seine Eltern mal für 2 h unseren Sohn hatten und ich hätte mich dann nicht an vereinbarungen gehalten was die Betreuung betrifft. Es ist auch zu 80 % dann so, das die Großeltern mich fragen ob sie ihn noch zusätzlich nehmen können, oder spontan fragen ob er an zb. eine Veranstaltung mit kann mit ihnen.

Mach ich da was falsch?

Ich weiß grad gar nichts mehr. Ich fühle mich schlecht und trau mich auch nicht mit den Großeltern darüber zu reden, es sind schließlich die Eltern des KV nicht meine.

Ich beschwere mich auch nicht das der KV das Kind so oft nimmt wie es geht, im Gegenteil. Ich arbeite in zwei Jobs und bin bemüht alles zu tun was nötig ist. Wie gesagt ich bin auch bereit das prüfen zu lassen durchs Amt. In erster Linie geht es mir ums Kind und nicht um Geld oder wer ihn mehr bei sich hat.

Gruss Zone

Beitrag von redrose123 - 02.02.12 - 11:17 Uhr

Ich würde Ihm dies mitteilen das er nur die Zeiten rechnen kann wo er auch tatsächlichen Umgang hat, und da gehört der Mittwoch eben nicht dazu.

Ob am We seine Eltern auch das Kind haben gut ist deren sache finde ich.

Beitrag von zonenbiene79 - 02.02.12 - 11:26 Uhr

Ich seh es auch so, er regelt die Betreuung am Wochende wie er es meint, das geht mich ja nichts an. Aber ihn geht es doch auch nichts an was ich mit den Großeltern abmache.

Beitrag von redrose123 - 02.02.12 - 11:32 Uhr

Nein es ist eure abmachung, ich find diese schön das du auch an die Ex Schwiegereltern denkst.....Er kann froh sein das du es so handhabst, andere Grosseltern sehen die Kids nur ab und an wenn der Vater Umgang hat ;-)

Beitrag von zonenbiene79 - 02.02.12 - 11:50 Uhr

Ich könnte einfach nur heulen, ich möchte das es meinem Sohn gut geht und hab nie daran gedacht es abhängig zu machen davon in wessen Betreuungszeit das läuft und ob man dadurch mehr oder weniger Unterhalt bekommt oder zahlt.

Ich werde allerdings mich dennoch beim JA beraten lassen und mit dem KV sprechen das es besser ist es so zu regeln, damit es so Konfliktfrei wie möglich ist und dann kann man ja auch das mit der Betreuung besprechen.

Manchmal denke ich das ich zu offen und zu bereitwillig bin. Aber ich möchte nicht jemand sein der seinem Kind die Großeltern oder den Vater verbietet. Menno. Warum is alles so schwer.

Beitrag von redrose123 - 02.02.12 - 11:54 Uhr

Dazu müsste wirklich das Kind 2 wochen bei Ihm sein und zwei bei dir am Stück soweit ich weiss und das immer nicht nur einen Monat.....

Beitrag von zonenbiene79 - 02.02.12 - 12:01 Uhr

Also auf die Gefahr hin weiter mit dem KV rumhampeln zu müssen, werde ich sicher auch nicht die Zeiten mit den Großeltern ändern, so lange sie ihn gerne bei sich haben.

Ich sollte mir da ein dickeres Fell zulegen und schaff es nicht.

Mich belastet das alles sehr.

Beitrag von xbienchenx - 02.02.12 - 20:30 Uhr

Es muss nicht 2 Wochen am Stück sein. Bei uns ist er Montag bis Freitag bei Mama, dann Freitags bis Montags bei uns. Eine Woche im Monat von Mo-Fr bei uns und Das We dannn darauf bei seiner Mutter. Wenn man das ausrechnet hat jeder das Kind im Monat gleichlange. Deswegen muss mein Mann keinen Unterhalt an die Mutter zahlen.

Beitrag von zonenbiene79 - 02.02.12 - 23:14 Uhr

Betreuung ist wie folgt, Freitag Mittag bis Sonntag zum Mittag bei Papa...die anderen Tage ist er bei mir. Der Mittwoch bei den Großeltern ist mit mir besprochen und sobald die nicht da sind, liegt das Kind in meiner Verantwortung. Außerdem obligt die Verantwortung auch bei mir wenn die Großeltern am Freitag keine Zeit haben, obwohl das eigentlich sein Tag ist.

Seid wann zählt ein betreuter Tag den ich auf Abruf daheim sitze als Betreuungstag des Vaters, wenn ICH das mit den Großeltern vereinbart habe? Weil es seine Eltern sind? Tolle Welt!!! Sie baten mich um diesen Tag.

Beitrag von xbienchenx - 03.02.12 - 13:35 Uhr

Wenn er in "deiner" zeit bei oma und Opa ist, fällt es halt unter deine Zeit. Aber um das es wirklich Hälfte Hälfte ist, müsste er das Kind vieeel öfter haben.

Beitrag von redrose123 - 03.02.12 - 09:04 Uhr

Meinte eben wirklich 50 % bei Ihm ;-)

Beitrag von bambolina - 02.02.12 - 14:17 Uhr

Hallo

ich weiß natürlich nicht, wie das rechtlich ist, aber Unterhalt kürzen, weil das Kind ab und zu beim Papa is(s)t, hab ich noch nie gehört.

Selbst wenn er jedes Wochenende beim Papa wäre, das bißchen Essen ist ja wirklich nur ein Bruchteil von dem, was ein Kind kostet...

Klamotten, Schulsachen, Schulausflüge, Vereinskosten, Benzinkosten für das Taxi spielen, Kindergeburtstage ausrichten, monatliche KiGa oder ev.auch Hortkosten, Straba-Karte uvm. und auch die Kleinigkeiten wie 5€ in die Klassenkasse, 3€ für das Geburtstagsgeschenk der Erzieherin (es wird doch ständig irgendwo die Hand aufgehalten) - auch das läppert sich alles zusammen.

Rechne doch mal aus, was dich EUER Kind monatlich kostet und lege dem KV das vor.

Weiterhin würde ich ihm sagen, dass du dich da gar nicht auskennst und das bei einem Anwalt klären soll, ob eine Kürzung rechtens ist und wenn ja, soll das bitte offiziell ausgerechnet werden, wie hoch.

Auf alles andere würde ich mich nicht einlassen

lg bambolina

Beitrag von tweety74 - 02.02.12 - 17:05 Uhr

Ich hatte mal die gleiche Diskussion wo der KV den Unterhalt kürzen wollte weil das Kind eben so oft bei ihm war. Der ganze Alltag blieb aber immer an mir hängen, er hat sich nur die Rosinen rausgepickt, nämlich die WE. Unter der Woche nehmen und 20 km Fahrt morgens zur Schule wollte er dann auf mein Angebot hin nicht in Kauf nehmen.
Ich habe ihn dann freundlich darauf hingewiesen, daß er sich wohl auch nie gefragt hat, daß ich wegen unserem Sohn 3 Jahre zuhause blieb und auch jetzt nur Teilzeit arbeite und mir das auch später niemand vergütet in Form von Rentenausgleich, eben weil wir auch nicht verheiratet waren. Habe gesagt, wenn er mir später auch etwas Rente zahlt (wie das bei verheirateten und dann geschiedenen Eltern der Fall ist), bin ich auch bereit, daß er weniger Unterhalt zahlt. ;-)
Ich glaube da hatte er es dann kapiert.

Beitrag von xbienchenx - 02.02.12 - 20:27 Uhr

Sobald der Umgang 50 zu 50 ist, fällt der Unterhalt weg! Geht zum Jugendamt und lasst euch dort beraten.Ich denke das er nichts mehr zahlem muss. Ob er nun jeden Mittwoch das Kind zu seinen Eltern gibt ist egal. Ausschlaggebend ist wie es geregelt ist. Hat er das Kind die ganze Wocheß Oder wie läft das? Bei uns z.B. ist das Kind jeden Freitag bis Montag bei uns (der Sohn meines Mannes) Zusätzlich haben wir ihn die erste Woche im Monat von Montag bis Freitag. Das Wochenende ist er dann bei seiner Mutter. Es ist bei uns so komisch geregelt, weil es nicht anders machbar ist. Denn die Mutter arbeitet so gut wie jedes Wochenende. Aber Fakt ist das das Kind zur Hälfte bei uns lebt. Somit kommen ja Kosten auf uns zu, die wir so nie hätten. Als wir deswegen beim Jugendamt waren sagte man uns das somit der Unterhalt nicht mehr zu zahlen ist. Auch er geht ab und an zu seiner Oma. Was nicht mitgerechnet wird. Denn es ist unsere Umganszeit.

Beitrag von xbienchenx - 02.02.12 - 20:33 Uhr

achso, Unterhalt kürzen geht nicht! Das sagte man uns beim Jugendamt damals. Es muss hälfte hälfte sein, dann fällt der Unterhalt weg. wenn aber noch ein Elternteil weniger verdieht, dann kann es sein das derjenige der mehr verdiehnt noch etwas zuzahlen muss.

Aber es muss wie gesagt exat 50% bei Mama und 50% bei Papa wohnen

Beitrag von comapo - 02.02.12 - 21:08 Uhr

Das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn zwischen den Eltern große Einkommensunterschiede bestehen, kann es unter Umständen trotzdem zu Unterhaltszahlungen kommen.

LG

Beitrag von xbienchenx - 02.02.12 - 22:03 Uhr

Ja das habe ich hier auch noch erwähnt....irgendwo.aber der Betrag ist dann eher gering...bzw. geringer als normaler Unterhalt.

Beitrag von comapo - 02.02.12 - 22:17 Uhr

Das habe ich nicht gelesen, sorry :)

Beitrag von xbienchenx - 02.02.12 - 23:03 Uhr

*grins, musst du ja auch nicht, deswegen hab ich es ja noch drangehangen.

schönen abend noch;-)