Hallo!
Hab da mal eine Frage!
Im Dezember parkte ich mit meinem Auto vor der Bank um schnell Geld zu holen. Als ich wieder raus kam standen zwei Polizisten vor meinem Auto.
Sie verwiesen auf ein Schild auf der gegenüberliegenden Seite nach dem ich mit dem Kotflügel meines Autos schon in einem Fußgängerbereich stand. Also noch nicht mal mit meinem ganzen Auto, sondern wirklich nur der vordere Teil, vielleicht bis zum Rad.
Das Ganze hat auch nur 2 Minuten gedauert und die Polizisten hatten mich auch in die Bank gehen sehen. dazu muss man auch sagen, dass ich damals im 9. Monat schwanger war und nur deshalb dort auch gehalten hatte. Ich war mir ehrlich keiner Schuld bewusst und hatte das Schild auch nicht gesehen. Ich habe mit meinem Auto auch niemanden behindert oder gefährdet...
Jedenfalls bekam ich dann ein Bußgeld über 30 Euro ausgehändigt.
Fand ich ganz schön hoch. Ich habe dann an die zentrale Bußgeldstelle eine Darstellung der Situation geschrieben (nach Erhalt des Bescheids)mit der Bitte zur Prüfung, auf die habe ich aber keine Reaktion erhalten und gestern lag dann der Bescheid im Briefkasten.
Wiederum über 30 Euro zusätzlich entstandener Verfahrenskosen(welches Verfahren???) von 20Euro und Auslagen über 3,50Euro. Ich soll also mittlerweile 53,50Euro für 2 Minuten parken zahlen.
Ist das rechtens? Ich hab auch schon im Bußgeldkatalog gesucht, aber über solch einen Betrag steht da nix drin. Ich fühl mich echt reiner Willkür ausgesetzt....
Kann mir vielleicht jemand helfen, denn ich weiß echt nicht was ich machen soll.
Ich finde den Betrag ganz einfach unangemessen
Danke!
Wer kennt sich mit Bußgeld aus?
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Beitrag von 4tatzen - 02.02.12 - 11:39 Uhr
Beitrag von babymaerz2012 - 02.02.12 - 11:43 Uhr
Völlig richtig und selber Schuld!
Zahlen sonst wirds noch teurer!!
Und das nächste mal Augen auf und nicht nachher jammern, wenn du für deine Fehler bestraft wirst.
Beitrag von arkti - 02.02.12 - 11:44 Uhr
Das ist keine reine Willkür.
Dein Bußgeld ist gerechtfertigt.
Sorry aber eine Schwangerschaft ist wohl kein Grund falsch zu parken.
Ja da reicht auch wenn ein Teil des Fahrzeugs im verbotenen Teil steht.
Es ist auch nichts neues das ein Bußgeld sich drastisch erhöht wenn man nicht rechtzeitig zahlt und genau das wird in deinem Fall passiert sein.
Beitrag von babymaerz2012 - 02.02.12 - 11:44 Uhr
Im Übirgen ist dein Einspruch DAS was das Verwaltungsverfahren und die daraus entstandenen Verwaltungsgebühren begründet!
Hättest du mal das Verwarnungsgeld sofort bezahlt; naja merks dir für die Zukunft!
Beitrag von hauke-haien - 02.02.12 - 11:52 Uhr
Hallo,
meine Anmerkungen:
"parkte ich mit meinem Auto " - richtig! Du parktest. Du hast das Auto verlassen, also kein Halten.
"Das Ganze hat auch nur 2 Minuten gedauert " - Es ist unabhängig von der Dauer ein Parken. Der Bußgeldkatalog sieht hier keinen Unterschied.
" Schild auf der gegenüberliegenden Seite " - welches Schild? Kannst du es genauer benennen oder aus dem Bescheid den vorgeworfenen Tatbestand nennen?
Wenn du ein Verwarnungsgeld ablehnst, kommt es automatisch zum Bußgeldverfahren und dem entsprechenden Bescheid. Die Verwaltungskosten dafür trägst du.
Da du dich ja schon mit der Rennleitung unterhalten hast, hat es keinen Sinn deine Fahrereigenschaft zu leugnen.
Einzige Chance sehe ich noch in dem Schild und dem Tatvorwurf, die Höhe der Verwarnung ist ok, seh dich mal in anderen Ländern um.
LG,
H.H.
Beitrag von bezzi - 02.02.12 - 13:01 Uhr
Ich nehme an, es war eine Fußgängerzone.
Beitrag von bezzi - 02.02.12 - 13:13 Uhr
"Ich war mir ehrlich keiner Schuld bewusst und hatte das Schild auch nicht gesehen. Ich habe mit meinem Auto auch niemanden behindert oder gefährdet..."
kurzum: Du hast gegenüber den 2 Polizisten keinerlei Einsicht gezeigt und Dich wahrscheinlich wenig nett und kooperativ verhalten.
"Jedenfalls bekam ich dann ein Bußgeld über 30 Euro ausgehändigt"
Was bei diesem Verhalten die logische Konsequenz war.
Für die Zukunft:
Mit Politessen/Polizisten diskutiert man nicht. Man räumt den Fehler ein und entschuldigt sich. Dabei immer ganz nett und freundlich bleiben.
Dein nächster Fehler: Bei klarer Sachlage (sogar 2 Polizisten als Zeuge) Widerspruch einzulegen.
Doppeltes Lehrgeld gezahlt.
Beitrag von 4tatzen - 02.02.12 - 13:23 Uhr
Woher wissen Sie bitte ob ich mit den Polizisten diskutiert habe oder nicht????
Das ist ganz schön anmasend sowas zu behaupten!
Nur um das richtig zu stellen! Ich habe nicht mit den Polizisten diskutiert denn dafür war ich viel zu perplex! Ich war auch nicht unhöflich, was man von den Beamten nicht gerade sagen konnte. Ganz blöd bin ich auch nicht.
Ich hatte hier nur eine Frage gestellt, denn ich kenne mich mit solchen Sachen nicht aus.
Ich hatte solch einen Fall bisher nämlich noch nie.
Danke aber für Ihre überaus unangebrachten Erziehungsversuche.
Auf eine weitere Anwort verzichte ich gerne.
Beitrag von bezzi - 02.02.12 - 13:25 Uhr
Upps, ich glaube bei Dir hilft wirklich kein Rat.
Wer nicht hören will, muss eben blechen....
Beitrag von lunacy - 02.02.12 - 13:24 Uhr
...und jetzt, wo das Kind da ist, beschwerst Du Dich wahrscheinlich genau über diese Leute, deren Fahrzeug "nur ein bisschen" auf den Gehweg ragt - weil Du mit dem Kinderwagen nicht durch kommst.
Dann weißt Du auch warum Du das Bußgeld bekommen hast.
Den Rest haben Dir meine Vorschreiber ja schon erläutert
Beitrag von 4tatzen - 02.02.12 - 13:29 Uhr
Sorry aber ich muss mich hier wohl noch mal äußern.
Ich wollte nur wissen, ob dies gerechtfertigt ist oder nicht. Ich habe mit solchen Dingen bisher keine Erfahrungen gemacht und weiß deshalb auch nicht wie hoch hier ein Bußgeld ist und wie die weiteren Verfahren sind.
Und dies trotz 17 Jahren Autofahrens... ja man staune.
Wie hier manche gleich auf einem rumhaken ist der Hammer.
Reicht nicht eine sachliche Antwort, ohne gleich beleidigend und ausschweifend zu werden???
Allen denen, die mir geschrieben haben, dass ich es laut Gesetz zahlen muss danke ich.
Alle anderen...vielleicht solltet ihr mit voreiligen Schüssen und irgendwelchen Annahmen ein wenig zurückhaltender werden.
LG
Beitrag von hauke-haien - 02.02.12 - 13:42 Uhr
Wenn du in Deutschland ein Verwarnungsgeld bekommst, musst du es entweder zahlen oder einen Widerspruch dagegen einlegen. Weitere Optionen gibt es nicht.
Also auch nicht:
- Es ist mir zu hoch
- ich fühle mich über den Tisch gezogen
- Es waren doch nur 2 Minuten
- Ich habe das Schild nicht gesehen
- ich arme schwangere Frau musste da kurz parken
Wenn du Widerspruch einlegen möchtest, dann musst du konkret den Tatvorwurf anzweifeln bzw. widerlegen oder der Behörde einen Fehler nachweisen.
Das geht in manchen Fällen, kann allerdings mühsam und auch kostspielig sein.
Deshalb gilt bei solchen "kleinen Verwarnungen": sofort zahlen, wenn man die Tat schon eingeräumt hat.
Ansonsten kann man bestreten, der Fahrer gewesen zu sein, oder eben genau das, was einem vorgeworfen wird, nicht getan zu haben.
Außerdem gibt es noch die Option die Gültigkeit von Schildern oder anderen Regelungen anzuzweifeln. Aber dann wird es kompliziert.
Wenn dich das Thema interessiert, empfehle ich das verkehrsportal.de
LG,
H.H.
Beitrag von thea21 - 02.02.12 - 14:27 Uhr
Wer hat dich hier beleidigt?
Beitrag von seikon - 02.02.12 - 13:38 Uhr
Schau mal in den Bußgeldkatalog. Parken in einem Fußgängerbereich, ohne Gefährdung, kostet 30 Euro. Wenn du jemanden behindert oder gefährdet hättest wäre es noch teurer geworden.
Es ist dabei egal, ob du mit einem Rad, oder dem ganzen Auto in dem Bereich gestanden hast, oder nicht.
Und du hast geparkt, weil du dein Fahrzeug verlassen hast, ohne etwas ein- oder auszuladen.
Als Fahrzeugführer ist es deine Pflicht, dich zu vergewissern, dass du dich eben an die geltenden Regeln hältst. Also theoretisch hättest du um dein Fahrzeug herum gehen müssen, um zu schauen, ob da irgendwo ein Schild steht, das dir das Parken verbietet.
Da du dem Verwarngeld widersprochen hast durch deine Eingebung hast du automatisch ein Bußgeldverfahren eingeleitet, was eben diese Verwaltungsgebühren nach sich gezogen hat. Das müsste aber auch in dem Bescheid gestanden haben.
Ich denke nicht, dass du da eine Chance hast raus zu kommen, da es ja eindeutig dein Fehlverhalten war. Und "nur" weil du im 9. Monat schwanger warst hast du halt keine Sonderrechte im Verkehr.
Ich würde das jetzt als lehrreiche Erfahrung verbuchen und einfach bezahlen. Denn wenn du jetzt noch einen Anwalt o.ä. bemühst, dann wird es nur noch teurer für dich.
Beitrag von thea21 - 02.02.12 - 14:24 Uhr
Ja absolut richtig.
Parkverbot ist Parkverbot.
Wo du nicht stehen darfst, darfste dich nicht hinstellen. Machstes trotzdem, musst du mit den eventuellen Konsequenzen leben!
Die kamen und du hast munter weiter "gestritten" was eigentlich Recht und Ordnung war. Die Quittung haste nun.
Bezahl und lern draus!
PS: Erschreckend wie man Faulheit versucht mit der Schwangerschaft zu entschuldigen!
Beitrag von parzifal - 02.02.12 - 14:59 Uhr
Das Ergebnis vorweg: Der Bescheid ist rechtens und Du musst zahlen.
Wenn sich der Sachverhalt so abgespielt hat wie geschildert hast Du einfach Pech gehabt an zwei Beamte zu kommen, die ihr Ermessen nicht zu Deinen Gunsten ausgeübt haben.
Und da wäre es durchaus vertretbar gewesen hier kein Verwarngeld zu verhängen.
Ein Reinragen in eine Verbotszone die nur sehr kurz dauert und ibestehender Schwangerschaft im 9. Monat muss nicht genauso sanktioniert werden als wenn man mitten in der Fußgängerzone eine Weile parkt. Aber sie darf es! Der Bußgeldkatalog kennt eine Unterscheidung.
Dies kann dann der Beamte mit dem ihm zustehenden Ermessen.
Du bist halt an knallharte gekommen. Also Pech gehabt.
