Erbrecht - Wer kennt sich aus....

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Beitrag von myimmortal1977 - 02.02.12 - 13:38 Uhr

Frau verstorben, hinterlässt 2 erbberechtigte Enkel und ein erbberechtigtes Kind.

Es greift nur die gesetzliche Erbfolge. 2. eigenes erbberechtigtes Kind ist schon vorzeitig verstorben, hat aber 2 Kinder gezeugt. Daher sind die Enkel als erbberechtigt benannt.

Wie teilt sich jetzt das Erbe genau auf? Zu je 3 gleichen Teilen? Oder zu 2 Teilen, wo noch lebende Tochter der Erblasserin 50 % bekommt und Enkel gemeinsam 50 % bekommen?

Meine Frage ist, ob es berücksichtigt wird, dass die verstorbene erbberechtigte Tochter nur eine Person war und mit 2 folgenden Kindern 2 erbberechtigte Nachkömmlinge gezeugt hat? Oder findet es keine Beachtung, dass im Ursprung nur 2 Erbberechtigte da waren?

Kennt sich wer aus?

Beitrag von gh1954 - 02.02.12 - 14:01 Uhr

Die beiden Enkelkinder teilen sich den Erbteil der verstorbenen Mutter, es wird also 50:50 geteilt.

Beitrag von myimmortal1977 - 02.02.12 - 15:35 Uhr

#danke

Beitrag von ballroomy - 02.02.12 - 14:31 Uhr

50% für die noch lebende Tochter,
50% für die Enkel, also jeder der beiden 25%.

Beitrag von myimmortal1977 - 02.02.12 - 15:37 Uhr

#danke!

Beitrag von parzifal - 02.02.12 - 14:34 Uhr

Was heißt die Enkel sind als Erben benannt? Wenn ein Testament vorliegt müsdte man den Wortlaut kennen.

Gesetzlich geht das Erbe nach Stämmen.

Beide Kinder bilden je einen Stamm. Jeder Stamm erhält das Gleiche also je 50 % vom Erbe.

Die Enkel müssen sich "ihre" 50 % teilen.

Beitrag von myimmortal1977 - 02.02.12 - 15:35 Uhr

Ah, danke. Nach Stämmen also.

Die Frage war nur rein fiktiv. Hat mich halt nur so interessiert.