Hallo,
ich habe eine Frage:
Mein Mann muss in den nächsten Wochen für längere Zeit in ein Krankenhaus. Zuzahlungen hierfür sind pro Tag die 10 EUR für insgesamt 28 Tage. Der Krankenhausaufenthalt wird wohl sogar länger dauern.
Da wir ALGII beziehen, dachte ich, man könne sich diese Zuzahlungsbefreiung beantragen. 87 EUR müsste man selber zahlen und den Rest würde dann die Kasse übernehmen.
Ich habe daraufhin bei der KK angerufen. (AOK Bayern). Diese meinten, eine Zuzahlungsbefreiung könnten sie nicht geben, da sich in diesem Jahr ja noch viel arbeitstechnisch tun könnte. Man müsse die Zuzahlungen für dieses Jahr selber zahlen und könnte im Jahr 2013 die Rückerstattung beantragen.
Stimmt das so? Ich dachte, man würde die Zuzahlungsbefreiung bekommen, gerade weil man eben nicht in der Lage ist, diese 280 EUR mal locker-flockig auf den Tisch zu legen?
Wäre für hilfreiche Links auch dankbar.
Maria
Zuzahlungsbefreiung. Rückerstattungen erst im Folgejahr?
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Beitrag von -seesternchen- - 02.02.12 - 17:25 Uhr
Beitrag von bruchetta - 02.02.12 - 18:05 Uhr
Ich kenne es nur so, dass man einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen stellt und nach Ableistung des Eigenanteils (in Eurem Fall also € 87,--) für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit ist.
Dafür bekommt man einen Befreiungsausweis, den man dann im Krankenhaus, Artzpraxen und Apotheken immer vorlegen kann.
Beitrag von bruchetta - 02.02.12 - 18:06 Uhr
Ach so, wenn man bereits über den Betrag zugezahlt hat, bekommt man den überschüssigen Betrag umgehend rückerstattet.
Beitrag von arkti - 02.02.12 - 19:09 Uhr
Naja so unrecht hat die Krankenkasse ja nicht.
Bei einem Rentner kann man sagen am Einkommen ändert sich nichts, bei euch sollte sich Verdiensttechnisch aber schon was tun.
Du kannst doch im Januar nicht davon ausgehen das du bis dezember von ALG2 lebst
Beitrag von -seesternchen- - 02.02.12 - 20:10 Uhr
Das natürlich nicht. Aber momentan kann ich keine 280 EUR einfach hinlegen. Die Krankenhaussache ist auch etwas, was wohl noch länger andauern wird - auch nach dem KH und eben hier vorerst keine Arbeitsaufnahme stattfinden kann.
Wozu dann die Befreiung, wenn sie doch nicht helfen kann im Fall der Fälle. Und dann ist eben erst Januar. Wer weiß, was für Arzbesuche und Medis noch dazu kommen. Befreiung sollte ja eben eine Hilfe oder Entlastung für den Jeweiligen sein.
Ich frage mich nur, warum jemand mit geringem Gehalt sie bekommt, wenn doch auch da nicht vorhergesagt werden kann, was sich im Laufe des Jahres tut.
Es ist irgendwo so widersprüchlich.
Ich habe eben auch schon gegoogelt und es haben einige ALGII-Empfänger mit ihrer KK dabei gar keine Probleme gehabt. Sie haben die 87 EUR bezahlt und dann die Befreiung bekommen. Sie haben Anfang des Jahres wohl ihren Antrag gestellt und der wurde auch bewilligt. Ob das von KK zu KK verschieden ist? Ich dachte, es wäre ein Gesetz?
Beitrag von zwiebelchen1977 - 02.02.12 - 20:21 Uhr
Hallo
Wenn dein Mann chronisch krank ist, braucht er nur 1% von euren Einkünften zahlen und ist dann befreit.
Bianca
Beitrag von -seesternchen- - 03.02.12 - 12:57 Uhr
Danke.
Chronisch ists nicht, denk ich. Nur etwas langwieriges
Beitrag von bruchetta - 02.02.12 - 21:00 Uhr
Es ist bei jeder Krankenkasse so!
Beitrag von -seesternchen- - 03.02.12 - 12:58 Uhr
Danke
