Hallo zusammen!
Mein Verlobter und ich haben ein Problem und hoffen das Ihr uns helfen könnt.
Also er ist seid knapp einem Jahr von der Mutter der gemeinsamen Tochter getrennt.
Es gab für 2011 eine Umgangsregelung, die nicht toll war aber es musste ja gehen.
Ein neuer Termin wurde ausgemacht, und da hatte sie natürlich keine Zeit...wie immer.
Wir warten jetzt seid 3 Wochen auf einen Terminvorschlag. Waren auch schon auf dem Jugendamt, wo es mit unterem darum ging, wo das Kind geholt werden sollte.
Sie meinten am Wohnort des Kindes. Nun verlangt die Mutter, das wir seid Oktober Taxi spielen. Wir haben sie Samstag und Sonntag 14-tägig von 11-17 uhr. ( Das ist ja schon heftig, da für die eine hinfahrt nur um sie zu holen schon 100km bzw eine Stunde fahrt zu Planen sind und er selber kein Auto hat d.h. er muss meins nehmen).
Geholt werden soll die kleine immer bei ihren Eltern, die 50 km weg wohnen, Samstags dort hin zurück und Sonntags zurück zur Mutter.
Es gibt noch mehr Punkte wo sie sich quer stellt, aber das ist gerade der wichtigste.
Was können wir dagegen machen?
Im Vorraus schon mal danke.
LG Patrick und Sunny
Vater muss sein Kind bei Ihren Eltern Holen!
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Beitrag von engelx2 - 02.02.12 - 19:03 Uhr
Beitrag von ameli - 02.02.12 - 19:37 Uhr
Hallo Sunny,
wie alt ist denn das Kind? Warum ist der Umgang nur von 11-17:00? Ist die Kleine an diesen WE bei ihren Eltern über Nacht? Oder meintest Du von Samstag 11:00 Uhr bis Sonntag 17:00? Warum kann er das Kind nicht bei der Mutter abholen? Ist das Zuhause der Mutter näher für Euch?
Viele Grüße
Ameli
Beitrag von engelx2 - 02.02.12 - 21:09 Uhr
Die kleine ist fast 5. Die mutter wohnt 3km von uns weg und wir müssen sie jeden abend wieder heim bringen also samstag von 11 bis 17 und sonntag auch.
Und das WARUM, WIESO, WESHALB kann nur sie dir sagen...
Beitrag von redrose123 - 03.02.12 - 10:31 Uhr
Achso die Grosseltern wohnen soweit weg, geht zum Anwalt das geht so nicht, wenn die Grosseltern die Enkelin sehen wollen nicht an euren WEs, müsst Ihr sie bei Neutralen Personen abholen weil Ihr euch ankeift? Wenn ja sucht welche wo in der Nähe wohnen.
Beitrag von comapo - 02.02.12 - 21:06 Uhr
Hi,
also wenn ich mich nicht täusche sind die Großeltern näher dran?
Wer hat denn die Entfernung geschaffen, die Mutter oder er? Wenn er so weit weg gezogen ist: Sein Problem. Wenn sie es war, sollte er sich darum bemühen, dass sie an den Kosten zumindest beteiligt wird, vermutlich muss er dafür vor Gericht. Allerdings sollte sie das dann motivieren Übernachtungen zuzulassen, denn ich verstehe es auch so, dass das Kind nicht dort schläft?
Wie alt ist das Kind? Grundsätzlich spricht nichts gegen kompletten WE-Umgang, denn das Kind ist ja bisher mit ihm aufgewachsen.
LG
Beitrag von engelx2 - 02.02.12 - 21:13 Uhr
Die Mutter wohnt näher dran. Übernachtungen lässt sie bis jetzt nicht zu.
Deshalb müssen wir alles schriftlich und über das Jugendamt klären.
Beitrag von susanne85 - 02.02.12 - 22:12 Uhr
hallo
ich finde es ist an die zeit gekommen einen kompetenten und wirklich! guten anwalt mit dem gemeinsamen sorgerecht und der 14 tägigen wirklichen umgangsreglung inkl. übernachtung zu beschäftigen
wie lange wollt ihr zusehen?
noch 2-3-4 jahre? das kind ist 5 jahre alt und wenn jetzt nicht wann dann
auch würde ich dann einklagen lassen das es vom wohnort los geht.... das mit den 50 km ist doch nur schikane
Beitrag von comapo - 02.02.12 - 22:17 Uhr
Dem ist nichts hinzuzufügen. Umso länger er mit einer gerichtlichen Regelung wartet, desto schwerer wird es.
Beitrag von parzifal - 03.02.12 - 00:40 Uhr
Besteht auf einen geregelten Umgang mit Übernachtung und das Abholen und Bringen zur Mutter.
Das Jugendamt kann nicht weiterhelfen, wenn die Mutter auf stur schaltet. Lasst Euch dort nicht hinhalten.
Wenn das bei der Mutter auf taube Ohren trifft bleibt nur der Gerichtsweg. Den solltet Ihr dann notgedrungen auch zügig beschreiten.
Vorher sollte der Mutter aber Gelegenheit gegeben werden den Umgang zuzulassen. Aber nur mit kurzer Frist.
Beitrag von karna.dalilah - 03.02.12 - 09:40 Uhr
Ja immer das selbe Spiel...
der eine der es tut,der Andere der es zuläßt...
Es ist das gute Recht der Mutter, dass Kind nicht von zu Hause abholen zu lassen.
(Ich würde es auch nicht zulassen, dass mein Ex das Grundstück bzw unsere heiligen Hallen betritt)
Es ist jedoch nicht ihr Recht die Umgangskosten so in die Höhe zu treiben, wenn nicht trifftige Gründe vorliegen.
(in eurem Fall ergibt sich mir nicht ein Grund)
Die Mutter kann dem Vater alternativ zur Abholung von der Wohnung auch vorschlagen,
das Kind am Tag x
von der Kita abzuholen
sich in der Stadt zur "Übergabe" zu treffen
usw
Dein Freund sollte der guten Frau mal klare Ansagen machen!
Jeder km über die derzeite Enfernung (KV Whg --> KM Whg) gehen zu Lasten der KM.
(Wobei ich stillschweigend auch 1-3 km mehr in Kauf nehmen würde.
Das Kind ist 5 und hat regelmäßigen Umgang mit euch. Wenn sie gern kommt kann sie problemlos bei euch mal schlafen.
Dein Freund sollte es ihr gegenüber klar und deutlich formulieren (schriftlich ist es vielleicht besser) und sollte es ungehört bleiben, dann bleibt ihm nur der Weg übers Gericht.
Eine klare Festlegung des Umganges scheint bei euch unumgänglich.
Wenn sie keine Umgangstermine schickt soll der KV sie machen und ihr zur "Absegnung" er Einschreiben schicken.
Viel Erfolg
Karna
Beitrag von redrose123 - 03.02.12 - 10:30 Uhr
Wer hat die Entfernung geschaffen? Sie? Dann könnt ihr die Kosten einklagen oder das sie die Kinder bringen muss, er dann habt Ihr eben Pech er MUSS sie ja nicht holen, nur wenn er Umgang will .....
In die Nähe ziehen falls es möglich ist.
Beitrag von parzifal - 05.02.12 - 17:41 Uhr
"...oder das sie die Kinder bringen muss, er dann habt Ihr eben Pech er MUSS sie ja nicht holen, nur wenn er Umgang will ....."
Das habe ich nicht verstanden. Wann haben sie Pech gehabt? Wenn er Umgang will?
"In die Nähe ziehen falls es möglich ist. "
Soll die TE jetzt in die Nähe der Eltern der Mutter ziehen (in der Nähe der Mutter wohnen sie ja)? Damit die Mutter dann den Abholort wieder bei ihr ansiedelt?
Das kann ja wohl nicht die Lösung sein.
Beitrag von engelx2 - 03.02.12 - 12:37 Uhr
Wir wohnen schon nah bei der mutter selbst wenn die entfernung 20 km betragen würde, wäre es ok, aber es gibt keine Gründe dafür die kleine bei den Großeltern zu holen oder dahin zu bringen. Klar ist es schikane, aber die ganze Geschichte wird sich nur über den Anwalt klären können. Freitags bekommen wir die kleine nicht, sonst würden wir sie ganz sicher von der kita abholen. Er holt und bringt seine Tochter bis maximal zur Wohnungstür, weil sie es so möchte, was auch ok ist. Seine Eltern dürfen ihr Enkelkind gar nicht mehr sehen... Mir tut das ganze nur weh, weil ich mitbekomme, das alle darunter leiden und sie ihre karten ausspielt.
Dazu kommt natürlich, das die kleine jetzt versucht sie gegenseitig auszuspielen... Und das nur weil die Kindesmutter nicht in der Lage ist mal ein paar Worte beim holen bzw bringen zu wechseln.
Beitrag von comapo - 03.02.12 - 18:54 Uhr
Na wieso fährt er denn nicht mit der Kleinen einfach zu den Eltern? In der Umgangszeit bestimmt er ganz allein, was er wo mit wem und wann und wielange macht.
Er ist einfach superschlecht informiert über das was er darf und was nicht. Er darf an dieses Thema nicht mit Angst rangehen sondern mit einem gesunden väterlichen Selbstbewusstsein.
LG
Beitrag von engelx2 - 03.02.12 - 21:02 Uhr
Es geht auch nicht darum das seine Eltern die kleine nur in der zeit sieht wo wir sie haben. Effektiv bleiben uns 4 stunden am tag mit der kleinen und da werden oma, opa, uroma,uropa und die geschwister von meinem verlobten mit einbezogen, das heißt aber auch, das er nicht wirklich zeit mit ihr allein hat. Die Kindesmutter könnte ja mal von sich aus sagen, das sie oma und opa( also seine Eltern) besuchen. Was sie ja nicht tut. Aber die kleine jedes wochenende genauso wie weihnachten, silvester etc. zu ihren eltern geben.
