Kann man rückwirkend von den Zuzahlungen befreit werden?

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Beitrag von derhimmelmusswarten - 02.02.12 - 19:19 Uhr

Hallo

ich war im Kalenderjahr 2011 selbst krankenversichert (in Elternzeit). Nun fiel mir auf, dass ich relativ hohe Kosten hatte für Ärzte/Medikamente. Kann man da nachträglich noch was zurück bekommen von der Krankenkasse? Spielt es eine Rolle, dass ich im Juli 2011 dann geheiratet habe (bin aber nicht über meinen Mann versichert).

Beitrag von bibabutzefrau - 02.02.12 - 19:27 Uhr

ja geht.Ruf bei deiner Krankenkasse an und schilder das denen.Die schicken dir dann entsprechen Unterlagen zu.
LG Tina

Beitrag von arkti - 02.02.12 - 19:38 Uhr

Ja natürlich spielt die Hochzeit eine Rolle, ihr habt ja dann ein Familieneinkommen.

Beitrag von janimausi - 03.02.12 - 00:39 Uhr

Am besten du rufst einfach mal bei deiner Kranknekasse an und fragst nach.

Die können dich oftmals auch am Telefon ganz gut beraten und schicken dir dann die Unterlagen zu.

LG

Beitrag von cora1969 - 03.02.12 - 12:53 Uhr

also ich bin nicht verheiratet, in EZ und hab das EG auf 2 Jahre splitten lassen, hab letztes Jahr im Sommer Antrag auf Befreiung gestellt, alle Belege was ich schon selbst bezahlt hatte....Mir wurde alles zurückerstattet und wurde bis Jahresende befreit für diese Jahr mußte ich neuen Antrag stellen, wurde auch befreit. Wenn du aber verheirate bist zählt das Einkommen deines Mannes zum Familieneinkommen dazu, lass dir Antrag zuschicken wirst ja sehen was errechnet wird.

Beitrag von miau2 - 03.02.12 - 17:32 Uhr

Hi,
zumindest ab der Hochzeit gilt das Familieneinkommen. Und die Familienausgaben.

Die Hochzeit spielt also natürlich eine Rolle, das dann (vermutlich) höhere Familieneinkommen ist neue Berechnungsgrundlage für die 2% (oder 1% bei anerkannter chronischer Erkrankung). Ab dann können aber seine Kosten auch mit angerechnet werden.

Vollkommen egal beim Punkt "Familieneinkommen" ist wie er versichert ist.

Viele Grüße
miau2