Ebay

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Beitrag von schachti2005 - 03.02.12 - 08:08 Uhr

Hallo!

Wir haben wieder mal ein Problem bei Ebay.
Und zwar haben wir bei einem Kinderwagen mitgeboten, der am Ende auch bei den Geboten nicht höher ging, also wie ersteigert haben.
VOR dem Ende der Auktion baten wir den Verkäufer, unsere Gebote zurückzunehmen (was laut Ebay ja geht). Da wir ohne unser Wissen einen Kinderwagen bekommen haben. Er schrieb in komischen Deutsch (Ausländer?), dass das nicht geht.
Nach Ende der Auktion schriben wir nochmals dass wir den Kinderwagen nicht mehr brauchen da wir einen bekommen haben und ob wir vom Kauf absehen können.
KEINE Antwort.
Eine halbe Stunde später stellt er aber stellt er den gleichen Artikel wieder ein.
(Dass war am Samstag abend und läuft insgesamt 10 Tage.) Also hat er doch indirekt unserer Anfrage zugestimmt oder, wenn der den Artikel wieder einstellt?
Gestern aber, 4 Tage nach Ende der Auktion, wurde ein Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels eröffnet.
Hallo?
Der Verkäufer antwortet auf keine E-Mail mehr, stellt den Artikel vorzeitig ein (darf er doch eigentlich noch garnicht) und eröffnet einen Fall wegen nicht bezahltem Artikel????

Klar, eigentlich sind wir einen Kaufvertrag eingegangen.
Aber jetzt bezahlen wir sicher nicht.
Wir haben einen Kinderwagen, er hat den Artikel schon wieder zum Verkauf,...

Mein Mann meint, der ist Ausländer und hat wahrscheinlich keine Ahnung von Ebay.
(Jetzt wegen Artikel wieder einstellen und erst dann einen unbezahlten Artikel melden. Was meiner Meinung nach nach 4 Tagen schon recht frech ist.)

Was meint ihr?

LG Sandy

Beitrag von 280869 - 03.02.12 - 08:39 Uhr

Wenn er einen unbezahlten Artikel meldet(Fall eröffnen) bekommt er nach Schließung des Falls seine Gebühren wieder.
Mache ich auch so, aber ich informiere die Spaßbieter oder falschbieter vorher darüber.

VG 280869

Beitrag von schachti2005 - 03.02.12 - 08:46 Uhr

Mein Mann meinte aber auch, dass er die Auktion einfach hätte abbrechen können und da ebenfalls seine Verkaufsprovision zurück erhalten hätte.
Und es war doch dennoch voreilig mit dem Artikel neu einstellen, oder?

Beitrag von 280869 - 03.02.12 - 08:49 Uhr

Ich glaube nicht das man bei Abbruch sein Geld wiederbekommt, aber wenn er dein Gebot gestrichen hätte wäre der unterlegene Bieter der Höchstbieter.

Ich hatte nur Käufer deiesich erst nach Auktionsende gemeldet haben.

VG 280869

Beitrag von frayer31 - 03.02.12 - 08:52 Uhr

Ja er hätte die Auktion vorzeitig abbrechen können-damit er seine Verkaufsprovision zurückbekommt-wird dieses aus gutem Grund nicht gemacht haben...weil ihr für ihn Spaßbieter seid...warum soll er den Kinderwagen nicht neu reinstellen-ihr wollt ihn doch sowie so nicht...habt ihr ihm ja selber geschrieben...

Beitrag von frayer31 - 03.02.12 - 08:47 Uhr

Hallo,

irgendwie stimmt bei euch nicht oder ihr schreibt nicht die Wahrheit #kratz wenn die Auktion noch länger als 12 Stunden geht-habt ihr die Möglichkeit-eure Gebot zurückzuziehen...was ihr nicht gemacht habe und warum sollte es der Verkäufer machen #kratz

Das zweite ist-einen Fall eröffnen-kann man erst nach 5 Tagen und nicht 4-außerdem habt ihr geschrieben-ihr wollt den Kinderwagen nicht mehr...also schwarz auf weiß-ihr wollt nicht zahlen-der Verkäufer wird auch denken-Frechheit von euch...vielleicht antwortet er deswegen nicht-sorry-EBAY hat nicht umsonst seine Regeln-da kann ja gleich jeder machen was er will...

Solche Käufer sind mir am liebsten #augen

Lg

Beitrag von schachti2005 - 03.02.12 - 08:59 Uhr

Oh man, jedes Wort auf die Goldwaage legen oder wie?
Die Auktion lief da eben keine 12 Stunden mehr als wir erfuhren wir bekommen einen. (Wir suchten eben dringend einen und fragten auch nach.) Sofort schrieben wir dem Verkäufer, da man bei Ebay nachlesen kann dass man da noch mit dem Verkäufer verhandeln kann.
Dieser antwortete PROMPT dass das nicht geht.

Gut, es bot dann eben keiner mehr drauf und nach der Auktion schrieben wir ihm eben, was wir nun machen da wir einen Kinderwagen bekommen haben.
Und als Verkäufer kann man wohl auf so eine freundliche Frage antworten, oder?
Kommunikation sage ich nur. Was können wir dafür dass er nicht antwortet???????????????
Aber nein, er stellte kurz darauf den Artikel wieder ein. Was ja laut den Ebay Regeln auch nicht in Ordnung ist wenn er jetzt nen Fall wegen "nicht bezahltem Artikel" eröffnet.
Er hätte mit dem Einstellen warten müssen bis der Fall geschlossen ist.

Und sorry, ja, dann waren es eben 5 Tage. Kommt auf den einen Tag mehr oder weniger auch nicht an.

Beitrag von bianca153 - 03.02.12 - 12:13 Uhr

Nein, man kann schon nach 4 Tagen einen nichtbezahlten Artikel melden.

Beitrag von carrie23 - 03.02.12 - 09:36 Uhr

Rechtlich muss er der Gebotstreichung nicht zustimmen, ihr habt ersteigert und damit gehört er euch ob ihr einen weiteren bekommen habt ist nicht sein problem.
Vielleicht hatte er den Artikel auch zweimal und hat deshalb den Kinderwagen wieder eingestellt?!
Vielleicht unwahrscheinlich aber WISSEN tun wir es nicht.
Ich antworte auf sowas auch nicht mehr, sehe ich nicht ein.
Wer nicht bezahlt wird gemeldet.
Erspart euch Ärger, zahlt den von euch ersteigerten Artikel und verkauft ihn selber wieder.

Was den Satz deines Mannes angeht....den kann man nur zurück geben denn wenn ihr Ahnung von Ebay hättet, wüsstet ihr dass ein ersteigerter Artikel bezahlt werden muss.

Beitrag von schachti2005 - 03.02.12 - 09:46 Uhr

Nee, dass ist der gleiche Kinderwagen. Haargenau das gleiche Bild.
Nur der Text ist etwas anders, da im ersten Text Fehler waren.

Beitrag von carrie23 - 03.02.12 - 09:52 Uhr

Das eine hat mit dem anderen doch gar nichts zu tun, wenn ich zwei Artikel habe die ident sind fotografiere ich auch nur einen und stelle den dann zweimal ein.
Noch einmal: WISSEN kannst du es nicht auch wenn es unwahrscheinlich ist dass er zwei idente Kinderwagen hat.

Beitrag von schachti2005 - 03.02.12 - 09:53 Uhr

Ach ja, weil viele schreiben ihr antwortet dann einfach nicht mehr.
Ebay bittet darum bei Problemen vorher zu versuchen miteinander zu kommunizieren bevor irgendwas gemeldet wird.
Wenn dass einige wie ihr nicht tun, dann ist das auch nicht die feine Englische Art.
Wir wollten ja versuchen mit dem Verkäufer auf eine Linie zu kommen. (Und wenn WIR ihm die Verkaufsprovision erstattet hätten, etc. was weiß ich denn...)
Aber nee, der gute Herr ist die Ignoranz in Person.

Tja, tut mir leid.
Wer nicht will der hat schon.
Wir haben gegenüber ja auch etwas in der Hand. (E-Mails, sein neu eingestellter Artikel welcher ja eigentlich "unser" Artikel ist, auch wenn wir ihn nicht mehr brauchen...)

Beitrag von carrie23 - 03.02.12 - 10:10 Uhr

Tja dann hoffe ich für euch dass ihr BEWEISEN könnt dass er den Artikel nicht doppelt habt, wenn ihr nicht mit ihm in einer Wohnung wohnt dürfte das schwer wären.
Du bist schon ne Nummer: Du machst Blödsinn und bist dir keiner schuld bewusst.
Aber dich wirds auch noch treffen, dann jammer aber hier bitte niemanden voll.

Beitrag von christina-gro - 03.02.12 - 14:16 Uhr

Es ist NICHT dein Wagen solange du nicht bezahlt hast!

Beitrag von schachti2005 - 03.02.12 - 14:21 Uhr

Warum sollte ich auch noch bezahlen wenn laut Ebay die Nachricht über den als "Nicht bezahlten Artikel" eine Betrüger-Mail ist? (Spoof-Mail)
Bin doch nicht doof!

Beitrag von miss-bennett - 03.02.12 - 10:09 Uhr

"Mein Mann meint, der ist Ausländer und hat wahrscheinlich keine Ahnung von Ebay."

#contra bekommst Du von mir für diesen Satz (Ausländer mit viel ebay-Erfahrung)

Grußlos

Beitrag von schachti2005 - 03.02.12 - 10:15 Uhr

Und warum fühlst dich persönlich angegriffen?
Wir haben nix gegen Ausländer.
Aber wahrscheinlich versteht der nicht worum es uns geht.?

Aber uns jetzt egal.
Soll er machen was er denkt. Noch können wir ihm, wenn wir wollen, eine negative reindrücken weil er "unseren" Artikel wieder eingestellt hat. (Und JA, es ist der gleiche Artikel!)
Aber wir sind ja nicht so...

Beitrag von carrie23 - 03.02.12 - 10:16 Uhr

Eigentlich gehörst Du Ebay gemeldet-wäre auch nicht das erste Mal dass ne Diskussion in Urbia an Ebay weitergeleitet wurde und man dann ganz schön eine am Deckel bekommen hat#schein

Beitrag von schachti2005 - 03.02.12 - 10:23 Uhr

Du hast nicht zuende gelesen.
"Aber wir sind ja nicht so..."
Der soll doch machen.
Nächste Woche ist der Fall geschlossen.
Und trotzdem fällt es Ebay ja eigentlich auch auf, dass er erst Artikel "neu" (steht so aber nicht da, da er den Text abgeändert hat) eingestellt und dann Fall eröffnet hat.
Von daher...

Beitrag von hexlein77 - 03.02.12 - 14:45 Uhr

Auch schon mal dran gedacht, das der VK eure emails noch hat in denen ihr ihm schreibt das ihr den Artikel nicht wollt!? #aha

Damit HÄTTE er auch was gegen euch in der Hand wenn du ihm schon so kommen willst!

Solche leute wie du sollten ernsthaft von ebay ausgeschlossen werden! Erst Mist bauen und dann auch noch frech werden und ERWARTEN das ein VK einfach mal so auf ein Gebot verzichtet!

Vielleicht mal einen Gedanken an den VK verschwenden: Evtl. braucht ER das Geld auch für irgendwas wichtiges! Aber nein! Soweit denken kommt ja nicht in Frage. Ist ja im zweifelsfall "nur" ein Ausländer! :-[

Und warum regst DU dich jetzt bitte darüber auf, das ER den Artikel den DU ja nicht willst wieder einstellst weil er ihn loswerden/geld verdienen möchte? #kratz
Wie unverschämt von dem!!! Wie kann er es wagen einen Artikel verkaufen zu wollen, den DU zwar ersteigerst hast, aber dich weigerst ihn zu bezahlen! Und ihm schon geschrieben hast das du ihn nicht willst!!! Tz Tz TZ.... *Ironie Off*

Evtl. solltest du mal überdenken überhaupt nochmal was bei ebay zu kaufen! Auf solche käufer können 99,9% der VK verzichten! :-p

Beitrag von schachti2005 - 03.02.12 - 14:54 Uhr

1.: Man muss erst den Fall des "Nicht bezahlten Artikels" beendet haben und DANN kann man den Artikel wieder einstellen.
Mir geht es jetzt nicht um den Kinderwagen, weil wir ihn eh nicht mehr brauchen.

2.: Scroll mal runter. Nachdem mein Mann schon gestern abend die Nachricht an Ebay gesendet hat bekam er heute die Nachricht von Ebay, dass es sich bei der Nachricht des nicht bezahlten Artikels um eine Spoof-Email, also Betrüger E-Mail handelt und wir auf keinen Fall antworten geschweige denn zahlen sollen!

Beitrag von hexlein77 - 03.02.12 - 14:58 Uhr

Ach jetzt auf einmal ist der VK ein Betrüger oder was?

Wie auch immer, das ist alles uninteressant!

Ihr habt was ersteigert und müsst es bezahlen! Punkt!

Egal ob ihr vorher, hinterher oder mittendrin dem Vk irgendwas geschrieben hat! Wäre ich der VK hätte ich auch auf solch eine email nicht reagiert in der mir ein Höchstbietender schreibt er will das ding nicht mehr! Wer bietet muss damit rechnen zu gewinnen! Punkt!

Beitrag von schachti2005 - 03.02.12 - 15:01 Uhr

Ja, der Verkäufer macht sich sehr wohl verdächtig wenn er das Teil wieder einstellt, auf keine Nachricht mehr antwortet und wir von Ebay erfahren müssen dass sie keinen fall eröffnet haben sondern dies eine betrüger-Mail ist.
Alles klar. Nur weil wir EINMAL vom Kauf abspringen, dies mit dem Verkäufer vernünftig klären wollen ist er(?) berechtigt uns so eine Mail zu schicken bzw. wir müssen laut euch nun an einen Betrüger bezahlen?

Beitrag von miss-bennett - 03.02.12 - 10:21 Uhr

Ihr habt "nix gegen Ausländer"???
Warum soll ein Ausländer keine Ahnung von ebay haben? Ist ebay nur in Deutschland vorhanden???

Schön, dass es Euch egal ist. Ihr habt Euch ziemlich unprofessionel benommen. Spaßbieter

Beitrag von wirsindvier - 03.02.12 - 10:14 Uhr

Hallo

gibst du mir bitte deinen Ebay Namen?
Dann kann ich dich gleich bei meinen Auktionen sperren.

#danke!

lg