Brauche bitte fachkundige Hilfe!

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Beitrag von mama-engel - 03.02.12 - 09:24 Uhr

Guten Morgen!

Ich habe vor einigen Monaten hier schon einmal geschrieben - da war ich noch schwanger.Nun ist mein Sohn 16 Wochen alt und es gibt richtig Stress an der KV-Front...

Zu den Hintergründen:

Der KV und ich waren in einer Beziehung,als mein Sohn entstand.Ich habe mich gegen seinen Willen für das Kind entschieden und er hat die ersten Wochen während meiner massiven Ess-Brech-Phase auch mal einen Tee für mich gemacht (* wow,was ne Hilfe*)
Nun kam es,dass er immer wieder tagelang einfach wegblieb,nie sagte,wo er war und sich auch nicht an Vereinabrungen hielt.
Dann kam es,das ich in der 21. ssw vom Sofa fiel und plötzlich starke Schmerzen im Bauch und Rücken bekam - wie durch einen Zufall war er da und fuhr mich ins KH.Er ließ sie die ganzen Tage in deinen ich im KH lag und um mein Kind bangte nicht einmal blicken!Ich durfte sogar trotz ausdrücklichem Verbot der OÄ meine schwere Tasche selbst mit dem Bus nach Hause wuchten - mit Leistenbruch und gestauchter BWS.
Leider wurde er während der SS mehrmals handgreiflich,zuletzt als ich in der 18.SSW war,da schmiss er schmiess er mich an den Haaren durch die ganze Bude...ich will nicht wissen,was er mit einem Kind macht...

Dann kam er irgendwann gar nicht mehr,ich war mittlerweile im 8.Monat.Habe dann mit meinen Eltern geredet und bin von Brandenburg nach NRW zu ihnen gezogen.Da war ich in der 35.SSW.Ich habe dann am 12.10.11. meinen Sohn entbunden und nach der Geburt einen SMS an alle geschickt...auch an seine Eltern,die hatte er bis dato nämlich nicht über meinen SS aufgeklärt - das war mir zu blöd.

So,nun hat er sich nicht ein einziges Mal gemeldet,obwohl ich ihm gesagt habe,ich verlange kein Geld o.ä.,ich möchte nur,das du die Vaterschaft anerkennst und in die Geburtsurkunde eingetragen wirst - mir liegt viel daran,dass mein Sohn weiss,wer sein richtiger Vater ist,auch wenn ich dem KV schon mehr als einmal den Tod gewünscht habe...
Nun denn...es kam NICHTS...bin dann vor einem Monat zum JA.Habe eine Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss beantragt.Einige Tage später schrieb mich der KV an,er hätte Post bekommen und nun will er das gemeinsame Sorgerecht beantragen.
Er sagt auch,dass wenn er zahlen soll,klagen wird...Ich habe ihm gesagt,das er als frauen (vorallem schwangere!) schlagender Neonazi nicht unbedingt die besten Chancen darauf hat...da meinte er nur,dass seine Chancen recht gut stehen - besser als ich denke...ich hab nun echt Bange.Mir ist egal,ob er alles,was er gemacht hat leugnet,ich bin selbst schuld,dass ich ihn nicht angezeigt habt....

Nun meine Fragen: 1. Stimmt es,dass ich als alleinerziehende das alleinige Sorgerecht habe und auch selbst bestimmen kann,wer es mit mir teilt?
2. Stimmt es,dass er es notfalls auch einklagen darf?
3.Wie schätzt ihr den Fall ein?Ich habe Angst,dass ich es mit ihm teilen muss...
4.Wie sieht es mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht aus?Bleibt das bei mir?Ich will ihm unter keinen Umständen das Kind allein überlassen!
5.Wie kann ich mich wehren/schützen gegen sein Vorgehen? (bezüglich dem SR und Umgang)

Oh man,ich bin echt fix und alle,ich verstehe nicht,wie man sich nicht kümmern kann und dann das gemeinsame Sorgerecht haben will?!#schock

P.S.: Die Vaterschaft ist noch nicht anerkannt,läuft noch.

ich würd mich über hilfe sehr freuen!

lg Engel und Zwerg *12.10.11 #verliebt

Beitrag von redrose123 - 03.02.12 - 10:39 Uhr

Erstmal Unterhalt steht deinem Kind zu nicht dir, wenn du nichts willst dein Bier das für das Kind musst du einfordern, oder kannst du Ohne alles leben? Also keine Gelder von Amt etc WEnn nicht machst du dich somit strafbar ;-)

ER hat sicher Chancen auf Umgang, bestenfalls Betreuten solange das Kindeswohl nicht in Gefahr ist wird er Umgang bekommen egal was bei euch als Paar schief lief, da das Kind klein ist wird er es eh nur Stundenweise öfters bekommen.

1. DU hast das alleinge Recht, er kann aber wie er es auch vorhat, es einklagen das er es mit hat.

2. Sicher er ist ja der Vater....

3. Kann dir hier wohl keiner sagen wir kennen Ihn nicht, solange er aber Interesse zeigt und zahlt und keine Gefahr fürs KIND ist wird er mit oder ohne SR Umgang bekommen.

4. Das ABR ist bei dir

5. Gar nicht, solange er wie gesagt keinen Schaden dem Kind zufügt, und das solltest du auch nicht, aber eben nur wenn er dem Kind nicht schadet, auch wenn eure vorgeschichte echt bescheiden ist.

Ihr seid Eltern und leider warst du bei der Wahl nicht besonders gut und somit wirst du wohl dein Leben lang mit Ihm verbunden sein und auf Elternebene fungieren, hat er nur Interesse dir eins reinzuwürgen wird er sicher den Umgang nicht lange aufrecht erhalten, wenn doch solltest du der Beziehung zwischen eurem Kind und Ihm als Vater nicht im Weg stehen.

Beitrag von comapo - 03.02.12 - 18:50 Uhr

Hi,

unschöne Geschichte...

1. Stimmt es,dass ich als alleinerziehende das alleinige Sorgerecht habe und auch selbst bestimmen kann,wer es mit mir teilt?

a) ja Du HAST es alleine. b) so nicht, Du kannst es dem Vater einräumen, wenn Du willst, sonst muss er klagen. Einem Anderen kannst Du das Sorgerecht nicht einräumen.

2. Stimmt es,dass er es notfalls auch einklagen darf?

Ja.

3.Wie schätzt ihr den Fall ein?Ich habe Angst,dass ich es mit ihm teilen muss...

Naja. Er muss schon glaubhaft machen, dass das für das Kindeswohl förderlich ist. Wie er das machen will, keine Ahnung. "Scheiße" zur Mutter gewesen zu sein reicht aber nicht als Grund, dass das Gericht es ihm verwehrt. Aber erst mal muss er die Vaterschaft anerkennen. Ob er Chancen hat, vermag ich nicht beurteilen. Grundsätzlich hast Du aber keine großen Nachteile. Du wohnst ja mit dem Kind schon weit weg und sooo viele Unterschriften braucht man nun auch nicht.

4.Wie sieht es mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht aus?Bleibt das bei mir?Ich will ihm unter keinen Umständen das Kind allein überlassen!

Das ABR hat man bei alleinigem SR allein, bei gemeinsamen SR gemeinsam. Das was DU verhindern willst ist der alleinige Umgang. Der ist aber völlig unabhängig vom Sorgerecht oder auch Aufenthaltsbestimmungsrecht.

5.Wie kann ich mich wehren/schützen gegen sein Vorgehen? (bezüglich dem SR und Umgang)

Ganz ehrlich: Entweder gar nicht oder nur mit einer Schlammschlacht. Das mit dem GSR lässt sich vielleicht verhindern, den Umgang wirst Du aber nicht ausschließen können, wenn er ihn einklagt. Er ist Recht des Kindes. Unter Umständen kann er eine Weile begleitet werden, wenn das Gericht dafür die Voraussetzungen sieht. Damit ist aber ein Träger wie das Jugendamt oder die Awo oder eine andere ähnliche Stelle (zB Pestalozzistiftung) gemeint, nicht dass Du ihn begleitest. Aber langfristig läuft es bei Umgang immer auf unbegleiteten Umgang hinaus, wenn sich der Umgangsberechtigte nicht durch kindeswohlschädigendes Verhalten ins Knie schießt.

LG

Beitrag von manavgat - 04.02.12 - 15:15 Uhr

Du brauchst dringend eine Anwältin.

Ich vermute mal, dass Du diesen Schläger nicht angezeigt hast?! Frag die Anwältin, ob es Sinn macht das nachzuholen.

Du teilst kein Sorgerecht und kein Gericht wird Dich dazu zwingen, da das Kind nie mit dem KV gelebt hat. Umgang würde ich wenn überhaupt nur begleitet anbieten. Wenn er merkt, dass er trotz seiner Aktivitäten Unterhalt zahlen muss und Du Dich nicht einschüchtern lässt, dann wirst Du vermutlich nie wieder was hören.

Lass ihn nicht mehr in Dein Leben, keine Telefon/Handynummer, keine e-mail-Addy, keine Reaktion, nur über Anwältin. Sollte er Dich stalken oder mehr unbedingt und sofort die Polizei rufen. Triff Dich keinesfalls mit ihm allein.

Gruß

Manavgat