Hallo zusammen,
ich habe mal eine frage zur der Krankenversicherung, und zwar ist mein Mann Beamter bei der Bundeswehr, und ich und die Kinder sind selber freiwilig bei der AOK versichert, ab 1.02 habe ich eine arbeit aufgenommen und zwar verdiene ich da um die 250€ zwar nicht viel aber etwas.
Die AOK stelle meinte, ich soll mein Gehalt zu dem Gehalt von meinem Mann dazu legen und dadurch müssen wir mehr bezahlen, kann mich der Arbeitgeber versichern, da bin ich ja angemeldet und er hat meine Sozialversicherungsnummer.
Ich kenne mich damit nicht aus, war bis jetzt 6 Jahre zu Hause mit den Kleinen.
Finde es aber irgendwie blöd das wir dann noch mehr bezahlen müssen, obwohl ich ja nur 250 € verdiene.
und weil wir gerade am Bauen sind, stört diese blöde Krankenversicherung sehr, da es von dem Netto Gehalt abgehoben wird.
Heute wollte ich mit meinem Chef reden und muss mein Arbeitsvertrag unterschreiben.
Der Mann beamter, ich und die kinder selber versichert und minijob?
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Beitrag von 3aika - 03.02.12 - 09:31 Uhr
Beitrag von susannea - 03.02.12 - 13:07 Uhr
Frag deinem Chef nach einem sozialversicherungspflichtigem Job, ansonsten stimmt das mit dem Beitrag!
Beitrag von kiwoja - 03.02.12 - 13:11 Uhr
Hallo 3aika,
durch einen Minijob kannst du dich leider niemals krankenversichern. Da gibt es keine Chance.
Warum seit ihr denn nicht über deinen Mann in der privaten KV familienversichert? Die haben doch auch die Beihilfe und man muss sich zu ca. 30 % nur versichern, oder? Müsste doch günstiger sein als in der GKV freiwillig versichert zu sein.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 03.02.12 - 20:46 Uhr
Hallo
Bei der Bundeswehr gibt es freie Heilfürsorge.
Und bei der privaten gibt es keine Familienversicherung. Da kostet jede Person extra.
Bianca
Beitrag von demy - 03.02.12 - 21:21 Uhr
Hallo,
aber sie muss sich nur zu 30% und das Kind sogar nur zu 20% privat versichern.
Sie hat als Angehörige eines Beamten einen Anspruch auf Beihilfe zu 70% und die Kinder zu 80%.
Das sind völlig andere nicht so teure Tarife in der PKV, da es sich ja nur um eine Teilversicherung in der PKV handelt.
Die freiwillige GKV wird eventuell teurer sein.
Da muss man sich einfach mal beraten lassen.
Gruß
Demy
Beitrag von zwiebelchen1977 - 03.02.12 - 21:28 Uhr
Hallo
Das wiess ich, mein Mann istz auch Beamter.
Aber trotzdem könnte es unter Umständen teurer sein. Gerade, wenn Vorerkrankungen da sind.
Bianca
Beitrag von susannea - 04.02.12 - 18:46 Uhr
"Sie hat als Angehörige eines Beamten einen Anspruch auf Beihilfe zu 70% und die Kinder zu 80%."
Vorsichtig mit den Zahlen, das ist Bundeslandabhängig!
Beitrag von demy - 05.02.12 - 12:14 Uhr
Hallo susannea,
die Beihilfesätze die unterschiedlich sind betreffen ausschließlich den Beihilfeberechtigten Landes- oder Bundesbeamten der die Versorgungsbezüge erhält, nur der hat eventuell unterschiedliche Sätze.
Da unterscheiden sich nicht nur die Sätze, sondern die Leistungen der Beihilfe insgesamt.
Die zu berücksichtigten Ehegatten oder Kinder haben immer den Satz 70% (Ehegatte) und 80% (Kinder), sowohl bei Bundes wie auch bei Landesbeamten.
Da gibt es also keine Unterschiede.
Zumindest in den Sätzen, wohl aber im Leistungskatalog der Beihilfe selbst.
Gruß
Demy
Beitrag von susannea - 05.02.12 - 15:43 Uhr
Leider nein, bei Bundesbeamten ist ein Beihilfeanspruch für den Ehepartner an bestimmte Bedingungen gekoppelt. Z.B. beurlaubt, ohne Bezüge (zur Pflege von Angehörigen) bedeutet, dass der Ehepartner keinen Anspruch hat!
Spreche da aus Erfahrung, ist gerade über die Rechtschutzstelle geklärt!
Beitrag von demy - 05.02.12 - 20:55 Uhr
Uff,
war jetzt ein Kontrastfehler meinerseits.
Dachte es wäre klar, dass der Anspruch für die Angehörigen nur gilt, wenn sie selber nicht verdienen und damit sich selbst krankenversichern müssten.
Gruß
Demy
Beitrag von susannea - 05.02.12 - 21:18 Uhr
Leider stimmt eben auch das nicht. Bei Landesbematen haben z.B. Angehörige, die ohne Bezüge beurlaubt oder freigestellt sind, (also eben z.B. zur Pflege der Angehörigen) einen Beihilfeanspruch, nicht so allerdings bei Bundesbeamten.
Da erlischt der Anspruch wohl sobald man verbeamtet ist, auch wenn man eben nichts verdient und auch sich nicht unbeindgt selber krankenversichern muss!
Beitrag von demy - 05.02.12 - 22:12 Uhr
Hallo,
reden wir jetzt aneinander vorbei?
Ich verstehe jetzt gerade nicht was du meinst.
Ich spreche gerade die ganze Zeit von Angehörigen des eigentlichen Bezugsberechtigten Beamten.
Damit sind gemeint:
Ehegatten, Kinder, eingetragene Lebenspartnerschaften, und die Mutter eines nicht ehelichen Kindes ist ebenfalls beihilfeberechtigt nach Bundesrecht.
Sofern sie nicht SELBST beihilfeberechtigt sind.
Von letzteren, wie es auch bei der eigentlichen TE der Fall ist, spreche ich die ganze Zeit 
Gruß
Demy
Beitrag von susannea - 05.02.12 - 22:18 Uhr
Ja, davon spreche ich auch.
Bei Ehegatten (eigentlich Beamten), die ohne Bezüge beurlaubt sind z.B. ruht der eigene Beihilfeanspruch, einen Beihilfeanspruch beim anderen Ehegatten bekommt man bei Bundesbeamten dann aber auch nicht. Da sind nur die Kinder dann beihilfeberechtigt!
Sprich der Anspruch dort liegt bei 0%, in der eigenen Beihilfe liegt er auch bei 0%.
Also nicht immer Anspruch für Ehegatten 70%!
ZUmal viele Bundesländern einen Anspruch von 50% haben bis zum 2. Kind!
Und was die TE eigentlich macht, sagt sie doch hier nirgends ;)
Beitrag von demy - 06.02.12 - 07:29 Uhr
"Sprich der Anspruch dort liegt bei 0%, in der eigenen Beihilfe liegt er auch bei 0%."
Hallo,
wo hast du das her?
Das lese ich aus den Beihilfevorschriften das Bundes nicht heraus.
http://www.die-beihilfe.de/beihilfevorschriften_des_bundes_uebersicht
Entweder hat die Ehefrau selber einen Anspruch aus der Beihilfe wenn Sie Beamtin ist. Hat sie KEINEN Anspruch, hat sie automatisch Anspruch aus der Beihilfe des verbeamteten Ehepartners.
Auf 0% komme ich da jetzt nicht.
Gruß
Demy
Beitrag von susannea - 06.02.12 - 07:51 Uhr
DAs wäre ja zu schön, wenn es so wäre.
DAs der Anspruch der Ehefrau nciht besteht ergibt sich ja aus dem Landesbematengesetz, das sagt in Berlin, dass beim ruhen der Bezüge der Anspruch erlischt (wenn man nicht in Elternzeit ist!).
Aus §4, Absatz 3 ergibt sich aber, dass damit der Ehegatte nicht zu berücksichtigen ist, wenn er in einem Beamtenverhältnis steht!
Und genau das ist das Problem, dass es einfach Fälle gibt, wo man nciht immer diese Prozente annehmen kann. ;)
Genau darum ging es ja, die sind in Einzelfällen zu klären!
