Qualitätsnachweis für zusätzliche Betreuungsleistungen

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Beitrag von anke1802 - 03.02.12 - 11:45 Uhr

Ich habe für meinen Sohn nach § 45 Betreuungsleistungen bekommen.Nun macht es eine private Krankenschwester,nun benötigt die Krankenkasse einen Qualitätsnachweis,dass Sie nach §45 abrechnen darf.
Was soll das sein? Wer kennt sich aus? Danke gruß