Ich habe für meinen Sohn nach § 45 Betreuungsleistungen bekommen.Nun macht es eine private Krankenschwester,nun benötigt die Krankenkasse einen Qualitätsnachweis,dass Sie nach §45 abrechnen darf.
Was soll das sein? Wer kennt sich aus? Danke gruß
Qualitätsnachweis für zusätzliche Betreuungsleistungen
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