Elterngeld

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Beitrag von pirategirl - 03.02.12 - 12:00 Uhr

Hallo,
kann mir jemand helfen? Folgende Frage: Ich bin derzeit frei gestellt von der Arbeit, da der Betrieb geschlossen wurde und ich mich noch in der Kündigungsfrist befinde. Ich bekomme noch 3 Monate volles Gehalt, wäre dann erst arbeitslos. Wenn ich in dieser Zeit schwanger würde, wonach berechnet sich dann das Elterngeld? Aus einer Zusammensetzung des Arbeitslosengeldes und meinem letzten Verdienst? Und da ich in meinem Beruf in der Schwangerschaft nicht arbeiten darf, wäre ich für das Arbeitsamt nicht vermittelbar, bekäme ich trotzdem Arbeitslosengeld oder nicht?

Beitrag von susannea - 03.02.12 - 13:03 Uhr

ALGI würdest du bekommen, ALGI ist kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, somit würden die Monate mit 0 Euro EInkommen berücksichtigt.
also keine gute Voraussetzung!