Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem (2 Monate) eine Uhr per Versand gekauft.
Nun ist die Uhr leider defekt gegangen.
Der Hersteller möchte nun, dass ich die Uhr auf meine Kosten per Einschreiben an ihn sende. Die Reparatur und der Rückversand würde er übernehmen.
Stimmt es, dass ich gesetzlich verpflichtet bin, den Versand an den Hersteller zu übernehmen?
Falls nein, welches Gesetz regelt das?
Gruß
Thorsten
Uhr defekt - wer übernimmt Versand zum Verkäufer
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Beitrag von terminor - 03.02.12 - 12:42 Uhr
Beitrag von lady_chainsaw - 03.02.12 - 12:54 Uhr
Hallo Thorsten,
ich denke, dass müsste das Gesetz hier sein:
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Der Händler (ist das bei Dir auch der Hersteller?) muss die Versandkosten im Gewährleistungsfall tragen.
Gruß
Karen
Beitrag von terminor - 03.02.12 - 13:09 Uhr
Nein, Händler/Vertreiber sind hier zwei unterschiedliche Firmen.
Danke für den Link
Beitrag von lady_chainsaw - 03.02.12 - 13:12 Uhr
Bei Reklamationen musst Du Dich aber zuerst an den Händler wenden, nicht an den Hersteller.
Du bist mit dem Händler einen Vertrag eingegangen, der Hersteller hat erst zweitrangig (nämlich dann mit dem Händler) damit zu tun.
Warum wendest Du Dich nicht zuerst an den Händler?
Beitrag von terminor - 03.02.12 - 13:22 Uhr
Weil der Händler sagt, dass ich mich an den Hersteller wenden soll.
Beitrag von mamavonyannick - 03.02.12 - 13:24 Uhr
Na der machts sich ja einfach. Ich hatte auch eine defekte Uhr von brands4friends bekommen (von Esprit). Habe da angerufen, sie als retoure zurück geschickt und die haben geprüft, ob sie zu reparieren ist oder sie sie tauschen können.
Beitrag von terminor - 03.02.12 - 13:28 Uhr
meine ist ne Richtenburg gekauft über groupon vom Zwischenhändler noax.
Die sagten mir, dass der Hersteller die Uhr reparieren müsse.
Hmmm...
Beitrag von demy - 03.02.12 - 13:52 Uhr
Hallo,
der Hersteller ist aber nicht dein Vertragspartner.
Zuständig für die Sachmängelhaftung und die daraus resultierenden Verbraucherrechte ist der Verkäufer.
Ich würde mich auch nicht von dem Händler an den Hersteller verweisen lassen.
Das kann auch riesige Nachteile haben die dir noch nicht bewusst sind.
Stelle dir folgendes Szenario vor.
Du schickst dir Uhr zum Hersteller, die tauschen die aus.
Du freust dich, aber nach kurzer Zeit, die neue Uhr geht auch wieder kaputt.
OK, zähneknirschend sendest du die Uhr wieder zum Hersteller, der tauscht sie wieder aus.
Diese Uhr geht auch kaputt.
Jetzt hast du die Schnauze voll und willst dein Geld zurück.
Der Hersteller sagt, von uns gibt es kein Geld zurück, wir sind ja nicht der Verkäufer, mit uns haben sie kein Kaufvertrag aus dem sie die Sachmängelhaftungsansprüche geltend machen können.
Wir leisten nur freiwillige Garantie nach unseren Bedingungen, da müssen sie sich an den Verkäufer wenden.
Damit haben sie recht.
Jetzt gehst du zum Verkäufer und sagst dem Geld zurück.
Der Verkäufer sagt, ok, senden sie uns die Uhr die wir Ihnen verkauft haben zurück.
Du sendest die Uhr zurück und nun kommt das spannende.
Der Verkäufer sagt, das ist nicht die Uhr die ich ihnen verkauft habe, sie bekommen kein Geld zurück, wenden sie sich an den der ihnen dir Uhr verkauft hat.
Und der Verkäufer hat recht.
Die Rechte aus dem Kaufvertrag gelten selbstverständlich nur für die verkaufte Sache.
Gruß
Demy
Beitrag von mamavonyannick - 03.02.12 - 13:03 Uhr
Hallo,
ist denn der Hersteller auch der Händler, bei dem du gekauft hast?
vg, m.
Beitrag von terminor - 03.02.12 - 13:09 Uhr
Nein, Händler/Vertreiber sind hier zwei unterschiedliche Firmen.
Beitrag von mamavonyannick - 03.02.12 - 13:11 Uhr
Dann gilt dich o.g. Paragraph nicht. Da steht in Absatz 2: Der Verkäufer...
Kannst du dich nicht an den wenden?
