AG Wechsel Minus Stunden gegen Resturlaub verrechnen so OK?

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Beitrag von gg82abt - 03.02.12 - 12:47 Uhr

Hallo,

ich hab hier ne Frage für meine Freundin.
Sie hat nun endlich eine neue Stelle gefunden und zum 1.3. fängt diese an.

Ihr noch AG macht allerdings nun Probleme und wir fragen uns ob es rechtlich ok ist das die nicht von Ihr verschuldetetn 64 Minus Stunden (Kurzarbeit, nur wenige Arbeitsstunden dank weniger Aufträge und ständige Pendelei zwischen den Einsatzorten) nun gegen die noch 8 bestehenden Urlaubstage (alt 2011 und anteilig neu 2012) aufgerechnet werden.

Ist das rechtens?

Meine Freundin hat Angst wenn sie sich wehrt ein schlechtes Zeugniss zu erhalten da ihr Vorgesetzter, als er von der Kündigung hörte (ging lt. Vertrag an Zentrale), ihr androhte es würde Konsequenzen haben.

LG und danke

Beitrag von susannea - 03.02.12 - 13:00 Uhr

Wenn sie einen "normalen" Arbeitsvertrag hat und ihre Arbeitskraft angeboten hat, er sie aber nicht angenommen hat, sprich sie nach Hause geschickt hat usw. dann dürfte das keine Minusstunden ergeben!

Beitrag von gg82abt - 03.02.12 - 13:26 Uhr

Ja normaler Arbeitsvertrag.
Chef hat sie wegen fehlender Aufträge zeitlich nicht so lange eingeteilt, allerdings hat sie sich täglich gemeldet wo sie dann als nächstes arbeitet und war abruf bereit

Beitrag von susannea - 03.02.12 - 13:28 Uhr

Dann dürfte es gar keine Minusstunden meiner Meinung nach geben.
Evtl. sollte sie damit aber doch zum Anwalt oder evtl. zur Gewerkschaft, wenn sie in einer Mitglied ist.

Beitrag von demy - 03.02.12 - 13:34 Uhr

Hallo,
dann dürfen, wie susannea schon schrieb, keine Minusstunden aufgelaufen sein.

Der Arbeitgeber befindet sich im Annahmeverzug wenn er die Angebotene Arbeitskraft nicht abruft.
Die Folgen davon für den AG sind, volle Lohnzahlungspflicht ohne Minusstunden verbuchen zu dürfen.

Der rechtliche Hintergrund, das unternehmerische Risiko darf nicht auf die Mitarbeiter abgewälzt werden.

Allerdings muss in der Praxis diese rechtliche Grundlage, vielen Arbeitgebern durch einen Arbeitsrichter erklärt werden.
Häufig in der Zeitarbeit und bei Minijobs.

Soll heißen, in einem eventuellen Arbeitsgerichtsverfahren gibt es über diese Grundlage keine 5min. Diskussion und ein AG wird zur Nachzahlung von Gehalt verurteilt..

Gruß
Demy

Beitrag von gg82abt - 03.02.12 - 18:03 Uhr

Danke.
Sie hatte ja volles Gehalt bekommen trotz der weniger gearbeiteten Stunden.

Werde sie nochmals drängen sich rechts Beistand zu holen. Denn unter anderem ist die 10Std Regelung mehr als einmal bewusst nicht eingehalten worden usw.