Hallo Ihr!
Wir wohnen seit 10 Jahren in einer Mietwohnung. Bereits zum Einzug lag ein nunja weniger schöner grauer Bodenbelag im Flur.
Nach Gesprächen mit dem Hausmeister hat sich auch rausgestellt, dass der besagte Bodenbelag seitdem die Häuser stehen (1992) also seit 20 Jahren
drinnen liegt. Klar er geht schon noch aber irgendwie hätte ich doch gern mal neuen. Alle Mietwohnungen die schon mehrmals neu bezogen wurden haben Laminat erhalten ohne das irgendein Mieter was bezahlen musste.
Nun meine Frage: Bezahlt das der Vermieter bzw. muss er das bezahlen? Und wenn ja wie stelle ich es an. DENN: Egal was und wie oft man dem Vermieter schreibt, es kommt fast nie eine Antwort seitdenn man droht mit Mietminderung und das möchte ich nun nicht unbedingt.
Also hat jemand einen Tipp und vielleicht auch gleich nen passenden Textvorschlag?
es
schön,
Nudelmaus
Wie komme ich an neuen Bodenbelag -- Mietwohnung
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Beitrag von nudelmaus27 - 03.02.12 - 13:25 Uhr
Beitrag von nick71 - 03.02.12 - 13:45 Uhr
"Alle Mietwohnungen die schon mehrmals neu bezogen wurden haben Laminat erhalten ohne das irgendein Mieter was bezahlen musste."
Wie sind die anderen Mieter denn an ihren neuen Bodenbelag gekommen, wenn der Vermieter sich auf Anfrage nicht rührt?
Beitrag von nudelmaus27 - 03.02.12 - 13:50 Uhr
War unglücklich ausgedrückt
. Also ein Mieter zog aus, die Wohnung war leer, die Fußbodenfirma kam, legte Laminat, ein neuer Mieter kam sich die Wohnung anschauen und zog ein. So musste quasi der Neumieter nicht fragen
.
Beitrag von lala-1280 - 03.02.12 - 14:04 Uhr
Soweit ich weiß hat man in einer Mietwohnung alle 7 oder 8 Jahre anspruch auf einen neuen Bodenbelag
der Vermieter muss dann eine festgelegte Summe pro qm bezahlen (keine Ahnung wie viel)
wenn du einen Teureren Belag haben möchtest dann musst du den rest selber draufzahlen.
Wende dich doch am besten an den Mieterschutzbund die haben auch Anwälte die dir weiterhelfen können wenn dein Vermieter sich quer stellen sollte.
LG und Viel Erfolg
Beitrag von fuxx - 03.02.12 - 14:09 Uhr
Das glaube ich nicht.
Meines Wissens muss der Vermieter gerade mal den Estrich verlegen, für die Beläge ist der Mieter selbst zuständig.
Beitrag von lala-1280 - 03.02.12 - 15:46 Uhr
das steht dann aber extra im Mietvertrag und dann hat in der Regel die Wohnung bei Einzug auch keinen Bodenbelag oder er wird vom Vormieter seperat übernommen,
(ist dann so ähnlich geregelt wie mit den Einbauküchen)
Wenn die Wohnung mit Teppich, Laminat oder Fliesen gemietet wurde ist auch der Vermieter dafür verantwortlich
Beitrag von windsbraut69 - 04.02.12 - 07:45 Uhr
Anders herum, der Bodenbelag muß ausdrücklich Vertragsbestandteil sein, damit irgendwelche Ansprüche bestehen.
Gruß,
W
Beitrag von nudelmaus27 - 03.02.12 - 14:10 Uhr
Bin kein Mitglied, deshalb frage ich ja hier
.
Trotzdem Danke
Beitrag von lala-1280 - 03.02.12 - 15:52 Uhr
hab Fuxx gerade auch geantwortet auf deinen Post.
Wenn du die Wohnung mit Teppich gemietet hast ist auch der Vermieter dafür verantwortlich das er in einem Guten Zustand ist, frühestens nach 7 Jahren kannst du ihn getauscht haben wollen, wenn er nicht mehr schön oder kaputt ist.
Wenn du den Teppich von deinem Vormieter übernommen hast musst du dich selber kümmern.
LG
Beitrag von seikon - 03.02.12 - 16:09 Uhr
Der Vermieter ist für den Bodenbelag verantwortlich, wenn er mit vermietet wurde, das stimmt. Aber sicherlich hat man definitiv KEINEN Anspruch darauf, dass der Belag nach 7 Jahren erneuert wird, nur weil er nicht mehr schön ist.
Wenn ein Mangel besteht (also sich z.B. Laminat hebt) o.ä. dann ist das natürlich was anderes. Wenn sich also ein Teppichboden bei normaler Beanspruchung in seine Bestandteile auflöst, dann muss der Vermieter handeln. Aber sicher nicht, weil er einfach nur 8 Jahre alt ist und nicht mehr so schön aussieht.
Beitrag von nudelmaus27 - 03.02.12 - 19:13 Uhr
Nunja übernommen vom Vormieter habe ich ihn nicht direkt, die Wohnung war ja leer als wir sie angeguckt haben. Nun wohnen wir wie gesagt schon 10 Jahre drin mit dem 20 Jahre alten Teppich und ich werde wohl einfach mal an den Vermieter schreiben und ihm eine Frist zur Antwort setzen und gucken was passiert.
Zur Not reiß ich das Zeug raus und mach was rein.
Beitrag von windsbraut69 - 03.02.12 - 15:03 Uhr
Wo hast Du das denn her?
Beitrag von seikon - 03.02.12 - 16:02 Uhr
Leider nicht richtig.
Es ist so, dass ein Bodenbelag in der Regel nach 8 Jahren wirtschaftlich abgeschrieben ist. Das heißt, wenn der Mieter dann auszieht und der Vermieter wegen irgendwelchen Flecken oder Kratzern Ärger macht, dass der Mieter dann keinen Wertersatz mehr leisten muss.
Wenn der Bodenbelag mit vermietet wurde, aber an sich intakt ist, dann muss der Vermieter ihn nicht in regelmäßigen Abständen erneuern. Und hier ist es ja auch so, dass der TE lediglich die Optik nicht mehr zusagt. Sie schreibt ja nichts davon, dass z.B. ein Mangel bestehen würde.
Beispiel:
Eine Wohnung wird mit Bodenbelägen vermietet. Der Teppich wird unmittelbar vor Einzug neu verlegt und kostet beispielsweise 800 Euro.
Nach 4 Jahren ziehen die Mieter wieder aus und hinterlassen einen großen Rotweinfleck auf dem Teppich. Da ein Teppich i.d.R. auf 8 Jahre abgeschrieben wird wäre hier die Hälfte der Zeit schon rum. Der Vermieter könnte also von den Mietern nicht verlangen einen neuen Teppich komplett zu bezahlen, sondern nur 4/8. eines vergleichbaren Teppichs. Also etwa 400 Euro.
Würden die Mieter nach 10 Jahren ausziehen, mit dem selben Rotweinfleck, dann müssten sie keinerlei Wertersatz leisten, da der Teppich abgeschrieben ist.
Beitrag von krokolady - 04.02.12 - 18:56 Uhr
ich bin in meinem Leben an die 10 Mal umgezogen....Dorf...Stadt....unterschiedliche Bundesländer...
Aber noch NIE hab ich was gemietet wo mir Fußbodenbelag vertraglich zugesichert war.
Da wurd ohne Bodenbelag übernommen, oder es lag halt was vom Vormieter oder so.
Aber das ein Vermieter dafür zuständig sein soll kann ich beim besten Willen nicht verstehen.
Wär ich Vermieter würd mich darauf auch nicht einlassen......wer nen Teppich will kann sich welchen reinlegen.
