Nachteilsausgleich

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von emozzione - 03.02.12 - 13:39 Uhr

Hallo Ihr Lieben,

meine Tochter besucht die 5. Klasse einer integrativen Gesamtschule und ist im Dezember getestet worden (warum, wieso würde jetzt einfach zu lange dauern). Der Test war ein K-ABC?!

Am Freitag hatte ich nun ein Gespräch über die Ergebnisse. Fazit: Test ist sehr schlecht auswertbar, der ausgeworfene IQ war deutlich unterdurchschnittlich (gemäß Auswertungs'programm'). Nach manueller Auswertung ist das Ergebnis wie folgt: IQ ist durchschnittlich, allerdings mit deutlichem Leistungsabfall während der Testung, daher der schlechte Durchschnitt. Ihre Konzentrationsspanne ist extrem kurz.

Das bestätigt auch meine Eindrücke z.B. bei Klassenarbeiten (Beispiel Mathetest über insgesamt vier Seiten: 1. Seite alles richtig, 2. Seite, 2/3 richtig, 3. Seite, 1/4 richtig, 4. Seite, eine Aufgabe richtig, Rest fehlt = Note 4-). Insgesamt ist sie einfach sehr langsam (seit einem Jahr macht sie wieder Ergotherapie, auch mit Fortschritten, aber das dauert halt).

Jetzt wurde mir angeraten, einen Nachteilsausgleich zu beantragen dahingehend, dass sie zum Beispiel bei Arbeiten entweder mehr Zeit bekommt oder eine Pause machen kann, eventuell besonders aufbereitete Arbeitsblätter bekommt, weniger Hausaufgaben, naja, solche Dinge halt. Auf der Schule kann und soll sie grundsätzlich verbleiben (es sind zum Glück auch nur 14 weitere Schüler in der Klasse).

Kann mir jemand von Euch helfen, so etwas zu formulieren. Ich habe über Google leider nicht wirklich etwas Hilfreiches gefunden. Wie muss ich argumentieren? Wäre ganz lieb, wenn ihr mir helfen würdet.

LG

Beitrag von butler - 03.02.12 - 14:29 Uhr

Bei uns hat der Autismusbeauftragte und der Sonderpädag. Dienst den Antrag gestellt, nachdem ich Formlos einen Antrag gestellt habe.

LG

Beitrag von kati543 - 03.02.12 - 15:44 Uhr

Ganz einfach. Du beantragst den bei der Schule deiner Tochter. Die genehmigen den oder auch nicht. Und die genehmigen auch den Umfang bzw. die bestimmen den Umfang. Du beantragst nur einen Nachteilsausgleich. Also...

Sehr geehrte...

Ich beantrage einen Nachteilsausgleich für meine Tochter ...

Und dem legst du das Ergebnis der Testung und eventuelle andere aussagekräftige ärztliche Berichte bei. Wenn du einen Bericht hast, wo ein SPZ das vorgeschlagen hat, dann wäre das hilfreich.