Weiss nicht weiter

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Beitrag von nuvolabianca - 03.02.12 - 16:34 Uhr

Hey Mädels,

bin total deprimiert #schmoll#heul
Arbeite seit Juni 11 in meinem alten Büro allerdings nur noch 18Std/Woche meine Vollzeitstelle hat mein Chef damals vergeben wo ich in Mutterschutz gegangen bin.

Haben unter 15 Angestellte.

Das eigentliche Problem ist wir haben 3 Arbeitsplätze und 4 Personen d. h. wenn ich an den Tagen komme an denen ich zum Arbeiten eingetragen bin..ist kein Platz frei ...d. h ich mach die Ablage...räum die Küche auf...usw komme mir vor wie das 5. Rad am Wagen ..wie ein Azubi...total Scheisse nicht mal ein telefon habe ich!

Was denkt ihr?
Was kann ich denn machen?

Trau mich nicht so recht mit meinem Chef zu reden da er mir schon mehrmals durch die Blume gesagt hat er müsse mir keine Teilzeitstelle geben mache es nur damit ich nicht auf der "Strasse stehe" so ungef.

Ins andere Büro möchte ich nicht weil es sich von den Spritkosten für mich nicht lohnen würde, dass ist weiter weg.

Am liebsten ist mir er würde mich kündigen nach der Elternzeit (im Mai vorbei), damit ich mir was anderes suchen kann übergangsweise aber für den Notfall Arbeitslosengeld bekomme.

Ich will ja arbeiten (um unsere familienkasse etwas zu verbessern) sonst hätte ich ja daheim bleiben können bei meinem Kind ...aber nicht zu diesen konditionen.

Wie lang muss ich dennn arbeiten damit ich beim nächsten kind wieder Elterngeld bekomme?

Lg Giusi#heul

Bitte nicht in den falschen Hals bekommen ich möchte arbeiten darf aber nur irgendwelche Azubi- tätigkeiten machen ;-(

Beitrag von miau2 - 03.02.12 - 17:27 Uhr

Hi,
wieso muss er dir kündigen, damit du dir etwas neues suchen kannst?

Geh auf die Suche, und wenn du etwas hast kündigst DU. Spart dir auch die Überlegungen mit "Übergangsweise Arbeitslosengeld" und ist eigentlich die eleganteste Lösung.

Du musst gar nicht arbeiten um beim nächsten Kind Elterngeld zu bekommen. 300 Euro Basissatz gibts immer (ausnahme ALGII-Bezug - da wird angerechnet). Gerechnet werden die 12 Monate vor Beginn vom Mutterschutz.

Viele Grüße
Miau2

Beitrag von nuvolabianca - 03.02.12 - 17:42 Uhr

Hallo Miau2,

danke für die Antwort.

Ich bin noch bis Ende Mai in Teilzeit in Elternzeit, Deshalb denke ich dass er mich eventuell raus haben will (hat es nie gesagt aber mündlich meinen Vetrag auf 1 Jahr befristet der ja bald vorbei ist).

Meine Fühler habe ich schon ausgestreckt nach einer neuen Stelle es ist aber sehr schwierig eine TZ Job zu bekommen eher auf 400.- oder VZ.

Naja die Hoffnung stirbt nie...

Beitrag von susannea - 04.02.12 - 08:36 Uhr

"Ich bin noch bis Ende Mai in Teilzeit in Elternzeit, Deshalb denke ich dass er mich eventuell raus haben will (hat es nie gesagt aber mündlich meinen Vetrag auf 1 Jahr befristet der ja bald vorbei ist)."

Dann ist der Vertrag übrigens unbefristet, denn iene Befristung bedarf vor Arbeitsantritt immer der Schriftform!

Beitrag von miau2 - 04.02.12 - 11:07 Uhr

Hi,
mündliche Änderungen zu deinem schriftlichen Arbeitsvertrag kannst du getrost ignorieren.

Wird nichts daran ändern, dass du einen neuen Job brauchst (nimm es also nicht als absolute Befristung, sondern eher als "netten" Hinweis, dass du mit deiner KÜndigung zu rechnen hast...).

Nutz die Zeit der Elternzeit, wo dir noch nicht gekündigt werden kann. Melde dich arbeitssuchend (selbstverständlich kannst du das jetzt schon machen!) und kläre deine Situation in einem persönlichen Gespräch beim Amt.

Viele Arbeitsämter finden das nämlich gar nicht so schlecht, wenn sie die Chance haben Leute zu vermitteln BEVOR diese dann wirklich arbeitslos sind ;-). Nicht alle sind engagiert, aber man kann auch Glück haben - probieren sollte man es auf jeden Fall.

Viele Grüße
miau2

Beitrag von mamavonyannick - 03.02.12 - 17:49 Uhr

hallo,

niemand hindert dich daran, trotz Anstellung nach Arbeit zu suchen. Ist auch sozial viel verträglicher und für deinen Lebenslauf viel schöner, weil du so lange dein eigenes Geld verdienst, nicht ALG beantragen musst und dann nahtlos ins nächste Arbeitsverhältnis gehen kannst.

vg, m.

Beitrag von nuvolabianca - 03.02.12 - 18:20 Uhr

Hallo,

vd, aus diesem aspekt habe ich das auf die schnelle und in der verzweiflung nicht gesehen.

Ich werde mal abwarten wie es weiter läuft und dann Notfalls nach etwas anderem schauen. Bin ja schon dabei meine Fühler auszustrecken.

Lg und Danke

Beitrag von susannea - 04.02.12 - 08:35 Uhr

"Trau mich nicht so recht mit meinem Chef zu reden da er mir schon mehrmals durch die Blume gesagt hat er müsse mir keine Teilzeitstelle geben mache es nur damit ich nicht auf der "Strasse stehe" so ungef."

Denn, er hat schon Recht, er muss dir in Elternzeit keine Stelle anbieten. Aber er muss dir deine Vollzeitstelle nach der Elternzeit wiedergeben. UNd zwar nciht, so wie das hier abläuft, denn das ist eigentlich nicht zulässig, egal wieviele Mitarbeiter! Du hast Anspruch auf eine gleichwertige Position.

Wenn er dir die Teilzeitstelle jetzt verwehrt hättest, hättest du übrigens auch ALGI bekommen, das wäre wohl besser gewesen!

Elterngeld gibts egal, wie lange du arbeitest. Allerdings evtl. nur 300 Euro, je nach Höhe des Durchschnittseinkommens in den letzten 12 Monaten!