Kindererziehungszeiten in der Rente

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Beitrag von kroete24 - 03.02.12 - 21:08 Uhr

Hallo,

ich hab mal ein paar Fragen zur staatlichen Rentenversicherung:

Was ist "Kindererziehungszeit" im Unterschied zu "Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung"?

Was bedeuten die anerkannten Zeiten für meine Rentenansprüche? Wie werden meine ja dann eben nicht bezahlten Beiträge für die Rente berechnet, also in welcher Höhe? Vorherige Arbeit, Durchschnitt aller Einzahler?

Vielen Dank für eure Antworten!

kroete

Beitrag von binnurich - 03.02.12 - 21:51 Uhr

ich finde das unerheblich (ich weiß, keine Antwort auf deine Frage) aber du bist 29, bis du mal Rente beantragen kannst, wird sich noch soviel ändern und gerade bei diesen berechneten Zeiten wird man sicher noch ein wenig rumdocktern, dass da nicht mehr viel übrig bleibt

Beitrag von alina06 - 03.02.12 - 22:08 Uhr

Hallo,

sehe ich auch so.

Manchmal werd eich panisch und denke "mein Gott, die Rente". Und dann hört man von so vielen Leuten, dass das eh nix wird. Also abwarten.
Gruß
alina

Beitrag von lisasimpson - 03.02.12 - 22:11 Uhr

"Und dann hört man von so vielen Leuten, dass das eh nix wird."

und welche konsequenz ziehst du daraus?

doch hoffentlich nicht

"Also abwarten"

Beitrag von alina06 - 03.02.12 - 22:15 Uhr

Nö, arbeiten und privat absichern.

Beitrag von lisasimpson - 03.02.12 - 22:27 Uhr

und du wirst dich hoffentlich informieren, welche möglichkeiten der förderung deine gesetzliche wie privaten rentenversicherungen haben, oder?!

Beitrag von lisasimpson - 03.02.12 - 22:10 Uhr

"Seit dem 1. Juli 2000 wird jeder Monat der Kindererziehung mit 0,0833 Entgeltpunkten bewertet. Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten erfolgt additiv zu gegebenenfalls bereits vorhandenen Pflichtbeiträgen."

http://www.rund-ums-geld-im-oeffentlichen-dienst.de/rente_rug

in den ersten 3 jahren wird dir also eine rente nach dem deutschen durchschnittseinkommen angerechnet. verdienst du in dieser zeit geld, wird das bis zur beitragsbemessungsgrenze hinzugezählt

und berücksichtigungszeiten (sind etwas komplizierter)

"Als Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung zählt die Zeit von der Geburt bis zum 10. Geburtstag des Kindes."
http://www.rententips.de/rententips/grv/ke/02.php

"Die Berücksichtigungszeiten begründen allein weder einen Rentenanspruch, noch erhöhen sie direkt die Rente. Im Zusammenwirken mit sonstigen Regelungen machen sie sich aber positiv bemerkbar, z. B.

"können sie die Anwartschaft auf eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aufrechterhalten,
werden sie auf die Wartezeit von 35 Jahren (für bestimmte Renten) angerechnet,
können sie sich bei der Bewertung der beitragsfreien Zeiten (Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Zurechnungszeit) rentensteigernd auswirken."

Beitrag von kroete24 - 04.02.12 - 07:45 Uhr

Vielen Dank für die Antworten!

Natürlich ist es fraglich, ob unsere Generation überhaupt mal eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt. Trotzdem wollte ich mal verstehen, was da auf dem Bescheid eigentlich steht.

Außerdem sind die Kindererziehungszeiten oder zumindest deren Anerkennung auch für private Vorsorgen relevant, z.B. für die Riester-Rente...

wie auch immer...

Vielen Dank

Beitrag von sussisorglos - 04.02.12 - 08:43 Uhr

Guten Morgen,

hast ja oben schon deine Antwort erhalten. Ich möchte auch verstehen, wenn man mir Bescheid gib;-).

Schönen Tag,

sussisorglos

Beitrag von lisasimpson - 04.02.12 - 13:35 Uhr

du bekommst natürlich auch eine riesterförderung für die Kinder
in sofern haben die anzahl der kinder (und deren geburtsdatum) einfluß darauf- ich glaube aber nicht in bezug auf wartezeiten etc.
die gibt es aber so in der form auch nicht.
ist ja einfach ein privater sparvertrag, der insofern gefördert wird, daß der staat etwas zuschießt.

Beitrag von katharina1 - 04.02.12 - 16:44 Uhr

Hallo, ich bin gerade mit dem Versorgungsausgleich beschäftigt und bekam meine Antwort letzte Woche bei der Rentenversicherung erklärt.

Ich bin Zahnarzthelferin und bekomme ja nicht so viel Gehalt. bei 14 Jahren hatte ich gerade mal 7 punkte ( das wird später multipliziert) Durch die Geburt meiner 2 Kinder bekomme ich 2x3 Punkte dazu + das was ich in der Elternzeit noch " erarbeitet " habe zu gerechnet.
Also sind meine Kinder in der Rentenberechnung soviel Wert- als hätte ich 6 Jahre zu einem " Durchschnittsgehalt" gearbeitet- was durchaus höher ist als das was ich tatsächlich verdiene.
Gruß.Kath