Hallöle,
mein AG möchte mich nicht zurück haben. Als grund wurde mir genannt, das es für mich kein Platz in der Firma gibt. ixch weiß dass das erlogen ist. In mein Vertrag steht das ich versetzbar in andere Niederlassungen bin. Andere Niederlassungen (Berlin, Hamburg, Nürnberg, Stuttgart....) sind von weit entfernt. Die nächste die mir nahe stünde ist Stuttgart mit 260 km entfernt. Frage ist, wie würde das im Arbeitsgericht gesehen? Rechtens oder nicht? oder es könnte ein Aufhebung mit einem Angebot folgen. Also, direkt nach dem Elternzeit Verrag aufgehoben. Wie weit würde das auf mein Arbeitslosengeld wirken?
Selen
Kündigung nach Elternzeit
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Beitrag von selen27 - 04.02.12 - 02:43 Uhr
Beitrag von tinabina3382 - 04.02.12 - 07:50 Uhr
Hallo, es hört sich bei dir nach einer betriebsbedingten Kündigung an. Wenn dei Arbeitgeber mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt und du mehr als 6 Monate in dem Betrieb bist, greift das Kündigungsschutzgesetz, d.h. in diesem Fall muss der AG eine Sozialauswahl treffen und diese auch offenlegen. Tut er das nicht, kann er dich nicht kündigen.
Auf einen Aufhebungsvertrag würde ich mich nicht einlassen Erstens kann es dir passieren, dass du eine Sperrzeit von 12 Wochen erhälst und 2.du erst einen Teil der Abfindung aufbrauchen musst bevor du Alg bekommst (wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird). In der Zeit musst du dich auch selbst Kranken, Pflege- u Rentenversichern.
Ich würde mich mit deiner zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung setzen um das mit der Sperrzeit vorab zu klären. Persönlich würde ich mich nicht auf einen Aufhebungsvertrag einlassen, ausser du MUSST sonst in eine andere Stadt u dein Mann kann nicht mit. Dann wäre die Familie gefährdet u du würdest mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit auch keine Sperrzeit bekommen. Ich würde schnellstmöglich zum Anwalt und zur Agentur für Arbeit!
LG u viel Erfolg
Tina
Beitrag von nana141080 - 04.02.12 - 10:00 Uhr
Hallo,
während einer Sperrzeit ist man über die Arge trotzdem versichert!
Vg
Beitrag von tinabina3382 - 04.02.12 - 11:38 Uhr
Eventuell über die Arge, über die Agentur aber erst ab dem 2. Monat der Sperre
Wenn sie keine Sperre bekommt, dann während der Zeit des Aufbrauchens der Abfindung gar nicht ...
Beitrag von nana141080 - 04.02.12 - 13:36 Uhr
Wenn man eine Sperre bekommt, ist man trotzdem übers Amt versichert! Wenn man einen ALG I Anspruch hat!
Wenn man seinen Selbstbehalt erreicht hat an Vermögen, dann bekommt man auch einen Anspruch (sofern man vorher einen erworben hat!) und somit ALG I.
Das muss ich doch nicht weiter ausführen? Das versteht sich doch von selbst!
Beitrag von tinabina3382 - 04.02.12 - 16:47 Uhr
Du scheinst Alg 1 und Alg 2 zu verwechseln. Alg 1 hat nichts mit Vermögensanrechnung zu tun. Während der Sperre zahlt die Agentur für Arbeit ab dem 2. Monat der Sperre die Beiträge. Kannst du im SGBV nachlesen. Vorher, also für den ersten Monat kann sie uU den nachgehenden Versicherungsschutz geltend machen
Bei Alg2, also Arge oder jobcenter wird während der Sanktion der Beitrag weiter gezahlt, das ist richtig. Kündigt sie selbst oder unterschreibt den Aufhebungsvertrag bekommt sie eine Sanktion i.H.v. 30% des Regelbedarfs
Beitrag von nana141080 - 04.02.12 - 19:36 Uhr
Nein, verwechsel ich nicht denn es war mein Beruf.
Einen Anspruch auf ALG1 hat sie erworben, das stimmt. Dann muss sie kein Vermögen aufbrauchen. Das war das Einzige wo ich hier durcheinander kam. 
Und nein, auch bei einer Sperre bekommt man die Beiträge zur Sozialversicherung (bzw. die Versicherer).
bei uns ist das Arbeitsamt die Arge! Hier wurde alles zusammengelegt!
VG
Beitrag von maschm2579 - 04.02.12 - 21:08 Uhr
Hallo,
mir wurde 3 Jahre nach der Geburt meiner Tochter ein Aufhebungsvertrag angeboten. Ich war 14 Jahre im Betrieb und hatte somit 6 Monate Kündigugunsfrist. Ich war diese 6 Monate freigestellt und durfte meinen Dienstwagen weiter nutzen. Gehalt gab es weiter. Am Ende der 6 Monate gab es das letzte Gehalt und die Abfingung.
Im Vertrag stand das ich gekündigt worden wäre wenn ich den Vertrag nicht unterschrieben hätte. Durch diesen Satz wurde ich nicht gesperrt.
ich hätte jetzt 1 Jahr ALG bekommen und musste nix offenlegen bzg. der Abfingung. Nach dem Jahr hätte ich ALG II beantragen müssen und da muss man die Hosen runter lassen. D.h. ich hätte erst ALG II bekommen wenn ich weniger als 2500 Euro gehabt hätte.
Ich habe allerdings nach 3 monaten schon einen neuen Job gefunden und habe meine 9 Monate total genossen. Haben nebenbei im Kindergarten gejobbt und hatte eine super Zeit mit meiner Tochter.
jetzt habe ich bessere Arbeitsbedinungen, mehr Gehalt und viel bessere Arbeitszeiten 
Wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht 100% aber wenn es eine Sozialauswahl gab ist es rechtens, falls Ihr im Betrieb mehr seit nicht.
D.h. dann musst Du aber mit einer Versetzung leben und diese auch annehmen wenn sie angeboten wird.
lg maren
Beitrag von nana141080 - 04.02.12 - 10:04 Uhr
Hallo,
ja es ist so das sie dir 3 Monate nach EZ kündigen können. Wenn du direkt nach der EZ nicht in eine andere Niederlassung willst, musst du kündigen oder eben ein Aufhebungsvertrag machen lassen. Versuch lieber dich kündigen zu lassen.
Während einer Sperrfrist bist du über die Arge Sozialversichert!
Eine Abfindung musst du bis zum Selbstbehalt aufbrauchen. Den erfährst du bei der Arge.
LG Nana
Beitrag von miau2 - 04.02.12 - 11:29 Uhr
Hi,
sie können nicht erst drei Monate nach Elternzeit kündigen, sondern am ersten Tag danach mit der gültigen Frist (wie lange die ist hängt vom Vertrag und ggfs. der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab).
Ob diese Kündigung dann aus anderen gründen angreifbar wäre ist eine andere Frage.
Viele Grüße
miau2
Beitrag von nana141080 - 04.02.12 - 13:55 Uhr
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html
Ok, dann anders. Es wäre eine sozial ungerechtfertigte Kündigung! Sie wäre in jedem Fall anfechtbar. Die Kündigungszeiten bei einer ordentlichen Kündigung betragen 4 Wochen. Die Zustellung der Kündigung darf erst NACH der EZ zum ende eines Monats erfolgen. Die Kündigung muss trotzdem 4 Wochen betragen. Somit wären wir schon bei 2 Monaten.
Grüße Nana
Beitrag von miau2 - 04.02.12 - 15:06 Uhr
Die Entscheidung, ob die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist zu treffen, ohne dass der AG überhaupt angehört wurde geht mir zu weit.
Bisher kenne ich dazu nur die Meinung der Betroffenen, dass das mit dem "kein Platz mehr für sie" der Unwahrheit entsprechen würde. MEIN Ag hatte auch keinen Platz mehr für mich. während meiner Elternzeit wurden 90% aller Mitarbeiter entlassen. Hätte ich diese Kleinigkeit nicht dazu gesagt hätte hier auch jeder "Rechtsexperte" gesagt "sozial ungerechtfertigt". Mit dieser kleinen Zusatzinformation kann man allerdings davon ausgehen, dass eine Kündigung vor Gericht durchgegangen wäre. Wobei ich die Sache dadurch umgangen bin dass ich mir noch in der Elternzeit einen neuen Arbeitgeber gesucht habe.
Nur, weil mir hier etwas unfair vorkommt oder als solches dargestellt wird ist halt noch nicht gesagt, dass es vor dem Gesetz auch nicht gerechtfertigt wäre.
Besonders, wenn sie ja einen Vertrag (und der allein ist die Basis für Weiterbeschäftigung nach EZ) hat und der eine Versetzung problemlos vorsieht - etwas, was SIE nicht will. Verständlicherweise, aber im Prinzip würde SIE damit ihren Vertrag nicht mehr erfüllen wollen.
Aber gut, es ging ja um die KÜndigungsfrist.
Welche gilt hängt - wie gesagt - vom Vertrag ab. 4 Wochen ist die MINDESTfrist lt. Gesetz. Ich persönlich habe z.B. 3 Monate zum Monatsende, denn eine längere darf der Vertrag natürlich vorsehen.
Die gesetzliche KÜndigungsfrist beträgt mindestens 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Erst, wenn das Beschäftigungsverhältnis länger als 2 Jahre bestanden hat (ich habe keine Ahnung, wie lange die TE in Elternzeit war und wie lange sie in dem Unternehmen ist) kann nur noch zum Monatsende gekündigt werden.
Wer entsprechend kurz da war, und am 15. eines Monats seinen ersten Arbeitstag nach EZ hat ist - wenn die Kündigung durch geht - am 15. des nächsten MOnats draußen. Das wäre die gesetzliche Mindestfrist.
Viele Grüße
miau2
Beitrag von nana141080 - 04.02.12 - 19:32 Uhr
Ob gerechtfertigt oder nicht, das wird nur ihr Anwalt feststellen bzw. dann ein Gericht!
Mir ging es jetzt auch nicht per se`um die TE!
4 Wochen bedeutet 30 Tage. Das bedeutet wiederum das wenn ein AG dem AN erst am 15.die Kündigung gibt, diese nur noch 29 Tage bis zum nächsten 15. beinhalten würde. Also muss der AG die Kündigung am 14. übergeben! Darf er aber nicht da die AN in EZ wäre.
Ich denke das geht hier zu weit um auszuholen. Ich bin kein Rechtsanwalt, ich habe nur vor der Geburt meiner Kids im Sozialamt gearbeitet.
Die AG setzen so die AN nach der EZ stark unter Druck. Sie wollen versetzen oder keine TZ anbieten. Das ist Schikane. Und da ich hier nur der TE glauben schenken kann, kann ich auch nur fiktiv etwas sagen.
VG
Beitrag von miau2 - 04.02.12 - 19:50 Uhr
Wo genau steht, dass 4 Wochen 30 Tage bedeuten? Warum ist dann überall im Gesetz von "4 wochen" die Rede und nicht schlicht und einfach von 30 Tagen? Wäre doch ganz einfach, im Gesetz für Klarheit zu sorgen statt für Grund für Endlosdiskussionen und Fehler auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite auf Grund der fehlerhaften Interpretation zu liefern.
Und: darf man dann am 31. Januar zum 28. Februar kündigen? Wäre dann ja rein rechnerisch auch nicht möglich...und mir wiederum total neu. Und irgendwie schwer vorstellbar, was aber natürlich nichts heißen muss.
Hatten unsere Profs im Arbeitsrecht damals wohl vergessen zu erwähnen (was durchaus im Bereich des möglichen ist, in einem Semester können die schlichtweg nicht alles beibringen).
Aber wenn du mir das belegen kannst - ich lerne immer gerne dazu.
Viele grüße
miau2
Beitrag von tinabina3382 - 04.02.12 - 11:35 Uhr
Aber nicht während der Zeit des Aufbrauchens der Abfindung ... Also die Sozalversicherung meine ich
Beitrag von nana141080 - 04.02.12 - 13:33 Uhr
Ne,das ist doch wohl klar!
Beitrag von kathrincat - 04.02.12 - 13:29 Uhr
aufhebungsvertrag würd ich nicht unterschreiben, damit bekommst du 3 mon sperre beim arbeistamt, also auch kein geld. ich kenne einige die nach der elternzeit gekündigt wurden sin, also normale kündigungszeit, da kann man dann auch nichts machen.
Beitrag von nana141080 - 04.02.12 - 13:55 Uhr
Da kann man sehr wohl was machen!
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html
Beitrag von tempranillo70 - 04.02.12 - 20:27 Uhr
Ich würde jetzt mal so sagen: Du hast keine Chance...
Klar, Dein AG kann Dir nicht kündigen. ABER: wenn er Dich loswerden will, geht das doch total easy. Er wird (auch vor Gericht) glaubhaft versichern, dass NUR noch in Hamburg was für Dich frei wäre. So steht es ja auch in Deinen Vertrag, wie Du sagst. Und wenn Du das nicht willst, mußt das machen oder Dich "aufheben lassen".
Mein Rat : nimm es und such Dir schnell was neues!!!
Zum HIntergrund: Ich wollte nach meiner Elternzeit Teilzeit arbeiten, ca 20h. Mein Chef hat mir zwar ne Teilzeitstelle angeboten, aber nur mind. 30h. Und er hat sich zurückgelehnt und mir kaltlächelnd erklärt, was anderes wäre betriebswirtschaftlich leider nicht möglich.
(Rechtlich war natürlich alles hieb- und stichfest). Mir blieb nur die Wahl, das entweder zu schlucken oder zu kündigen. Meinem Kind zuliebe habe ich mir was neues gesucht (und gefunden!) und dann gekündigt.
Sehr schwer, nach 19 Jahren in der gleichen Firma...
Ich drückDir ganz fest die Daumen!!
Gruß, I.
