Kündigungsfrist in Elternzeit

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Beitrag von mamavonyannick - 04.02.12 - 08:47 Uhr

Hallo,

mir ist bekannt, dass nach § 19 BEEG sowohl AG als auch AN mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen können. Wie ist das aber für den Arbeitnehmer, wenn er das Unternehmen während der Elternzeit verlassen möchte?
Zum Beispiel: Elternzeit geht bis zum 28.04., AN möchte aber ab 01.04. woanders anfangen zu arbeiten. Kommt er dann gar nicht raus? Die normale Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende.

Vielen Dank für eure Hilfe.

m.

Beitrag von skm - 04.02.12 - 08:50 Uhr

huhu

meines wissens kannst du zu deinem wunschtermin küdigen. du bist an keine fristen gebunden außer an die 6 wochen zum quartalsende.

lg

Beitrag von mamavonyannick - 04.02.12 - 08:54 Uhr

Danke für deine Antwort. Wäre ja prima, wenn das so wäre.

vg, m.

Beitrag von susannea - 04.02.12 - 10:15 Uhr

Wie kommst du darauf, dass man irgendwie kündigen kann? ZUmal ja eine Kündigung zum Quartalsende bei 1.4. Arbeitsantritt sehr sinnvoll wäre!

Beitrag von mamavonyannick - 04.02.12 - 10:23 Uhr

Ich glaub, sie meint mit Wunschtermin den 01.04.

Beitrag von susannea - 04.02.12 - 10:24 Uhr

Aber wenn du zum 1.4. anfangen willst, solltest du doch zum Quartalsende 31.3. kündigen, deshalb verstehe ich die Antwort nicht ganz.

Aber ja, zum 31.3. kannst du so auf jeden Fall kündigen!

Beitrag von skm - 04.02.12 - 11:33 Uhr

es ging doch nur darum ob sie kündigen kann und ob sie den 1.4. bereits woanders anfangen kann.

ich gehe davon aus das man dann zum 31.3. kündigt#augen

Beitrag von susannea - 04.02.12 - 11:48 Uhr

Auch wenn du die Augen rollst, du hast geschrieben, das sie an keine Fristen gebunden ist, klingt als ob sie jederzeit zwischendurch kündigen könnte!

Beitrag von skm - 04.02.12 - 12:04 Uhr

"du bist an keine fristen gebunden außer an die 6 wochen zum quartalsende."

sprich 31.3.

Beitrag von susannea - 04.02.12 - 12:20 Uhr

Aber genau das meine ich, natürlich bist sie damit an Fristen gebunden und zwar die 6 Wochen zum Quartalsende. Anders kann man nicht kündigen! Da zwischen geht außer dem Sonderkündigungsrecht zum Elternzeitende nichts!

Beitrag von skm - 04.02.12 - 20:39 Uhr

ich habe doch garnichts anderes geschriebn#kratz

Beitrag von susannea - 04.02.12 - 10:08 Uhr

Wie ja gestern schon geschrieben, unterliegst du der normalen Kündigungsfrist innerhalb der Elternzeit, sprich du müsstest 6 Wochen vor dem 31.3. kündigen, also bis 18.2. bei deinem Beispiel!

Das würde dann ja auch reichen.

Natürlich kann man nicht fristlos oder zu jedem Zeitpunkt kündigen. Also entweder Sonderkündigungsrecht zum 28.4. (was übrigens nur der AN hat, der AG kann gar nicht kündigen!) oder aber laut Vertrag, hier also 6 Wochen zum Quartalsende!

Beitrag von mamavonyannick - 04.02.12 - 10:17 Uhr

Hallo,

sorry, du musst dir ganz schön veräppelt von mir vorkommen. Aber habe gerade noch mal geschaut, ich habe leider keine Nachricht von dir gekommen. Daher habe ich hier noch mal gefragt. Danke aber, für deine erneuten Mühen.

vg, m.

Beitrag von susannea - 04.02.12 - 10:23 Uhr

Nein, keinesfalls.

Bei mir gibts leider regelmäßig Probleme mit ausgehenden Nachrichten. Also bei Fragen am besten immer Mailadresse mitschicken, damit ich antworten kann. Hatte schon überlegt, die Antwort hier einfach einzustellen, damit ich sicher bin, dass du sie bekommst!