Neue Ehefrau und Unterhalt

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Beitrag von six1 - 04.02.12 - 15:20 Uhr

Hallo zusammen,

mein Mann hat eine 9jährige uneheliche Tochter. Bisher konnte er keinen Unterhalt leisten, da sein Einkommen zu gering war.

Im Mai 2011 bekamen wir plötzlich ein Schreiben des JA in dem ein Bogen zum Ausfüllen war (Verweis auf Auskunftspflicht gem. § 1605 BGB) .

Hier sollte mein Mann sämtliche Einkünfte offenlegen sowie eine Freigabe zur Auskunftseinholung bei AG und Ämtern unterschreiben. Letzteres haben wir durchgestrichen.

Ein weiterer Punkt war die Angabe über mein Einkommen. Das im genannten Paragraphen nur Verwandte in gerade Linie zur Auskunft verpflichtet sind haben wir keine Eingaben über mich gemacht. Haben aber auch um Rechtsgrundlage für die Angabe meines Gehalts gebeten. Danach hörten wir Monatelang nichts mehr.

Im Oktober hat mein Mann den Arbeitgeber gewechselt und einen Jahresvertrag erhalten. Dies wurde auch dem JA mitgeteilt.

Jetzt nach 8 Monaten bzw. 3 Montaen kam erneut ein Schreiben. Diesmal wurde mein Mann mehr oder weniger unfreundliche daraufhin gewiesen, dass er den Fragenbogen vollständig auszufüllen hat da er gem. §1605 dazu verpflichtet ist. Des weiteren steht dort das dazu auch mein Einkommen zählt um die Höhe der Unterhaltsverpflichtung festzustellen (Begründung: Erhöhung des Einkommen meines Mannes (?) bzw. Anrechnung der Wohnkosten).

Ist das denn Rechtens seitens des JA so einen Druck zu machen? Schließlich hat er gem. diesem Paragraphen alle Angaben gemacht. Und wir die Freigabe für die Auskunftseinholung bei anderen Ämter etc. durchgestrichen haben ist ja wohl mehr als Legitim.

Hat da jemand Erfahrungen damit? Ich kenne es nur so, dass man diese Angaben nur macht wenn es zu einemProzess kommt.

Was wir auf jeden Fall machen ist ja die geforderten Einkommensnachweise meines Mannes einzureichen. Aber solange doch mit seinem neuen Einkommen nicht feststeht ob er Zahlungsfähig ist, muss ich doch nichts angeben oder?

LG
six1

Beitrag von senior888 - 04.02.12 - 16:44 Uhr

du bist also ein schwuler Mann mit eingetragener Lebensgemeinschaft?? oder schlicht du kannst nicht lesen.

Beitrag von sternenschnee - 04.02.12 - 17:06 Uhr

sonst finde ich deine aussagen ja manchmal...
aber das war gut#rofl

Beitrag von sternenschnee - 04.02.12 - 17:05 Uhr

Kinder in die Welt setzen und dann 9 Jahre nicht zahlen.Ja ihr müsst auch mal damit rechnen das er mal Druck bekommt,seinen Einkommenverhältniss endlich verbessert,Zeit genug hatte er ja um Unterhalt zahlen zu können,bevor ein weiteres Kind in die Welt gesetzt wird.

Beitrag von hedda.gabler - 04.02.12 - 19:17 Uhr

Hallo.

>>> Aber solange doch mit seinem neuen Einkommen nicht feststeht ob er Zahlungsfähig ist, muss ich doch nichts angeben oder? <<<

Gerade wenn die Möglichkeit besteht, dass er trotz neuem Einkommen den Unterhalt nicht voll zahlen kann, ist Dein Einkommen interessant, da der Selbstbehalt Deines Mannes gegebenenfalls durch Dein Einkommen herabgesetzt werden kann, damit er möglichst zahlungsfähig wird.
Ihr könnt ja in die Düsseldorfer Tabelle schauen - wenn Dein Mann den Unterhalt voll leisten kann, dann ist Dein Einkommen irrelevant und das könnt Ihr dem Jugendamt dann so mitteilen.

LG

Beitrag von zwiebelchen1977 - 04.02.12 - 20:37 Uhr

Hallo

Wenn dein Mann ein Mangelfall ist, sprich keinen oder nur wenig Unterhalt zahlen kann, spielt dein Einkommen sehr wohl eine Rolle.

Bianca

Beitrag von comapo - 04.02.12 - 21:07 Uhr

Hallo Six,

Du kannst die Aussage weiter verweigern. Das JA kann von Dir überhaupt keine Auskunft erzwingen und wenn denen was an den Angaben des Vaters nicht passt, müssen sie ihre Kundschaft zum Klagen motivieren.

Du bist nicht verpflichtet, Auskunft zu geben. Und sie haben auch überhaupt kein Recht, den Selbstbehalt des Vaters zu senken und ihn zu einer überhöhten Urkunde zu zwingen.

Deshalb: NEIN, keinen Millimeter Auskunft über Deine Einkünfte. Den Selbstbehalt Deines Partners senken darf nur das Gericht.

Auch wenn Dein Partner nicht leistungsfähig ist bzw, nur als Mangelfall, dann ermächtigt das das JA noch zu gar nichts.

*grr* Mich bringt das Verhalten des JA echt auf die Palme. Die immer mit ihrem Größenwahn.

LG

Beitrag von tweetme - 04.02.12 - 22:40 Uhr

Das unterschreibe ich!

Du bist keiner Auskunft verpflichtet! Das Jugendamt kann dich nicht zwingen!

Beitrag von an-mi - 05.02.12 - 09:38 Uhr

Mütter sind in dieser Rubrik als antwortende Gäste willkommen, das Eröffnen von Beiträgen ist aber unseren männlichen Usern vorbehalten.

Beitrag von weltenbuergerin2 - 06.02.12 - 02:29 Uhr

Du hast einen "Mann" an deiner Seite, der seit 9 Jahren keinen Unterhalt für sein Kind zahlt und hast Kinderwunsch und schon zwei "AusschaRbungen" hinter dir?
Herzlichen Glückwunsch!
Da weißt du ja sicher, was DIR blüht, wenn er doch keinen Bock auf euer Kind hat, solltet ihr eins bekommen.
Wie kannst du dich mit einem derartig verantwortungslosen Mann zusammentun? Er kann für das erste Kind nicht zahlen und ihr übt fleißig für ein weiteres? Das ist krank.