Hallo
Ich habe ein riesen Problem bin ja seit fast einem jahr geschieden und seit november stresst die familie von meinem ex total! Mein Sohn war am 19.11.11 bei meinen Schwiegereltern. Es war ein samstag und am montag sind die zum anwalt gegangen und haben da voll die lügen erzählt das die das kind kaum sehen würden!
Ich fand das ja schon ziemlich befremdlich! Das mein sohn bei denen war und vier tage später bekomme ich post vom anwalt!
Ich bin auf den brief vom anwalt erst mal nicht drauf eingegangen bis ein zweiter brief kam wo mit familiengericht gedroht wurde da bin ich dann auch zum anwalt.
Am 30.01. kam dann von Ex-schwiegerelterns anwalt ein fax das die sich dann ans jugendamt bzw. kreisel e.v. wenden zwecks umgangskontakt.
Und dann standen die heute ganz plötzlich hier auf der matte und wollten meinen sohn abholen ohne das das vorher irgendwie vereinbart oder abgesprochen war! Fand das ja schon einen ziemlichen Hammer. Aber das schärfste kommt noch! Als die meinen sohn vorhin zurück gebracht haben hat ex schwiegervater zu meinem jetzigen lebenspartner gesagt (die haben sich zweimal kurz gesehen) das wenn er "probleme"
hätte könne er sich da jederzeit melden!
Hallo? Gehts noch? Was soll den die scheiße jetzt? Warum bieten einem fremden ihre hilfe an wenn er probleme haben sollte die wollten umgangskontakt zu ihrem enkel! Was hat mein jetziger lebenspartner mit dem umgangskontakt zu ihrem zu tun? Ich weiß hier echt nicht mehr weiter... Ich würde ja wenn ich könnte weg ziehen ganz weit aber das geht nicht mache gerade weil ich keine abgeschlossene Ausbildung habe eine teilzeitausbildung und die will ich nicht abbrechen oder wegen denen aufgeben...
würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte oder einen rat hat.
Ich könnte ausflippen! Was bildet sich die Familie von meinem ex überhaupt ein?
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Beitrag von powermami1982 - 04.02.12 - 19:32 Uhr
Beitrag von alpenbaby711 - 04.02.12 - 19:43 Uhr
Also ganz ehrlich, ich weiß nicht mal, ob sie nach der ganzen Geschichte heute ihren Enkel überhaupt von mir bekommen hätte. Gerade nach den Lügen die sie erzählen! Fakt ist natürlich auch das du ganz sicher kein Öl noch ins Feuer gießen wolltest von daher kann ich aber auch verstehen das du ihn mitgehen ließest. Welches Verhältnis haben die beiden? Wieviel kriegt dein Sohn mit oder in wieviel wird er reingezogen? Wie alt ist er? Denn dann könnte er ja vor einem Gericht selbst erzählen!
Ela
Beitrag von tomama - 04.02.12 - 20:51 Uhr
Hallo,
das ganze klingt irgendwie komisch. Also, wenn Du den Umgang zuläßt, dann verstehe ich Deine Schwiegereltern nicht. Wobei von November bis jetzt ist ja schon ein langer Zeitraum. Wie alt ist denn Dein Kind und wie eng war der Kontakt vorher?
Dass sie Deinem Freund, den sie kaum kennen, ihre Hilfe bei Problemen anbieten verstehe ich inhaltlich nicht. Aus welchem Zusammenhang heraus ist das denn passiert?
Gruss Tomama
Beitrag von parzifal - 04.02.12 - 21:28 Uhr
Aus Deinen Angaben kann man nicht entnehmen was Sache ist.
"Mein Sohn war am 19.11.11 bei meinen Schwiegereltern. Es war ein samstag und am montag sind die zum anwalt gegangen und haben da voll die lügen erzählt das die das kind kaum sehen würden!"
Dieser Aussage ist nicht zu entnehmen, dass die Behauptung der Großeltern nicht stimmt.
Dazu hättest Du die Kontaktwünsche der Großeltern und den tatsächlichen Umgang angeben müssen.
Nur weil am 19.11. ein Umgang stattfand kann das ja immer noch "kaum sehen" sein, wenn dies ein seltener Vorgang ist.
Wie oft wollen denn die Großeltern ihren Enkel sehen?
Wieviel lässt Du zu? In welchen Abständen ist er bei den Großeltern?
Seitens der Großeltern war seit dem 19.11. nichts zu hören und dann stehen sie nach ca. 1,5 Monaten plötzlich vor der Tür? Ohne das sie versucht hatten Umgang zu erhalten?
Hat der Vater Kontakt? Wenn Du weit wegziehen willst was wäre mit dem Kontakt zum Vater?
Beitrag von sloujetr - 04.02.12 - 21:38 Uhr
Hallo,
Großeltern haben ein Umgangsrecht, wenn es dem Kindswohl dient. Ich weiß nicht, in welchen Abständen sie ihren Enkel sehen. Fakt ist, daß sie aber nicht nach Belieben auftauchen und nach ihm verlangen können. Sie müssen sogar dulden, daß Du mitbei bist. Zudem müssen sie nachweisen, daß kein regelmäßiger Kontakt stattfindet. Und meist wird von den Gerichten 1-2mal im Monat Kontakte gewährt, denn mehr ist nicht drin. Das Kind wird ja sicher noch den Vater sehen. Wenn die ganze Familie ein Umgangsrecht einklagen würde, wäre ja das Kind nicht mehr zu Hause.
Du kannst Dich mit den Großeltern beim Jugendamt treffen und eine Regelung vereinbaren.
LG
Sonja
Beitrag von 123bhtrsfe456 - 04.02.12 - 21:49 Uhr
Hallo,
also ich verstehe den Punkt der Großeltern nicht so ganz.
Hat denn dein Sohn Umgang mit dem Vater? In der Regel sehen die Enkel doch dann die Großeltern väterlicherseits.
Gibt es darüber hinaus eine Regelung zum Umgang mit den Großeltern?
Wenn es bei Euch so aussieht, dass der Vater seinen Sohn regelmäßig hat und sie sogar noch an weiteren Tagen Ihren Enkel sehen können, dann finde ich die Aktion mit Anwalt und Jugendamt extrem frech.
Ich persönlich würde daraufhin eine Regelung festlegen (im Grunde an den Vater verweisen) und das Kind nicht einfach so mitgeben, wenn die ganze Bagage vor der Tür steht. Dazu hast Du ja jetzt auch einen Anwalt, der Dir da helfen kann.
Die dummen Bemerkungen würde ich ignorieren. Die Eltern getrennter Paare sind manchmal etwas überfordert und kapieren nicht, dass gewisse Bande gekappt sind.
Wahrscheinlich meinen sie es gut, wenn sie ihre Hilfe anbieten, aber es ist schon ziemlich schräg.
Sag einfach "jaja" und gut ist.
Du könntest Dir auch überlegen, ob DU noch viel Kontakt zu Ihnen willst.
Aber nur wegen Ihnen wegziehen, finde ich auch übertrieben. Reduzier einfach den Kontakt zu Ihnen.
Schön, wenn sie Ihren Enkel sehen, aber das muss ja nicht alles weiter so eng zwischen Dir und ihnen laufen.
Beitrag von silbermond65 - 04.02.12 - 23:10 Uhr
Laß das ganze von deinem Anwalt regeln.
Wenn dein Sohn gern bei den Großeltern ist ,laß ihnen den Kontakt.Aber dann nach Absprache.
Einfach so bei euch auftauchen und ihr sollt springen ,finde ich nicht okay.
"Ich würde ja wenn ich könnte weg ziehen ganz weit aber das geht nicht mache gerade weil ich keine abgeschlossene Ausbildung habe eine teilzeitausbildung und die will ich nicht abbrechen oder wegen denen aufgeben..."
Da ihr gemeinsames Sorgerecht habt ,kannst du mit eurem gemeinsamen Kind eh nicht einfach so mehr als 50 km umziehen ohne das Einverständnis des KV.
Beitrag von kathrincat - 06.02.12 - 09:15 Uhr
wieso hast du dein kind mitgegeben? versteh ich nicht! ruf mal deinen anwalt an und frag nach, echt ich würde mein kind da nicht mitgeben.
