Ich arbeite in Teilzeit unter 30h die Woche, meine Frau ist derzeit daheim. Ich werde weiterhin arbeiten gehen ( Teilzeit ). Elterngeld gibt es für beide nur den Mindestbetrag.
Wir würden gern beide gleichzeitig vom 1.-6. Lebensmonat beantragen.
Wird uns dann irgendetwas abgezogen wenn wir 2x das Mindestelterngeld erhalten, also 600€ pro Monat obwohl ich weiter normal arbeite ? ( < 30h )
Wie verhält es sich beim Wohngeld bzw. Kindergeld? Und wie beim Kinderzuschlag?
mfg :)
Elterngeld gleichzeitig sinnvoll ?
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Beitrag von woodster - 04.02.12 - 20:25 Uhr
Beitrag von schmerle123 - 04.02.12 - 20:37 Uhr
Hallo,
warum sollte es für Dich bei einer Teilzeittätigkeit "nur" den MIndestbetrag geben? Selbst bei einer 400€ Stelle gibt es doch mehr als den Mindestbetrag...
Beitrag von woodster - 04.02.12 - 20:41 Uhr
Hallo,
ich arbeite aber weiter d.h. es fällt kein Einkommen weg und es ändert sich auch nicht.
Da dürfte es sowieso nur die 300 mindestens geben. Oder hab ich das alles falsch verstanden ?
mfg
Beitrag von susannea - 04.02.12 - 20:41 Uhr
Nein, das ist richtig so.
Beitrag von susannea - 04.02.12 - 20:43 Uhr
Steht der Frau Mutterschaftsgeld zu (weil noch in Elternzeit)? Ansonsten kann nämlich jeder sieben Monate Elterngeld beziehen!
Und nein, es sollte damit keine Abzüge geben. Allerdings wird das natürlich beim Wohngeld und Kinderzuschlag als Einkommen voll angerechnet. Beim Kidnergeld ist so etwas alles nicht wichtig!
Beitrag von woodster - 04.02.12 - 20:47 Uhr
Nein Mutterschaftsgeld gibt es nicht da sie in D noch nie gearbeitet hat.
Aber mir ist eben auch eingefallen das die 600€ und mein Einkommen dann deutlich zuviel fürs Wohngeld sind. Macht wohl also keinen Sinn. Nehme ich nur 300 erhalte ich weiter Wohngeld da es nicht angerechnet wird bis 300.
Also habe ich das richtig verstanden, ich nehme Elternzeit, bekomme die 300€, arbeite normal weiter und solang ich nicht über 30h Wochenstunden komme wird auch nichts angerechnet ?
mfg
Beitrag von susannea - 04.02.12 - 20:59 Uhr
Nein, solange es nur 300 Euro sind, wird nichts vom Einkommen aufs Elterngeld angerechnet. Kommt man über 30h, gibts gar kein Elterngeld mehr!
Beim Kinderzuschlag werden auch die 300 Euro angerechnet, beim Wohngeld werden mindestens 300 Euro nicht berücksichtigt!
Beitrag von woodster - 04.02.12 - 21:40 Uhr
Ah alles klar, dann hab ich das meiste doch richtig gelesen.
Vielen dank :)
Beitrag von lisasimpson - 04.02.12 - 23:35 Uhr
aber was bringt euch das?
dann habt ihr 6 (bzw. 7) monate lang 600€ mehr als vorher- danach aber nichts.
wenn deine frau 12 monate und du 2 monate nimmst, habt ihr 14 monate lang 300€ mehr- kommt dann doch aufs gleich drauf hinaus, oder verstehe ich da was falsch?!
