Konsequenz für einen Verweis !?

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Beitrag von chili-pepper - 05.02.12 - 09:41 Uhr

Hi,

in den nächsten Tagen wird ein Verweis für meinen Sohn im Briefkasten liegen.
Grund:
Der sehr strenge Lehrer vergab wie üblich Hausaufgabe und mein Sohn hat sie mit seinem Freund zusammen gemacht.
Mein Sohn ließ versehentlich sein Heft in unserem Auto liegen und konnte so die Hausaufgabe nicht in der Schule abgeben.
Der Lehrer vergab daraufhin eine Strafarbeit.
Diese Zusatzaufgabe sind 3 komplette DIN A 4 Seiten.
Mein Sohn sagte, er wird das nicht machen, da er die Hausaufgabe erledigt hat und dies von mehreren Personen bestätigt werden kann.
Ist dem Lehrer egal.
Als mein Sohn dann die Zusatzaufgabe tatsächlich nicht anbrachte, kündigte der Lehrer einen Verweis an.

Ich wusste, dass mein Sohn die Strafarbeit verweigern wird.
Und ich sagte ihm, dass ER die Konsequenzen dafür zu tragen hat.

Wie seht ihr das?

Gruß
cp

Beitrag von tattel - 05.02.12 - 10:00 Uhr

HI,

wenn Dein Sohn zum erstenmal seine Ha vergessen hat, glaube ich nicht, dass der Lehrer gleich eine Strafarbeit gibt. Ich denke, ich hätte dem Lehrer eine Mitteilung geschrieben, dass er sie im Auto vergessen hat und fertig.

Aber falls Deinem Sohn das schon öfter passiert ist (was ich mal vermute bei so einer Strafarbeit) finde ich eine Zusatzarbeit gerechtfertigt. Außerdem würde ich meinen Sohn auch die Kosequenzen fürs nichtmachen selbst tragen lassen (zusätzlich zu meiner Standpauke).

VG

Tattel

Beitrag von butler - 05.02.12 - 10:12 Uhr

Bei mir gibt es die Regel : nicht gemachte HA(dazu gehören such "Strafarbeiten, diese werden ja nicht ohne Grund gegeben": Medienentzug bis zu den nächsten Ferien (d. h. kein DS, PSP, PC( außer zu den HA), Fernsehen). Erlaubt sind seine Bücher, Zeitungen , Musik, klappt super nach dem er 2x Medienentzug hatte.
lg

Beitrag von oberhuhnprillan - 05.02.12 - 10:47 Uhr

Puh, da möchte ich aber nicht dein Kind sein!

Beitrag von butler - 05.02.12 - 18:11 Uhr

Wieso? Seine Pflichten sollte man erfüllen oder? Regeln stehen und greifen bei verstößen so ist das auch im wahrem Leben tagtäglich.
Ich habe auch Pflichten die mir nicht wirklich Spaß bringen und so wird es im weiteren Leben immer sein.
lg

Beitrag von oberhuhnprillan - 06.02.12 - 15:44 Uhr

Und wenn du dann mal eine nicht erfüllst, darfst du bist zum nächsten Urlaub nicht fernsehen?

Am heftigsten an deinem Posting und der Grund für meine Aussage, dass ich nicht dein Kind sein möchte, ist allerdings dein Satz "diese werden ja nicht ohne Grund gegeben". Ein wenig Zweifel an Lehrersanktionen und deren Sinn und Gerechtigkeit sollte man als Elternteil schon zulassen ... dem Kind zu Liebe!

Beitrag von manavgat - 05.02.12 - 16:32 Uhr

so ein Quatsch.

Wieso willst Du auf die Strafe in der Schule noch ein Strafe zuhause drauflegen?

Das macht doch gar keinen Sinn.

Gruß

Manavgat

Beitrag von butler - 05.02.12 - 17:44 Uhr

Da der Knabe ansonsten stinkend faul war, was Hausaufgaben betrifft und es so gelernt hat diese anzufertigen. Bei meinem ist das HAheft nicht rot und seine Noten provitieren ja auch davon. lg

Beitrag von manavgat - 06.02.12 - 09:27 Uhr

Wenn Du bei der Arbeit was falsch machst und der AG Dir eine Abmahnung erteilt, kriegst Du dann zuhause auch noch mal Ärger?

Gruß

manavgat

Beitrag von butler - 06.02.12 - 12:38 Uhr

Es ging nicht um etwas falsch gemacht zu haben sondern um etwas nicht anfertigen( Strafarbeit/ Zusatzaufgabe) und wenn ich kein Material bestelle oder die Personalplanung nicht machen würde wäre ich ohne Job, dann ohne das gewohnte Geld und dann? Einen neuen gleichwertigen Job zu bekommen wenn man vorher geschlampt hat dürfte schwer fallen.

LG Sicher klingt das hart und streng wobei diese Regeln mit ihm zusammen aufgestellt worden sind und er es in der Hand hat wie es läuft.

Beitrag von muttiator - 05.02.12 - 10:23 Uhr

Sinnloses Abschreiben ist als Strafe auch nicht erlaubt. Einen Verweis wegen nicht gemachter Hausaufgaben würde ich nicht akzeptieren.

Beitrag von delfinchen - 05.02.12 - 11:13 Uhr

Hallo,

Wer sagt denn, dass das Kind sinnlos drei Seiten abschreiben müsste? Es kann ja ein besinnungstext über Zuverlässigkeit gewesen sein oder eine Zusammenfassung zu einem passenden Thema.

Drei Seiten finde ich auch viel, aber vielleicht hat der Junge schon öfter keine Aufgaben vorlegen können.

Ob der Verweis akzeptiert wird oder nicht ist zumindest bei uns irrelevant. Eine Kopie des Verweises kommt in den Schülerakt, egal ob da eine Unterschrift der Eltern drauf ist oder nicht.

LG,
delfinchen

Beitrag von muttiator - 05.02.12 - 11:32 Uhr

Ich nehme das nun einfach mal so an. Einen Besinnungstext über die Zuverlässigkeit würde ich auch nicht akzeptieren, eine Aufgabe zum passenden Thema ist aber immer erwünscht.

Wenn ein Kind öfter seine Hausaufgaben nicht macht und jedes mal solche Aufgaben machen musste frage ich mich aber auch ob diese Aufgaben dann sinnvoll sind, hat ja auch keine Wirkung auf das Kind. Evtl steckt dann auch was ganz anderes dahinter.

Bei meiner Tochter hat sich das mit der Lehrerin geändert, seit sie eine andere Lehrerin hat macht sie immer ihre Hausaufgaben und das selbstständig. Es ist nicht immer Faulheit die hinter nicht erledigten Hausaufgaben steckt.

Bei mir wird geschaut ob es Sinn macht diese "Strafe" durchzuziehen und wenn nicht dann akzeptiere ich die Strafe auch nicht. Bis jetzt haben das die Lehrer auch so akzeptiert. Die Lehrer können mich aber dennoch leiden, wir finden dann lieber in einem Elterngespräch einen besseren Weg. #schein

Was da bei der TE nun genau dahinter steckt wird sie ja evtl noch schreiben.

Beitrag von delfinchen - 05.02.12 - 11:47 Uhr

Ist ja auch ok, mal zu hinterfragen.

Ich geb allerdings die Hausaufgabe zum Nachholen + Zusatzaufgabe auf, alles andere ist den Kindern gegenüber unfair, die die Abgabetermine einhalten.

Und diese Zusatzaufgaben sind fächerübergreifend. Nehmen wir an, ein Kind hat seine Deutschgrammatikhausaufgabe zur Satzgliederbestimmung vergessen. Dann holt es die nach, ohne Frage, Hausaufgaben sind Pflicht des Schülers.

Wenn er aber in Sprachbetrachtung sonst keine Probleme hat, geb ich ihm da dann keine Zusatzaufgabe, die hätte dann ja keinen Lerneffekt. In dem Fall such ich mir dann einen Bereich, in dem das Kind etwas Zusatz"üben" brauchen kann, beispielsweise Bruchrechnen und geb da dann einige Aufgaben zusätzlich, die auf die Problemfelder des Schüler abgestimmt sind, so dass er bei seiner Zusatzaufgabe einen Lerneffekt hat.

Und ich hatte noch NIE - in über zehn Jahren - Eltern, die das kritisiert hätten.

LG

Beitrag von muttiator - 05.02.12 - 11:56 Uhr

Das ist ja dann auch in Ordnung.

Meine Tochter hatte zB eine Lehrerin in Kunst und da hat ein Junge immer wieder gestört. Als Konsequenz meinte sie dass die Kinder am nächsten Tag bei der Wanderung ihren Rucksack abwechselnd tragen sollen. Der Kommentar "Glaubt mir, der wird schwer sein!", war dann die Spitze des Eisberges.

Da gab es dann auch einen Brief an die Lehrerin und somit keine Strafe.

Oder bei meiner 2.Tochter hat irgendjemand die Toilette verwüstet, die Konsequenz war dann dass kein Kind mehr während des Unterrichts aufs Klo durfte. Was dann aber zur Folge hatte dass sich Kinder einpinkelten. Daraufhin habe ich sie aus der Schule genommen.

Beitrag von delfinchen - 05.02.12 - 12:16 Uhr

Hallo nochmal,

die Sache mit dem Rucksack ist ja absoluter Schwachsinn und steht in keinerlei Verhältnis zum "Vergehen". Da darf das Kind dann eben mal ein Kurzreferat über einen zu behandelnden Künstler vorbereiten o.Ä. .

Den zweiten Fall haben wir leider auch immer wieder. Kloverbot ist natürlich nicht umsetzbar und eine Zumutung für alle Beteiligten. Bei uns gab es dann ne zeitlang kein Klopapier mehr auf den Toiletten - der Lehrer händigte die Klorolle aus und bekam sie dann wieder zurück - und es gibt nun Listen, in die sich Schüler eintragen, die während des Unterrichts aufs Klo gehen.

Bei sowas wär ich auch in der Schule und würde um ein Gespräch bitten :-D.

LG

Beitrag von muttiator - 05.02.12 - 12:24 Uhr

Aber ich denke du weißt was ich meine!? Nicht immer haben die Lehrer recht und hinterfragen schadet niemanden.

Beitrag von delfinchen - 05.02.12 - 21:08 Uhr

Schadet grundsätzlich auch nicht - zudem macht der Ton die Musik.
Und der scheint bei dir zu "passen" (wie der Franke sagt :-)), denn sonst würdest du mit einigen Lehrern sicher Probleme haben.

GLG

Beitrag von njeri - 05.02.12 - 10:37 Uhr

"Und ich sagte ihm, dass ER die Konsequenzen dafür zu tragen hat."
Genau, nur stellt sich bei Verweisen ja immer die Frage, welche Konsequenz das sein soll#kratz

Ich würde meine Reaktion vom generellen Verhalten deines Sohns abhängig machen.
Macht er gern mal keine Hausis, geht er oft bewusst auf Konfrontation oder ist in der Null- Bock- phase? Dann würde ich duchaus meinerseits angesäuert reagieren und mir eine passende Konsequenz ausdenken. Denn dass Hausaufgaben im Autovergessen das gleiche bedeutet wie sie erst gar nicht machen, weiß er ja sicher.
Oder ist er erinfach nur schusselig und vergisst deshalb häufiger etwas? Dann würde ich vielleicht in Zukunft mehr kontrollieren, mir die Hausis abends zb vorlegen lassen. Oder war es tatsächlich eine einmalige Situation, schließlich gibt es wirklich Lehrer, die solche Kinkerlitzchen unsinnigerweise gern mal sofort mit einem Verweis ahnden.
Dann würde ich nichts dazu sagen, mir bzgl des Lehrers meinen Teil denken und hoffen, dass er ihn im nächsten Schuljahr los ist;-).

Beitrag von fraz - 05.02.12 - 10:47 Uhr

Hallo

Dein Sohn wird lernen müssen, dass nur Fakten zählen: Hausaufgaben, die gemacht wurden, dann aber irgendwo liegen gelassen, vom Hund gefressen, von der kleinen Schwester zerrissen etc. etc. gelten als nicht gemacht.
Der Lehrer kann in eigenem Ermessen Strafaufgaben geben, auch wenn hier behauptet wird, das sei nicht erlaubt.
Dein Sohn verweigert die Strafaufgaben, somit muss er, wie du ihm auch gesagt hast, die Konsequenzen selber tragen.
Was so ein Verweis bedeutet, weiss ich nicht.

Wie alt ist denn dein Sohn?

Beitrag von muttiator - 05.02.12 - 11:21 Uhr

Ist auch nicht erlaubt, bitte informieren. ;-) Im eigenen ermessen schon mal gleich gar nicht!
Wegen vergessenen Hausaufgaben kann eine sinnvolle Strafe sein Nachzusitzen aber auch nur um die Hausaufgaben nachzuholen. Sind die Hausaufgaben schon gemacht ist auch das nicht mehr gerechtfertigt. Nachsitzen ist auch nur mit Erlaubnis der Eltern erlaubt.

Eine Strafarbeit darf nicht fachübergreifend sein, soll bedeuten dass wenn man in Deutsch was vergessen hat keine Matheaufgaben machen darf. Die Strafarbeit muss auch einen Lerneffekt haben und das hat erwiesener weise kein sinnloses Abschreiben.

Wenn man genug Verweise zusammen hat kann man von der Schule verwiesen werden und deshalb ist ein Verweis wegen vergessener Hausaufgaben nicht gerechtfertigt.

Hausaufgaben sind auch keine Pflicht in der Schule, wenn ich nicht will das meine Kinder Hausaufgaben machen dann kann kein Lehrer was dagegen machen.

Es gibt irgendwo ein Lehrerportal da kannst du das alles nachlesen oder dich beim "Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur" informieren.

Beitrag von lena10 - 05.02.12 - 11:32 Uhr

Wo hast du denn diesen ganzen Quatsch her???

Natürlich sind Hausaufgaben Pflicht und wenn du als Mutti meinst, dein Kind müsse die nicht erledigen, muss dein Kind mit den passenden Konsequenzen leben.
Davon mal abgesehen, dass solche Einstellungen, wie du sie hier propagierst, dem Kind mit Sicherheit im Leben nicht weiterhelfen.....

Beitrag von muttiator - 05.02.12 - 12:03 Uhr

Wenn mein Kind das schon kann was sie als Hausaufgabe aufbekommt muss sie das auch nicht machen.

http://koeln-bsv.de/schuelerrechte/
(Hab das jetzt nur auf die Schnelle gefunden, bin nebenbei noch am Kochen)

Mein Neffe hat im Gymnasium noch nie Hausaufgaben gemacht, nach einem Elterngespräch ist er davon befreit.

Meine Tochter Fiona ist in der Montessori und da macht niemand Hausaufgaben. So wichtig sind die Hausaufgaben dann auch wieder nicht.

Meine Große hat auch mal ihre Hausaufgaben nicht gemacht aber da habe ich darauf bestanden da es bei ihr nötig war.

Beitrag von delfinchen - 05.02.12 - 12:25 Uhr

In Bayern sind Hausaufgaben Pflicht des Schülers.

Kann mir nicht vorstellen, dass das anderswo anders gehandhabt wird.

Hier auch noch ein Link zu den Pflichten des Schülers, ebenfalls nur auf die Schnelle. Die VSO Bayern etc. schreiben ähnlich:

http://www.das-rechtsportal.de/recht/schulrecht/schulpflicht/pflichten_schueler

LG

Beitrag von muttiator - 05.02.12 - 12:29 Uhr

Steht aber nichts genaueres dabei. Übrigens wohne ich in Bayern und mein Neffe macht dort keine Hausaufgaben (wie ich schon geschrieben habe), er ist aber auch ein sehr guter Schüler.