Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand helfen mit Info´s 
Also, ich habe einen Azubi, 29 Jahre alt und er hat vorher studiert ohne Abschluss.
Die Ausbildungsvergütung ist ca. 400, die Ausbildung ist geteilt in schulische und praktische Ausbildung im Schichtdienst. Nebenher arbeiten ist also schwierig.
Er hat wohl Wohngeld beantragt, dass ihm nicht genehmigt worden ist. Er kommt keine Unterstützung vom Staat und lebt jetzt wieder bei seinen Eltern.
Ist das so? Bekommt man in dieser Situation keine Beihilfe? Das kann ich mir so gar nicht vorstellen?
Kann mir da jemand was zu sagen?
LG Susanne
Finanzierung bei Ausbildung?
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Beitrag von skbochum - 05.02.12 - 14:06 Uhr
Beitrag von senior888 - 05.02.12 - 14:27 Uhr
ergänzendes AlG2 ( Mietanteil/Heizkostenanteil) denn sein Grundbedarf ist mit 400€ ( Mindestbedarf Dreihundertpaarnsiebzig) ist gedeckt.
Beitrag von myimmortal1977 - 05.02.12 - 14:41 Uhr
Ich fand nur das hier im Netz?!?!?
http://www.jobagentur-24.de/ausbildung/ausbildungsbeihilfe.html
Weiß ja nicht, wo seine Eltern wohnen. Ich meine, ob die Regelung greifen würde, dass die Eltern zu weit weg wohnen....
Beitrag von senior888 - 05.02.12 - 14:47 Uhr
sie hat geschrieben das Kindchen wohnt bei seinen Eltern!
Beitrag von myimmortal1977 - 05.02.12 - 15:22 Uhr
Ja, ich wollte ja drauf hinaus, dass der Arbeitsweg durch den finanziellen Engpass vonn der Entfernung vom Elternhaus her ggf. ne Zumutung ist und somit der Weg in die Selbstständigkeit geebnet werden könnte....
Beitrag von comapo - 05.02.12 - 15:38 Uhr
Hi,
soweit ich weiß (ich bin nicht besonders sozialrechtsfit, daher hoffe ich, dass Besserwissende ggf. ihr Veto einlegen) kann man eine Person, die älter als 25 Jahre ist, nicht in eine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern zwingen, ich meine, er hat also ein Anrecht auf einen eigenen Haushalt.
Wenn man in irgendeiner Form berufstätig ist, ebnet der Ablehnungsbescheid beim Wohngeld den Weg zu ergänzenden Sozialleistungen (ALG2). Vielleicht müsste er prüfen, ob er einen Anspruch auf BAB hat.
LG
Beitrag von hierunddort - 05.02.12 - 16:03 Uhr
ich habe Bafög bekommen, war aber ne schulische Ausbildung und ich war 25 Jahre alt.
Außerdem hat man die Möglichkeit ein fast zinsfreies Darlehen bis zu 300 € monatlich zu bekommen bei: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Bildungskredit/index.jsp Vielleicht gibt es etwas derartiges auch für betriebliche Ausbildungen?
Wie sieht es denn mit BAB aus ? Berufsausbildungsbeihilfe...
Ansonsten halt echt noch nebenbei arbeiten gehen, Zeitungen austragen oder so etwas...
Oder beim Jobcenter mal nett "anfragen"... Es gibt dort mitunter sher kompetente MA, die einen auch weitervermitteln können, bzw. dem Azubi sagen können, was er theoretisch bekommen könnte.
Unterhalt der Eltern ist nicht drin?
Jetzt sind meine Ideen weg.
Beitrag von vwpassat - 05.02.12 - 16:13 Uhr
Wenn er 29 ist, müssen die Eltern gar nicht zahlen!
Beitrag von hierunddort - 05.02.12 - 18:45 Uhr
durchaus. aber manche Eltern zahlen ja gern
Ich schrieb nichts vom "Müssen". Ich habe lediglich Möglichkeiten aufgezählt.
Beitrag von skbochum - 05.02.12 - 19:41 Uhr
Danke erstmal für alle Antworten.
Die Eltern unterstützen ihn bisher, möchten dies aber auch nicht die nächsten drei Jahre noch tun.
Ergänzende ALG 2 hab ich auch gedacht, einen Wohngeldantrag hat er wohl abgelehnt bekommen, aber es kann sich ja hier auch um einen der Fälle handeln, bei denen nicht richtig entschieden worden ist.....
Ich werde mich nochmal weiter informieren und dann die Infos weiterreichen.
Das keine Unterstützung gewährt wird kann ich mir einfach nicht vorstellen.
Das würde ja bedeuten, dass alle über 27 keine Ausbildung mehr machen können, wenn das Arbeitsamt keine Umschulung oder sowas bezahlt.
Beitrag von tinka85 - 05.02.12 - 21:14 Uhr
Hi,
als ich meine Ausbildung angefangen habe war ich 25. Da unser Einkommen nicht gereicht hat, wollte ich damals zeitweise ergänzend ALG2 beantragen. Dies wurde gleich abgelehnt mit der Begründung mir stünde Berufsausbildungsbeihilfe zu - egal ob nun letzendlich BAB bewilligt wird oder nicht. Allein die Tatsache, dass man Anspruch auf BAB hat schließt ALG2 aus.
Ich habe dann BAB beantragt und auch bewilligt bekommen.
Vielleicht wäre das eine Maßnahme.
LG
Beitrag von skbochum - 05.02.12 - 22:31 Uhr
BAB ist auch eine Idee. Habe ich mir gerade mal durchgelesen ein paar Infos.
Könnte sein, dass das nicht geht, da die Erzieherausbildung eine schulische Ausbildung ist mit dreijährigen, begleitenden Praktikum. Also gibt es da keinen "Ausbildungsvertrag" sondern "Praktikantenvertrag", laut BAB geht das dort wohl nicht.... Mmh, dass scheint echt eine Aufgabe zu sein!
