Hallo Ihr Lieben,
vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
Ich lebe seit letzten Jahres mit meinem Lebensgefährten zusammen. Ich habe aus erster Ehe zwei Kinder. Eines davon mit einer Behinderung, weshalb ich vor ca. 1,5 Jahren meinen Job aufgeben musste. Hatte erst Arbeitslosengeld bezogen und nun bekomme ich Geld vom Jobcenter.
Weil im Juli 2012 aber unser "Jahr" rum ist, leben wir dann in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und mein Lebenspartner soll für mich aufkommen. Dann bin ich total abhängig. Er darf dann für mich und meine Tochter u. Sohn aufkommen (Ex-Mann zahlt keinen Unterhalt) aber steuerliche Vorteile hat er nicht....das darf doch nicht wahr sein, oder?
Ich bin in der 13. Woche schwanger und kann mich so ja schlecht bewerben....Der Typ vom Arbeitsamt schickt mir aber -neuerdings- Stellen zu und meint ich müsse mich bewerben. Wie geht das denn? Ich weiss ja, dass ich nicht sagen muss das ich schwanger bin, aber wie sieht das denn aus? Toller Arbeitsanfang....nee das kann ich nicht. Monatelang kam nicht eine einzige Stelle!!!
Also Problem ist noch, dass ich ab Juli kein Geld mehr vom Jobcenter bekomme. Meine Krankenkasse muss ich auch selbst bezahlen (150,--) und das alles nur wegen dieser eheähnlichen Lebensgemeinschaft.....
Bin etwas verzweifelt und frage mich wirklich wie es weitergehen soll?? Heiraten wollen wir nicht (vielleicht irgendwann aber dann nicht wegen des finanziellen Hintergrunds).
Kennt das jemand von euch? Kann mir jemand nen Rat geben??
Danke im Voraus.
Eheähnliche Lebensgemeinschaft
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Beitrag von nuni77 - 06.02.12 - 10:22 Uhr
Beitrag von marion2 - 06.02.12 - 10:26 Uhr
Hallo,
"Er darf dann für mich und meine Tochter u. Sohn aufkommen (Ex-Mann zahlt keinen Unterhalt) aber steuerliche Vorteile hat er nicht....das darf doch nicht wahr sein, oder?"
Er kann versuchen, euch unter "außergewöhnliche Belastung" von der Steuer abzusetzen.
Gruß
Beitrag von nuni77 - 06.02.12 - 11:11 Uhr
Das ist eine gute Idee. Danke dir.
Beitrag von vwpassat - 06.02.12 - 10:28 Uhr
Und warum muss man in so einer Situation noch ein Kind bekommen?
Beitrag von marion2 - 06.02.12 - 10:33 Uhr
Darf man kein Kind mehr bekommen, wenn man schon eins hat, das behindert ist?
Beitrag von rosaundblau - 06.02.12 - 10:37 Uhr
Hallo!
Mir fallen in dem Beitrag ganz andere Punkte auf die gegen ein drittes Kind sprechen!
Hier sollte sicher kein Bezug zu der Behinderung des Jungen hergestellt werden.
Vg Rosaundblau
Beitrag von marion2 - 06.02.12 - 10:40 Uhr
Hallo,
welche?
Sie konnte wegen dem Kind nicht arbeiten und ist deshalb im ALGII-Bezug.
Mehr kann ich nicht aus dem kurzen Beitrag herauslesen.
Gruß
Beitrag von thea21 - 06.02.12 - 10:52 Uhr
Eben, und ist es schon schwer und deutlich knapp, warum muss man es noch knapper machen, und auch schwerer?
Beitrag von marion2 - 06.02.12 - 10:58 Uhr
Ach was, wir wissen doch gar nicht wie knapp es ist.
Beitrag von thea21 - 06.02.12 - 10:59 Uhr
Naja, anscheinend so knapp, dass sie "mosert".
Beitrag von windsbraut69 - 06.02.12 - 11:49 Uhr
Wer lebt denn zum Spaß von ALGII?
Beitrag von marion2 - 06.02.12 - 11:53 Uhr
Soll ich dir welche vorstellen? Ich lerne zurzeit - jobbedingt - fast jeden Tag Menschen kennen, die Angst vor davor haben, aus dem ALGII-Bezug zu fallen. "Ich kann aber nur für 100 Euro arbeiten"
Beitrag von vwpassat - 06.02.12 - 12:22 Uhr
Das ist Angst vor Eigenverantwortung oder Angst, dass ALGII zu "verlieren", wenn man für mehr als 100 € arbeiten gehen muss.
Das Denken muss mal weg von dem staatlichen Grundeinkommen, welches sich ALGII nennt.
Beitrag von marion2 - 06.02.12 - 12:35 Uhr
Irrtum deinerseits.
Beitrag von windsbraut69 - 06.02.12 - 14:59 Uhr
Ja und denen schadet es ja nicht, von Amts wegen einen Riegel vorgeschoben zu bekommen, oder?
Die TE hat immerhin das "Probejahr" durchgesetzt, obwohl sie mit Kindern im Haushalt leben und bereits eine neue Familie planen.
Gruß,
W
Beitrag von marion2 - 06.02.12 - 15:04 Uhr
Der Riegel im Kopf kommt direkt aus dem Amt. Den nehmen diese Menschen aus der Berechnungsstelle mit nach Hause.
Gruß
Beitrag von yanis82 - 06.02.12 - 15:32 Uhr
Die TE beschwert sich darüber, dass sie mit dem VATER IHRES UNGEBORENEN KINDES ab Juli 2012 eine BG bildet.
Wer sollte denn sonst für das Ungeborene aufkommen, wenn nicht der leibliche Vater?
Ja, ich weiß, du hackst auf der Tatsache rum, dass da noch andere Kinder sind, aber auch schon aufgrund dessen hätte man das "Probejahr" gar nicht gewähren müssen.
Die Mitarbeiter des JC machen Ihre Arbeit und haben in diesem Fall VÖLLIG richtig entschieden. Nämlich nicht nach Gutdünken, sondern nach dem Gesetz. Es ist unverschämt, was du hier von dir gibst. Beschwer dich an höherer Stelle, wenn es dir aufstößt, dass Männer für Stiefkinder "aufkommen" müssen.
Die Möglichkeit der Berücksichtigung bei der Steuererklärung haben andere bereits genannt.
LG
Yanis
die versucht, den Riegel aus dem Kopf zu kriegen, da Feierabend ist....autsch.
Beitrag von marion2 - 06.02.12 - 15:51 Uhr
Die TE hat sich gar nicht beschwert, sie hat sich nur gewundert.
Die Mitarbeiter der Jobcenter machen ihre Arbeit - wie andere Menschen auch - manchmal gut und manchmal nicht so gut.
"Die Mitarbeiter des JC machen Ihre Arbeit und haben in diesem Fall VÖLLIG richtig entschieden."
Hab ich was anderes behauptet?
"Nämlich nicht nach Gutdünken, sondern nach dem Gesetz."
Mal so, mal so - je nach Mitarbeiter.
"Es ist unverschämt, was du hier von dir gibst."
Nö, ist es nicht. ICH erkläre den fehlinformierten Damen und Herren, dass man mehr als 100 Euro im Monat verdienen DARF und dass das nicht verboten ist. Das ist NICHT mein Job.
"Beschwer dich an höherer Stelle, wenn es dir aufstößt, dass Männer für Stiefkinder "aufkommen" müssen." Es stößt mir nicht auf, wenn Stiefeltern finanziell für ihre Stiefkinder aufkommen. Im Leben dreht sich nicht immer alles um Geld.
Beitrag von windsbraut69 - 06.02.12 - 16:08 Uhr
"Weil im Juli 2012 aber unser "Jahr" rum ist, leben wir dann in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und mein Lebenspartner soll für mich aufkommen. Dann bin ich total abhängig. Er darf dann für mich und meine Tochter u. Sohn aufkommen (Ex-Mann zahlt keinen Unterhalt) aber steuerliche Vorteile hat er nicht....das darf doch nicht wahr sein, oder?"
Sie wundert sich nur?
Beitrag von yanis82 - 06.02.12 - 16:24 Uhr
Doch, du sagst "Familie hat in der Bundesrepublik einen hohen Stellenwert"...ich nehme an, du möchtest damit zum Ausdruck bringen, dass die Gesetze zum Theme eheähnliche Gemeinschaft nicht sehr familienfreundlich sind.
Weiterhin erwähnst du den "Typen vom Amt" und den Riegel, den selbiger im Kopf hat, neben allen anderen Mitarbeitern dort. DAS finde ich unverschämt. Es ist nicht besser, als wenn manch anderer über "asoziale Hartzer" ablästert.
Richtig, es dreht sich nicht immer alles nur um Geld. Es sollte sich aber bei einem jeden darum drehen, soviel eigenes Geld zu verdienen, dass man nicht von Alg II abhängig sein muss.
Daher sage auch ich meinen Kunden, dass sie mehr als 100 € verdienen dürfen und sogar müssen.
Im Allgemeinen haben Leute, die Entscheidungen treffen müssen, die so manchem nicht passen, einen schweren Stand. Das mag die Politesse genauso sein wie wir als Mitarbeiter des JC. Wenn ich könnte, würde ich vielen Leuten einiges mehr geben, als den gesetzlichen Regelsatz. Und anderen dafür gar nichts.
Geht aber nicht, also entscheide ich, was das SGB II mir vorgibt, persönliche Abneigungen haben hier mal gar nichts verloren, genau das wird aber immer wieder unterstellt.
Persönlich habe ich kein Verständnis dafür, den neuen Partner und Vater meines Kindes nicht in die Pflicht nehmen zu wollen. Ich bemängele fehlende Eigenverantwortung, und denke, mit Recht.
LG
Yanis
Beitrag von marion2 - 06.02.12 - 19:26 Uhr
"Daher sage auch ich meinen Kunden, dass sie mehr als 100 € verdienen dürfen und sogar müssen."
Das ist löblich. Das sollten mehr tun. Dann muss ich das nicht mehr machen.
Gruß
Beitrag von yanis82 - 06.02.12 - 20:02 Uhr
Was arbeitest du denn, wenn ich fragen darf?
LG
Yanis
Beitrag von windsbraut69 - 07.02.12 - 06:46 Uhr
Ach komm, wie dämlich muß ein Mensch sein, dass man ihm das sagen muß....
Beitrag von marion2 - 07.02.12 - 09:29 Uhr
Nicht dämlich.
Beitrag von windsbraut69 - 07.02.12 - 06:42 Uhr
Das ist eine Charakterfrage, ob man Transferleistungen zur Überbrückung bezieht oder sich damit bequem einrichtet.
