Hallo,
ist eine Abänderung des Titels (zur geringeren Zahllast) nur mit Wohlwollen der KM möglich?
Gründe wären zB ein weiteres unterhaltspflichtiges Kind mit neuem Partner.
Danke!
Abänderung KU-Titel nur mit Wohlwollen der KM möglich?
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Beitrag von nicht wichtig - 06.02.12 - 12:06 Uhr
Beitrag von proseccobarbie - 06.02.12 - 12:08 Uhr
Nee, musst Du festlegen lassen, gerichtlich oder beim Jugendamt. Solange keiner von euch eine Anpassung einreicht, bleibt alles wie es ist.
Beitrag von manavgat - 06.02.12 - 19:15 Uhr
Ein weiteres unterhaltsberechtigtes Kind ist nicht per se ein Grund zur Unterhaltsminderung. Nur, wenn dadurch ein Mangelfall entsteht. Sollte die KM nicht einverstanden sein, dann muss es gerichtlich beantragt werden.
Gruß
Manavgat
