Hallo,
ich habe 2 Fragen und vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.
Die 1. Frage: Was ist der Unterschied zwischen Fehlgeburt und stiller Geburt? Ich habe mein Sternchen in der 21. Ssw. verloren und nenne es stille Geburt, die Ärzte reden aber alle von Fehlgeburt, aber das klingt so "komisch" 
Die 2. Frage: Kann man sich den Geburtsbericht zuschicken lassen vom Krankenhaus? Bei mir gab es im Mutterpass eintragungen, den ich nicht 100%ig glauben kann und hoffe das der Bericht mir aufschluss gibt. 
Danke für eure Hilfe.
Eine
für alle Sternchen!
2 Fragen.
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Beitrag von lovelydreams - 06.02.12 - 12:06 Uhr
Beitrag von gg82abt - 06.02.12 - 12:50 Uhr
Hallo,
ersteinmal eine
für dein Baby.
Es gibt bei Fehlgeburten wie du sie hattest nur den Unterschied in der Ssw.
Ich hatte eine Missed Abortion in der 11.SSW und wurde Ausgeschabt 
Du musstest dein Kind leider still gebären da es nach der 12.SSW gestorben ist.
Fordere ruhig den Bericht an, evtl über deinen FA.
Wünsche dir und deinem Mann für die kommende Zeit
Beitrag von selma1975 - 06.02.12 - 13:01 Uhr
Hallo,
Der Begriff "stille Geburt" ist kein medizinischer Begriff.
Dort wird unterschieden zwischen "Totgeburt" und "Fehlgeburt".
Kinder, die tot geboren werden und unter 500 g wiegen gelten als "Fehlgeburt",
und werden offiziell nicht als "Person" anerkannt.
Das ist für uns als Eltern oft sehr schmerzhaft!
Auf meinem Entlassungsschein stand auch ganz nüchtern "Spätabort 20.SSW".
Und dabei hatte ich diesen "Spätabort" ein paar Minuten vorher noch auf meinem Arm,und ihn gestreichelt und geküsst!
Du kannst jederzeit eine Kopie deiner Krankenhausakten verlangen!
Liebe Grüße
Kathi
Beitrag von lovelydreams - 06.02.12 - 13:16 Uhr
Danke, jetzt habe ich den Unterschied verstanden. Mir stellen sich immer die Nackenhaare auf, wenn man meinen Sohn als Spätabort oder Fehlgeburt bezeichnet. Es fehlten 70gr. das er als Person anerkannt wurde. Das ist für mich immer noch unbegreiflich und ich werde es nie begreifen. Er hat gelebt und hatte auch ein Herz. Aber darüber könnte ich hier jetzt Seitenweise Texte verfassen. 
Danke, die Kopie habe ich jetzt angefordert.
Wie ist es denn wenn ein Kind unter 500 gramm lebend zur Welt kommt und kurz darauf verstirbt? Als was zählt es dann, wird es als Person angesehen? 
Sorry für die vielen unangenehmen Fragen!
Beitrag von kirin27 - 06.02.12 - 13:22 Uhr
Also ich hab mir das alles mal angeschaut damals.
Es ist wohl so:
Kinder unter 500g und ohne erennbare Lebenszeichen nach der Geburt gelten leider als Fehlgeburt!
Über 500g oder Kinder die zum beispiel auch under 500g (auch wenn nur kurze Zeit) zum Beipiel selbststängid Atmen oder Herzschlag haben gelten dann als Totgeburt! Bekommen auch eine Geburts- und Sterbeurkunde.
über 500g hat man wohl eine Bestattungspflicht unter 500g
wir haben es damals trotzdem gemacht (stille Geburt ende der 14. ssw) und vom Krankenhaus ein Scshreiben für den Bestatter mitbekommen in dem stand dass ich eine Totgeburt erlitten habe und an wen sie sich wegen der Abholung wenden können!
Ich wusste das es so nicht ganz "richtig" war, war aber eigentlich ganz froh, dass nicht Fehlgeburt dort stand!
Viele Grüße
und alles Gute
