Wasserschaden.

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Beitrag von mingo - 06.02.12 - 13:16 Uhr

Hallo!

Mir ist gestern beim Duschen die Dusche übergelaufen. es hatte sich der Waschlappen auf den siffon gelegt und nichts ging mehr.

Wasser stand bis zum Flur.

Zahlt das wohl meine Wohngebäudeversicherung?

Lieben Gruss, Astrid

Beitrag von ikarya - 06.02.12 - 13:38 Uhr

Eigentlich ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Interessant ist dann hier wahrscheinlich, ob die Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mit eingeschlossen hat.

Beitrag von hausbauer-hh - 06.02.12 - 14:05 Uhr

Wohl kaum, das markt man doch...

Andernfalls wäre das Verlassen der laufenden Dusche wohl seeeehr grob fahrlässig. Aber nachfragen kostet Dich nur einen Anruf

Beitrag von mamavonyannick - 06.02.12 - 14:30 Uhr

Die meisten Versicherer verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit

vg, m.

Beitrag von mingo - 08.02.12 - 22:20 Uhr

Wie merkt man das denn?

Beitrag von wasteline - 06.02.12 - 20:12 Uhr

#kratz Ich frage mich wirklich, wie das passieren kann. Hast Du unter der Dusche geschlafen? Man merkt doch, dass das Wasser steigt.

Welche Versicherung den Schaden reguliert (oder auch nicht) musst Du den Versicherungspolicen entnehmen.

Beitrag von mingo - 08.02.12 - 22:19 Uhr

unsere Dusche ist 2 cm hoch! Das merkt man nun wirklich nicht. Das merkt man auch im wachen Zustand nicht.

Wenn ich schlafe, mache ich manchmal das Wasser aus!