Erziehungsurlaub vorzeitig beenden, wegen SS!! Hat da jmd Erfahrung mit!!??

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Beitrag von engeldernacht5 - 06.02.12 - 19:59 Uhr

Hallo!!
Ich habe gelesen, dass man den Erziehungsurlaub vorzeitig beenden kann, wenn man wieder schwanger ist! Habe heute auch schon mit der Elterngeld Stelle telefoniert und die meinte auch das es geht, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Hat das jemand schon mal gemacht und negative oder auch positive Erfahrungen mit gemacht.
Oder kennt sich einer damit aus?? Was genau ich meinem Arbeitgeber schreiben muß??

Danke schon einmal für eure Antworten!!

#winke

Beitrag von bi_di - 06.02.12 - 20:29 Uhr

??

Wieso willst Du denn wegen Schwangerschaft Deine Elternzeit beenden? Weil Du eh ein BV bekommst und so auf mehr Elterngeld kommen würdest?

Prinzipiell kannst Du die Elternzeit immer vorzeitig beenden, wenn der Arbeitgeber mitspielt.
Aber wenn meine obige Annahme richtig ist, bedenke bitte das es durchaus im Ermessen des Arbeitgebers liegt, Dir eine Arbeitstätigkeit zuzuweisen, die Du auch schwanger ausführen kannst.

Grüsse
BiDi

Beitrag von seikon - 06.02.12 - 20:59 Uhr

Du findest alles im §16 BEEG

Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Abs. 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder wegen eines besonderen Härtefalles im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 3 kann der Arbeitgeber nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Die Arbeitnehmerin kann ihre Elternzeit nicht wegen der Mutterschutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes vorzeitig beenden

Also du kannst deine Elternzeit ab Geburt eines weiteren Kindes vorzeitig beenden. Die Geburt zählt als wichtiger Grund. Du kannst die Elternzeit aber nicht wegen der Schwangerschaft an sich beenden, um z.B. noch den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld abzugreifen, oder eben auf mehr Elterngeld zu kommen.

Beitrag von skm - 06.02.12 - 21:40 Uhr

huhu,

wenn du in elternzeit bist bekommst du von AG kein Muschugeld sondern "nur" die 13€ der KK. ich würde also auch meine elternzeit eher beenden (so das ich genau ab Muschu wieder geld bekomme). ob er da aber mitspielt ist die andere frage.

lg skm

Beitrag von miau2 - 07.02.12 - 17:46 Uhr

Wie weiter oben mit Gesetzestext erklärt ist genau DAS ausdrücklich ausgeschlossen.

Viele Grüße
Miau2

Beitrag von skm - 07.02.12 - 18:13 Uhr

hätte mich auch stark gewundert wenn das gänge..

Beitrag von miau2 - 07.02.12 - 19:56 Uhr

Na ja, mein AG wusste das damals nicht, und ich auch nicht. Da ich aber nie auf die Idee gekommen bin den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld einzufordern hat es niemanden gestört, dass meine alte Elternzeit taggenau zum Beginn vom neuen Mutterschutz beendet wurde ;-).

voll ausgenutzt habe ich das ganze eh nicht und mir 9 Monate vor Ablauf der "Gesamtzeit" einen neuen Job gesucht (mein alter AG wird wohl demnächst zumachen).

Kann also schon klappen - zumindest so lange man keine direkten finanziellen ansprüche stellt (und so lange der AG dann nicht versucht, sich das Geld bei irgendeiner Stelle wiederzuholen - dann würde es wohl auffallen).

viele grüße
miau2

Beitrag von skm - 07.02.12 - 20:28 Uhr

meinst du das es da wirklich solche schwierigkeiten geben würde. meine elternzeit endete (zufällig) 1 woche nach beginn meinen muschu´s für´s zweite. hab ganz normal mein geld von KK und AG bekommen.

Beitrag von susannea - 08.02.12 - 12:10 Uhr

Ich glaube nciht, das es da wirklich Schweirigkeiten gibt. Zumal man ab Geburt dann ja eh Anspruch auf den Ag-zuschuss hat!

Beitrag von miau2 - 08.02.12 - 16:51 Uhr

Hi,
wenn es Zufall und von Anfang an so gemeldet war - warum sollte es dann Probleme geben?

Bei mir war es halt kein Zufall, ich hatte länger EZ genommen, habe die zurückgegeben und übertragen (mit genehmigung vom AG).

Viele grüße
miau2

Beitrag von myimmortal1977 - 08.02.12 - 10:59 Uhr

Die Elternzeit kann man nur ZUR GEBURT des Folgekindes vorzeitig beenden. Der einzige Hintergrund ist dieser, dass man sich die restliche Elternzeit dann auf Antrag beim AG aufsparen kann und dann bis zum 8. Geburtstag des Kindes abnehmen kann.

Aber nicht, um vorzeitig wieder arbeiten zu kommen, mit dem Hintergrund das MuSchu-Geld mit samt Arbeitgeberzuschuss beziehen zu können und den EG-Anspruch zu erhöhen.

Beitrag von susannea - 08.02.12 - 12:09 Uhr

Wenn du aber zur Geburt des Kindes beendest, gibts ja den AG-ZUschuss ab der Geburt trotzdem ;)
Also auch nicht so ganz sinnvoll überlegt!

Beitrag von myimmortal1977 - 08.02.12 - 12:42 Uhr

ECHT #kratz Wirklich sinnig ist das nicht.... Für die Frau nur von Vorteil, klar, aber für den AG ist das ja mehr ne Strafe als alles andere....

#danke für die Info

Beitrag von susannea - 08.02.12 - 12:48 Uhr

Warum ist das für den AG eine Strafe?

UNd, klar muss es ja so sien, wenn man ab Geburt nicht mehr in Elternzeit ist, ist ja wie das Enden der Elternziet irgendwann im Muttershutz, da wird ja dann auch der Ag-ZUschuss gezahlt. Aber den kriegt der AG ja wieder. Also ist es doch für den vollkommen egal ;)

Beitrag von myimmortal1977 - 08.02.12 - 12:50 Uhr

O.k. was ich nicht wußte war, dass er den Zuschuss wieder bekommt.

Beitrag von susannea - 08.02.12 - 12:51 Uhr

Gibts genau wie beim BV auch alles über die U2 wieder.

Lediglich die entstehenden Urlaubstage muss er später selber zahlen.