Elternzeit und Elterngeld im dritten Jahr

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von eninad - 06.02.12 - 20:22 Uhr

ich habe eigentlich nur 2 Jahre angegeben beim meinem Arbeitgeber jetzt im Mai sind die rum aber wir sind am überlegen ob ich das dritte Jahr nicht noch dazu nehme und etwas Arbeiten gehe weil ich ja kein Elterngeld mehr bekomme.

Jetzt meine frage wie viel darf man dazu Verdienen und ist dennoch Krankenversichert und ohne sonstige Einschräkung?

Kann mir da jemand helfen?

Beitrag von schmerle123 - 06.02.12 - 20:26 Uhr

Wozu willst du denn hinzuverdienen? Du bekommst ja kein Elterngeld mehr, also kann doch nichts irgendwo angerechnet werden. Verstehe ich jetzt nicht so ganz. Und wenn Du sozialversicherungspflichtig arbeitest, bist Du doch auch in der Krankenversicherung.

Beitrag von eninad - 06.02.12 - 20:39 Uhr

wenn ich jetzt das dritte Jahr nehme dann bekomme ich ja nur noch das Kindergeld und bekomme ja kein weiteres Geld mehr darum möchte ich im dritten Jahr gerne ein wenig arbeiten gehen das ich Geld etwas Geld habe. O.k das stimmt dann auch wieder dann ist die frage beantwortet aber für wie viel ich arbeiten kann ist das dann auch 30 Stunden?

Beitrag von schmerle123 - 06.02.12 - 20:55 Uhr

Hattest Du vorher auch eine Teilzeitstelle oder Vollzeitstelle? Wenn Du jetzt eh wieder arbeiten gehst, weil Du das Geld natürlich brauchst, würde ich mir überlegen, das 3. Jahr nicht evtl doch für später aufzusparen z.B wenn Dein Kind in die Schule kommt. Oder willst Du unbedingt jetzt das 3. Jahr plus max. 30h/Woche arbeiten?

Beitrag von schwammerlkind - 06.02.12 - 20:47 Uhr

Wenn du nur in Elternzeit bist darfst du bis zu 30 Stunden arbeiten.

Wenn dich ein eigentlicher AG nicht nimmt/nehmen kann, darfst du in einem anderen betrieb arbeiten, bis zu 30 Stunden in der Woche. Es darf nur kein Konkurrenzbetirieb sein

LG Schwammerlkind

Beitrag von eninad - 06.02.12 - 20:50 Uhr

klasse danke, ja wenn dann bei meinem Arbeitgeber

Beitrag von ina_bunny - 06.02.12 - 20:50 Uhr

"...Es darf nur kein Konkurrenzbetirieb sein..."

Stimmt nicht ganz. Man benötigt die Erlaubnis vom aktuellen AG bei einem anderen AG arbeiten gehen zu dürfen.

LG Ina

Beitrag von eninad - 06.02.12 - 21:20 Uhr

o.k und wenn das dritte Jahr rum ist und ich wo anders gearbeitet hab kann ich wieder zu Arbeitgeber zurück?
Den es ist bei mir so mein Arbeitgeber ist dm nur in der Filiale wo ich vorher gearbeitet hab muss ich über 1/2 Stunde mit dem Auto fahren, jetzt ist bei uns im Ort ein kleiner Edeka. Wenn mein Arbeitgeber es mir erlaubt im dritten Jahr dort zu arbeiten passiert mir nix! Hab ich das jetzt so richtig verstanden? Ich würde ja so gern in die Filiale zurück aber das ist mit sehr viel Aufwand für mich verbunden...

Beitrag von ina_bunny - 06.02.12 - 21:26 Uhr

Ich persönlich finde eine halbe Stunde Anfahrt zur Arbeit jetzt nicht besonders viel. Ich brauche morgens durch den Schichtverkehr noch länger. Aber naja...

Genau, du brauchst die Zustimmung von DM.

Hast du das dritte Jahr schon beantragt/eingereicht.

Ich weiß jetzt aber nicht ob dein AG dem 3. Jahr zustimmen muss oder nicht.

LG Ina

Beitrag von schmerle123 - 06.02.12 - 21:40 Uhr

Wenn sich das 3. Jahr an die ersten 2 Jahre anschließt, muss der AG nicht zustimmen. Nur wenn es sich um einen neuen Zeitabschnitt handelt. Allerdings muss die TE 7 Wochen vor Ablauf der 2 Jahre das 3.Jahr beim AG "einreichen" !

Beitrag von schwammerlkind - 06.02.12 - 21:37 Uhr

Wenn dir dein AG keine Teilzeitstelle geben kann, muss man ihn nicht um "erlaubns" fragen. Sicher steht man sicherer da, wenn man einen kurzen 3-Zeiler macht

LG