Hallo,
ich bin gerade dabei meine Tanzschule zu verkaufen. Ich habe sie noch nicht so lange, aber ich habe leider gesundheitliche Probleme, die erst kürzlich entdeckt wurden. Nach der Schwangerschaft muss ich mich leider einer größeren OP unterziehen und werde einige Monate lang meinen Beruf nicht ausüben können.
Bin sehr traurig darüber, habe mich aber jetzt entschieden meine Tanzschule abzugeben, da ich mich dann einfach nicht so gut darum kümmern kann.
Ich habe auch schon einen Käufer gefunden. Jetzt bin ich mir nur bei einer Sache unsicher, kann der Käufer die Verträge die ich mit meinen Schüler abgeschlossen haben einfach so übernehmen?
Die Verträge laufen nicht über meinen Namen, sondern über den der Tanzschule, ich stehe allerdings als Inhaber drinnen. In den AGB's ist diesbezüglich nichts geregelt.
Was meint ihr ist es möglich?
Liebe Grüße und danke für eure Hilfe!
Salma
Kann der Käufer verträge übernehmen?
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Beitrag von rabenmama86 - 06.02.12 - 21:22 Uhr
Beitrag von wilma.flintstone - 07.02.12 - 06:15 Uhr
Hallo rabenmama,
ich meine ja, aber ihr solltet Euch dringend anwaltlich beraten lassen, wie Ihr das sauber vertraglich regelt damit Du auch aus der Haftung raus bist.
Gruß W.
