Umziehen mit Alg2

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Beitrag von scrapie - 06.02.12 - 21:47 Uhr

Hallo,

eine Freundin von mir hat 2 Kinder, bezieht Alg2.

Eins ist unter 3 (K2), das andere drüber (K1). Sie sind vor einiger Zeit in einen neue Stadtteil gezogen, das eine eigene Arge hat. Also mussten sie sich bei Stadt A abmelden, in der sie zuvor gewohnt haben und bei der Arge in Stadt B anmelden.

K1 geht aber noch in den Kiga in Stadt A. Nun wollte sie K2 auch in dem Kiga anmelden um wieder arbeiten zu gehen, aber der Kiga sagt, dass sie kein Anrecht mehr auf einen Platz hat, da sie ja in Stadt B wohnt. Sie hat sich in Stadt B schlau gemacht, würde für K1 einen Halbtagsplatz bekommen und für K2 gibts im Moment gar keinen Platz.

Nun überlegte sie, zurück in Stadt A zu ziehen, da sie arbeiten gehen möchte. Der Kiga in Stadt A gab ihr bis August Zeit darüber nachzudenken, der Platz für K1 steht jetzt auch auf dem Spiel, da kein Anrecht.

Heute telefonierte sie mit der Arge in Stadt B, aber die sagten zu ihr, dass sie nicht umziehen darf, da sie ja einen Anspruch für K1 bis 14Uhr hat und K2 sei ja noch klein. Also wird ihr sozusagen das arbeiten verboten#zitter

Die Arge von Stadt A meint, um sie wieder aufnehmen zu können, bräuchten sie was schriftliches von Stadt B #schwitz

Nun weiß ich, dass sie aufjedenfall umziehen darf, aber die Miete nicht über der aktuellen liegen darf. Das ist ein Problem, da die Mieten in Stadt B viel günstiger sind als in Stadt A.

Hat jemand eine Ahnung, was sie nun machen kann? Ist sie jetzt gezwungen zu Hause zu sitzen, bis K2 3 Jahre alt wird?

Lg

Beitrag von acid-burnxx - 06.02.12 - 22:03 Uhr

Mal ganz doof gefragt und auch nicht böse gemeint...hat sie sich darüber nicht vorher informiert?
Warum ist sie denn eigentlich umgezogen?

Beitrag von scrapie - 06.02.12 - 22:08 Uhr

Warum tut doch nichts zur Sache. Nein, vorher war ihr nicht klar, dass sie nun auf ewig in Stadt B leben MUSS.

Beitrag von windsbraut69 - 06.02.12 - 22:14 Uhr

Muß sie doch auch nicht.
Sie kann sich ja erst einen Job suchen und dann umziehen.
Wie will sie denn die Umzüge finanzieren? Man zieht doch nicht zum Spaß dauernd um...

Gruß,

W

Beitrag von scrapie - 06.02.12 - 22:19 Uhr

Natürlich könnte sie jetzt einen Job an Land ziehen, mit dem sie sich und die Kinder ernähren könnte. Könnte/Würde/Wäre/Wenn... Aber das wird wohl nicht so schnell passieren. Sie dachte da eher an einen Teilzeitjob, solange die Jungs noch klein sind.

Könnte man mir auch einfach nur die Frage beantworten? Gibt es eine Möglichkeit umzuziehen? Als ich gerade deinen Namen las, war ich frohen Mutes eine neutrale vernünftige Antwort zu bekommen:-(

Wenn ihr darüber diskutieren wollt, eröffnet doch einfach einen neue Thread und diskutiert darüber, was man alles könnte und was man nicht könnte...

Beitrag von windsbraut69 - 06.02.12 - 22:39 Uhr

Ganz neutral:
Sie kann umziehen, wann und wohin sie möchte, wenn sie damit keine (Mehr)kosten verursacht.
Die Wohnung darf also nicht teurer sein als jetzt und der Umzug darf auch nichts kosten, ganz einfach.

gruß,

W

Beitrag von scrapie - 06.02.12 - 22:43 Uhr

Danke dir :-)

Beitrag von acid-burnxx - 06.02.12 - 22:21 Uhr

Deshalb hatte ich ja gefragt....ich kenne das nämlich so, dass man nicht einfach so hin und herziehen kann ohne Job in Aussicht.

Hätte sie nun in Stadt B ein Jobangebot angenommen wäre ja alles klar....aber halt "nur so" umzuziehen ist halt auch für die Arge und Co nicht so dolle...und grad wg Betreuung ist es ja nun leider sehr schwierig.

Anspruch hat das jüngere Kind ja nun mal erst ab 3.

Beitrag von acid-burnxx - 06.02.12 - 22:24 Uhr

Nachtrag: Weiter versuchen eine Betreuung für das jüngere Kind zu suchen...evtl auch mal beim Jugendamt nachfragen wegen Tagesmutter.

Beitrag von scrapie - 06.02.12 - 22:26 Uhr

Aber für die Arge wäre es ja nun doch einfacher, wenn sie arbeiten gehen würde. Kaum ein Chef wird ihr ein Jobangebot machen, wenn sie noch keine Kinderbetreung hat. Und sie hat nur noch bis August Zeit... -3 Monate Kündigung müsste sie bis Ende April eine Entscheidung der Ämter haben. Oder soll sie dem Chef dann sagen: Sorry, aber ich kann erst in 3 Monaten, wenn ich umgezogen bin?

Wir reden hier von einer jungen Mutter mit 2 Kindern und nicht von einer 45-jährigen, die schon ihre Karriereleiter bis zum Anschlag hochgestiegen ist.

Beitrag von acid-burnxx - 06.02.12 - 22:31 Uhr

Ich würde echt empfehlen mal beim Jugendamt vorzusprechen...wir hätten damals auch ganz fix und kurzfristig eine TaMu bekommen können, allerdings kam dann auf wundersame Weise doch noch ein Kigaplatz aus der Versenkung....:-)

Beitrag von scrapie - 06.02.12 - 22:37 Uhr

Danke. Wäre trotzdem nett, wenn ich noch eine Möglichkeit des Umzugs bekommen würde.

Beitrag von seikon - 07.02.12 - 08:51 Uhr

Du kannst umziehen wann und wohin du willst. Aber du bekommst ohne Genehmigung keine Renovierung, Kaution oder umzugshelfer und Auto bezahlt. Und maximal die aktuelle bzw. angemessene miete.

Beitrag von scrapie - 07.02.12 - 09:36 Uhr

Das ist eine spannende Frage... nicht mehr wie die aktuelle oder nicht mehr wie die angemessene Miete? Die angemessene Miete liegt nämlich weitaus höher als die aktuelle...

Beitrag von windsbraut69 - 07.02.12 - 09:54 Uhr

Da keine (Mehr)kosten übernommen werden, wird nur der jeweils niedrigere Betrag weiter übernommen.

Beitrag von scrapie - 07.02.12 - 10:07 Uhr

Also darf die Wohnung nicht mehr kosten, wie die jetzige, auch wenn die unter dem "Mindestmietsatz" ist... ok danke dir :-)

Beitrag von windsbraut69 - 06.02.12 - 22:42 Uhr

Und wenn man noch nichts auf die Beine gestellt hat, zieht es sich leichter mal ohne Nachdenken um oder was willst Du damit sagen?
Für die ARGE hat der Umzug keinen Nutzen, solange sie damit ihre Bedürftigkeit nicht verringert und noch hat sie nicht mal Aussicht auf einen Job dort, wohin sie jetzt zurückziehen will...
Warum soll das Amt höhere Wohnungskosten tragen, damit sie evtl. irgendwann einen Teilzeitjob dann findet?

Gruß,

W

Beitrag von scrapie - 06.02.12 - 22:44 Uhr

Weil in Stadt B nichts zu arbeiten ist.... das ist ein Dorf. Sie wird sowieso in Stadt A arbeiten müssen.

Beitrag von windsbraut69 - 06.02.12 - 23:06 Uhr

Wie weit ist denn A von B entfernt?
Sie wird ohne konkrete Jobaussicht keine Genehmigung für den Umzug bekommen, was ich nachvollziehbar finde, nachdem sie unsinnigerweise auf dieses Dorf gezogen ist.

Dann muß sie eben schlimmstenfalls pendeln.

Beitrag von scrapie - 07.02.12 - 07:51 Uhr

Das sind ca 15-20min mit der Bahn. Danke dir.

Beitrag von windsbraut69 - 07.02.12 - 09:20 Uhr

Dann kann sie doch locker einen Job suchen, zu arbeiten anfangen und dann umziehen.

Beitrag von scrapie - 07.02.12 - 09:35 Uhr

Na dann sind aber die Kigaplätze wieder weg#winke

Beitrag von windsbraut69 - 07.02.12 - 09:56 Uhr

Sie bekommt für das jüngere Kind doch eh erstmal keinen Platz...

Beitrag von scrapie - 07.02.12 - 10:06 Uhr

Doch... im Kiga in Stadt A. Sie wohnt in Stadt B, aber K1 geht in Stadt A noch zum Kiga. Somit würde K2 auch in den Kiga gehen (und der Platz ist frei), aber dafür müsste sie in Stadt A auch leben, da sie sonst keinen Anspruch hat. Und K1 darf auch nur noch bis August in den Kiga in Stadt A, da der Anspruch auch entfällt.

Das wusste sie nicht, als sie umzog.

Beitrag von windsbraut69 - 07.02.12 - 10:44 Uhr

Nee, sowas klärt man ja vorab auch nicht.
Aus Deinem ersten Beitrag geht das so nicht hervor aber wie dem auch sei - dann muß sie eben vor August einen Job gefunden haben oder kostenneutral umziehen.