Hallo
Ich habe ein riesen problem mein soihn wird im märz 3 bekommt nur in einenkirchlichen kindergarten gehen der von den öffnungszeiten schon nicht geht und auch unsere tagesmutter wohnt zuweit weg um ihn jeden morgen da hinzufahren und abzuholen.
Jetzt zu meiner frage bin ich verpflichtet mein kind in eine kirchkliche einrichtung zugeben wen keiner von uns was damit am hut hat?
Wie sind beides vollzeit berufstätig und in anderen dörfern von heringen sind plätze frei die nicht kirlich sind und auch machbar sind von den zeiten und auch vom fahrtweg unserer tagesmutter-
dan das schlimmste am kindergarten ist der zustand und das personal.
Alle über 60 jahre die treppe nicht gesichert und raus kommen die kinder auch ganz leicht den die türklinke ist auf normale höhe.
Ach und zumn spielplatz rennen die ohne das ein erzieher mal guckt ob ein auto kommt (die müssen über einen sparkassenparkplatz)
Muss mir nicht ein kitaplatz gegeben werden?
was soll ich nun machen er ist ein absolutes kitakind er liebt den kindergarten
hatte schon nin gespräch mit dem bürgermeister alles nichts geholfen soll ich mir nin anwalt nehmen???
Anspruch Kitaplatz
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Beitrag von pumagirl101 - 07.02.12 - 16:49 Uhr
Beitrag von lulu2003 - 07.02.12 - 17:17 Uhr
Hallo,
das wird dir leider nicht viel bringen.
Ok, man hat einen Anspruch auf einen Platz ab dem 3.Lebensjahr, aber das bedeutet auf keinen Fall einen Platz in deiner Wunsch-Kita. Im Gegenteil. Im schlimmsten Fall musst du das nehmen was übrig bleibt.
Du bist natürlich nicht verpflichtet ihn in einen kirchlichen Kindergarten zu geben. Aber dir wird wohl nichts anderes übrig bleiben wenn du ihn versorgt haben möchtest.
LG
Sandra
Beitrag von pumagirl101 - 07.02.12 - 17:26 Uhr
Aber ich kann ihn nicht dahin geben den da ist er nicht gut versorgt.
Und ich schaff es auch nicht ich fahr 45 min auf arbeit muss um 7.15 spätestens da sein und um 7uhr macht der kindergarten auf. und um 16.30uhr zu ich hab 16.15 uhr dienstschluss
Beitrag von lulu2003 - 07.02.12 - 17:47 Uhr
Dann wirst du leider eine andere Lösung finden müssen. Die KiTas richten sich leider nicht nach den Arbeitszeiten der einzelnen Eltern.
Leider gibt es viele Eltern mit diesem Problem wie deinem. Es liegt an den wenigen Betreuungsplätzen.
Kannst du familiär eine andere Lösung finden?
Beitrag von miau2 - 07.02.12 - 17:32 Uhr
Hi,
hier ist es so:
du hast einen gesetzlichen Anspruch auf einen TEILZEITKindergartenplatz ab 3 Jahren. Wenn man hier selbst keinen findet muss man sich an das Amt für Soziale Arbeit (ehemals Jugendamt) wenden. Die teilen einem dann einen ein einer städtischen oder konfessionellen (=kirchlichen) Einrichtung zu. Das kann durchaus bedeuten, morgens und mittags (max. 5 Stunden Betreuung sind das, worauf man einen Anspruch hat, und das nicht mit Öffnungszeiten der Wahl) quer durch die Stadt zu müssen.
Der gesetzliche Anspruch bringt einem hier also absolut gar nichts.
Das Problem mit KiTa-Plätzen in Nachbarstädten kann etwas mit den Zuschüssen zu tun haben. Ich gehe mal davon aus, dass du bereits mit den Kindergärten der Nachbarorte gesprochen hast. Haben die dir einen grund gegeben, warum sie dein Kind nicht nehmen?
Zu dem Zustand im Kindergarten: am Alter der Erzieherinnen kann man wohl kaum etwas ändern. An anderen Dingen hat man durchaus Möglichkeiten. Kinder alleine auf den Spielplatz zu lassen ist eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Da kann sich der Anwalt sogar lohnen.
Eine ungesicherte Treppe haben wir in unserem Kindergarten auch. Und? Unsere Kinder können allein Treppensteigen seit sie 1,5 sind, und dieser Punkt ist der letzte, der mir bedenken machen würde.
Eine Tür kann auch mit Griff in Kinderhöhe relativ einfach gesichert werden. Ist sie es vielleicht (nicht auf den ersten Blick erkennbar)? Wenn nein wäre auch das ein Punkt, den aktive Eltern durchaus beeinflussen können.
Ein Anwalt kann dir nur beim durchsetzen von Dingen helfen, auf die du Ansprüche hast. Ob der bei Euch über das (deutschlandweit) geltende hinausgeht kann ich dir nicht beantworten. In manchen Kommunen oder Bundesländern ist das so, in anderen nicht.
Ansprechpartner bei uns für Probleme mit der Kinderbetreuung wäre das Amt für Soziale Arbeit bzw. Jugendamt.
viele Grüße
miau2
Beitrag von acid-burnxx - 07.02.12 - 17:49 Uhr
Ich versteh dich irgendwie nicht ganz richtig.
Du schreibst doch, dass anderswo Kigaplätze frei sind, die von den Zeiten her passen und die für die TaMu besser erreichbar sind.
Wo ist denn jetzt das Problem?
Euch zwingen ihn in den kirchlichen Kiga zu geben kann euch doch niemand.
Beitrag von pumagirl101 - 08.02.12 - 09:13 Uhr
Doch die zwingen uns den bei uns in der satzung steht das dass kind in den kindergarten gehn muss wo es wohnt und da gibts kein rütteln
Beitrag von beth22 - 08.02.12 - 09:34 Uhr
mein Schwager bringt seine Kleine in den Nachbarort, da es auf seinen Weg zur Arbeit liegt und er besser mit den Hol- und Bringezeiten klar kommt. Ich weiß nur noch das er mehrere Anträge stellen mußte und auch nachweisen mußte das die Versorgung (holen und Bringen und Notfallversorgung) dort besser für ihn war. Unter anderem weil dort auch seine Schwiegermutter wohnt die im Notfall die Kinder nehmen könnte bei vorfällen im Kiga.
Wie gesagt er mußte irgendwelche Ausnahmegenehmigungen/Anträge ausfüllen.
Vieleicht klappt es ja auch bei euch
LG
sandra mit Max, Ben und Lea
Beitrag von wombatmuc - 07.02.12 - 18:20 Uhr
du hast nur Anspruch laut gesetzt auf einen halbstagesplatz
ob kirchlich, elternini oder städtisch ist da egal
und er muß am Wohnort sein
da es dort um Zuschüsse geht
Beitrag von beth22 - 07.02.12 - 19:16 Uhr
Frag am besten bei eurer Stadtverwaltung nach ob einer der anderen Kitas auch in Frage kommt (geht ja auch um die finanzierung der Plätze).
mein Sohn geht z.Bsp. 20 Km entfernt in einen Kiga, weil bei uns im Ort nichts mehr frei war und ich auf einen Platz bestanden habe. Dieser Ort gehört zu unserem "Einzugsgebiet/Verwaltungsgebiet" und kam daher in Frage.
LG
Sandra mit Max (10 J.), Ben (4,5 J.) und Lea (2 J.)
Beitrag von unicorn1984 - 07.02.12 - 21:38 Uhr
ein Anwalt wird dir nichts bringen du hast zwar eine Anspruch auf einen Kiga-Platz aber er muss nicht dein Wunschkindergarten sein.
