hallo zusammen.
ich hab da mal ne frage. kann vergewaltigung verjähren ???
wenn ja ab wieviel jahren ???
weiss das jemand
danke und lg
vergewaltigung verjährt ???
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Beitrag von goldloeckchen26 - 07.02.12 - 20:04 Uhr
Beitrag von 88lovve - 07.02.12 - 20:07 Uhr
hallo, ja vergewaltigung verjährt, ich meine nach 10j...
scheisse...aber so ist halt unser rechtsystem...
Beitrag von goldloeckchen26 - 07.02.12 - 20:26 Uhr
wo kann man das rausfinden,weisst du das zufällig ???
Beitrag von emily86 - 07.02.12 - 20:44 Uhr
Wann verjährt sexuelle Nötigung & Vergewaltigung? Wann ruht die Verjährung?
Die Verjährungsfristen betragen:
1.dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2.zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
3.zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind
4.fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind
5.drei Jahre bei den übrigen Taten
http://www.rechtsanwalt-louis.de/vergewaltigung.htm
Beitrag von goldloeckchen26 - 07.02.12 - 20:49 Uhr
dankeschön
Beitrag von schmanda - 07.02.12 - 20:58 Uhr
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article3315752.html
hab ich grade gefunden
Beitrag von goldloeckchen26 - 07.02.12 - 22:15 Uhr
danke dir 
das selbe hab ich vorhin auch gefunden
Beitrag von juliz85 - 08.02.12 - 20:44 Uhr
hallo!
zur ergänzung:
ich denke, die verjährung beginnt erst ab dem zeitpunkt, wo man von dem missbrauch erfährt. ist man so traumatisiert, dass das aus dem bewusstsein verdrängt ist und erst später wieder ins bewusstsein kommt, beginnen die 10 jahre bis zur verjährung ab da.
lg julia
Beitrag von mal davon abgesehen - 07.02.12 - 22:27 Uhr
aber mal abgesehen davon, dass die taten irgendwann verjähren, kann man es körperlich schon nach wenigen tagen, bzw. wochen kaum noch nachweisen, dass die vergewaltigung überhaupt stattgefunden hat.
ausser es gibt natürlich zeugen oder sonstige beweise dafür...
Beitrag von nickymaus30 - 09.02.12 - 14:41 Uhr
hallo goldloeckchen26,
leider aus eigener erfahrung kann ich dir sagen das eine vergewaltigung nach drei jahren verjährt ist .
alles gute ...
lg
Beitrag von sloujetr - 09.02.12 - 23:13 Uhr
Hallo,
"Da die Höchststrafe 15 Jahre beträgt, lässt sich aus § 78 StGB eine Verjährungsfrist von 20 Jahren ableiten. Bei minderjährigen Opfern beginnt diese Frist jedoch erst mit der erlangten Volljährigkeit zu laufen."
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigung#Deutschland
"Die Verjährung ruht nach § 78b StGB
1.bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Opfers bei Straftaten nach den §§ 174 bis 174c und 176 bis 179
2. solange nach dem Gesetz die Verfolgung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann; dies gilt nicht, wenn die Tat nur deshalb nicht verfolgt werden kann, weil Antrag, Ermächtigung oder Strafverlangen fehlen.
Ich überprüfe immer, ob die Tat verjährt ist.!
Quelle: http://www.rechtsanwalt-louis.de/vergewaltigung.htm
Hoffe, das hilft Dir weiter.
LG
Sonja
