vergewaltigung verjährt ???

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Beitrag von goldloeckchen26 - 07.02.12 - 20:04 Uhr

hallo zusammen.

ich hab da mal ne frage. kann vergewaltigung verjähren ???
wenn ja ab wieviel jahren ???

weiss das jemand

danke und lg

Beitrag von 88lovve - 07.02.12 - 20:07 Uhr

hallo, ja vergewaltigung verjährt, ich meine nach 10j...

scheisse...aber so ist halt unser rechtsystem...

Beitrag von goldloeckchen26 - 07.02.12 - 20:26 Uhr

wo kann man das rausfinden,weisst du das zufällig ???

Beitrag von emily86 - 07.02.12 - 20:44 Uhr

Wann verjährt sexuelle Nötigung & Vergewaltigung? Wann ruht die Verjährung?

Die Verjährungsfristen betragen:

1.dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,

2.zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren bedroht sind,

3.zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind

4.fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind

5.drei Jahre bei den übrigen Taten

http://www.rechtsanwalt-louis.de/vergewaltigung.htm

Beitrag von goldloeckchen26 - 07.02.12 - 20:49 Uhr

dankeschön

Beitrag von schmanda - 07.02.12 - 20:58 Uhr

http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article3315752.html

hab ich grade gefunden

Beitrag von goldloeckchen26 - 07.02.12 - 22:15 Uhr

danke dir :-)

das selbe hab ich vorhin auch gefunden ;-)

Beitrag von juliz85 - 08.02.12 - 20:44 Uhr

hallo!
zur ergänzung:
ich denke, die verjährung beginnt erst ab dem zeitpunkt, wo man von dem missbrauch erfährt. ist man so traumatisiert, dass das aus dem bewusstsein verdrängt ist und erst später wieder ins bewusstsein kommt, beginnen die 10 jahre bis zur verjährung ab da.
lg julia

Beitrag von mal davon abgesehen - 07.02.12 - 22:27 Uhr

aber mal abgesehen davon, dass die taten irgendwann verjähren, kann man es körperlich schon nach wenigen tagen, bzw. wochen kaum noch nachweisen, dass die vergewaltigung überhaupt stattgefunden hat.

ausser es gibt natürlich zeugen oder sonstige beweise dafür...

Beitrag von nickymaus30 - 09.02.12 - 14:41 Uhr

hallo goldloeckchen26,

leider aus eigener erfahrung kann ich dir sagen das eine vergewaltigung nach drei jahren verjährt ist .

alles gute ...

lg

Beitrag von sloujetr - 09.02.12 - 23:13 Uhr

Hallo,

"Da die Höchststrafe 15 Jahre beträgt, lässt sich aus § 78 StGB eine Verjährungsfrist von 20 Jahren ableiten. Bei minderjährigen Opfern beginnt diese Frist jedoch erst mit der erlangten Volljährigkeit zu laufen."

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigung#Deutschland

"Die Verjährung ruht nach § 78b StGB

1.bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Opfers bei Straftaten nach den §§ 174 bis 174c und 176 bis 179

2. solange nach dem Gesetz die Verfolgung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann; dies gilt nicht, wenn die Tat nur deshalb nicht verfolgt werden kann, weil Antrag, Ermächtigung oder Strafverlangen fehlen.

Ich überprüfe immer, ob die Tat verjährt ist.!

Quelle: http://www.rechtsanwalt-louis.de/vergewaltigung.htm

Hoffe, das hilft Dir weiter.

LG
Sonja