Hallöchen
Mein Sohn hat heute im Kindergarten Garten mit Eisstücken geworfen. Dabei ist ein Eisstück über den Zaun und hat ein Auto getroffen von einer Erzieherin. Ist wohl eine kleine Delle drin. Wer haftet nun dafür?
Bianca
wer haftet?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 07.02.12 - 20:43 Uhr
Beitrag von lulu2003 - 07.02.12 - 20:46 Uhr
Hallo,
hmmmm. Ich würde sagen die Versicherung des Kindergartens? WO war die Aufsichtsperson? Wie gut dass er nur ein Auto getroffen hat.
LG
Sandra
Beitrag von zwiebelchen1977 - 07.02.12 - 20:48 Uhr
Hallo
Die im Kigarten haben schon gesagt, das die dafür nicht haften. Glaube aber kaum, das unsere Versicherung dafür aufkommt, da er ja im Kindergarten war. Die Erzieherin stand ein paar Meter weiter weg.
Bianca
Beitrag von mamavonyannick - 07.02.12 - 20:50 Uhr
Hallo,
melde es doch deiner Versicherung. WAs hast du zu verlieren? Wenn sie es übernehmen: gut. Wenn nicht, dann drückst du ihr das Ablehnungschreiben in die Hand.
vg, m.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 07.02.12 - 20:52 Uhr
Hallo
Ja, das wird wohl das Beste sein. Sue will es morgen ihrem Mann zeigen( der ist erst Morgen wieder da) und dann mal sehen, was der sagt. Sie meinte, es wäre eine kleine Delle, die man so rausmachen kann.
Sie hatte schon öfters Pech, das Auto wurde schon öfters getroffen oder von einer anderen Autotür beschädigt.
Ich habe eigentlich gedacht, das die Kids im Kindergarten versichert sind
Bianca
Beitrag von mamavonyannick - 07.02.12 - 20:56 Uhr
normal würde ich auch sagen: Ihre Schuld. Kann ja nicht sein, dass du dein Kind dort "abgibst" und daran Schuld bist, wenn was zerstört wird. Aber: Ich würde es nicht beschwören. Von daher: Zeige guten Willen und melde es.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 07.02.12 - 20:58 Uhr
Hallo
Ja, werde cih machen, danke
Beitrag von meandco - 07.02.12 - 21:04 Uhr
nein ... die erzieher sind versichert ...
ansonsten würd ich sagen mit hoher wahrscheinlichkeit keiner ... du bist nicht haftbar weil nicht dagewesen, das kind nicht weil kind und die erzieherin will wohl kaum das geld bei der kiga-vers einholen und sagen dass sie die aufsichtspflicht vernachlässigt hat 
lg
Beitrag von kathrincat - 08.02.12 - 09:28 Uhr
die schule zahlt ja auch nicht, wenn die was über den zaun werfen und was beschädigen, ist nun mal so.
Beitrag von emilylucy05 - 07.02.12 - 20:48 Uhr
Hi,
das ist sehr schwierig. DIe Erzieher haben ja die Aufsichtspflicht.
Schau mal hier:
http://www.eltern.de/kindergarten/erziehung/aufsichtspflicht-kindergarten.html
lg emilylucy
Beitrag von magnoona - 07.02.12 - 20:54 Uhr
ich kenne mich rechtlich nicht aus, aber die erzieherinnen hatten die aufsichtspflicht, also kann es doch eigentlich nicht sein, dass ihr dafuer irgendwie belangt werder...ich wuerde denken, dass der kiga dafuer ne art haftpflicht hat?
Beitrag von zwiebelchen1977 - 07.02.12 - 20:55 Uhr
Das habe ich auch gedacht. Es gab wohl schon mal so einen Fall und da hat der Kindergarten nicht gezahlt. Mal abwarten, was da kommt
Danke Euch allen
Beitrag von marathoni - 07.02.12 - 20:56 Uhr
Berufshaftpflichtversicherung der Erzieherin, die die Aufsicht hatte. Sind es mehrere dann treten sie als Gesamtschuldner auf.
Beitrag von delfinchen - 07.02.12 - 20:59 Uhr
Hallo,
niemand.
Das ist "höhere Gewalt".
Hatte im Sommer selbst einen Fall, der in diese Richtung geht.
LG,
delfinchen
Beitrag von mamavonyannick - 07.02.12 - 21:03 Uhr
Also "Höhere Gewalt" ist laut Definition was anderes.
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/h/hoehere-gewalt/
"und auch durch den Einsatz äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden kann."
Der fall hätte ja mit "äußerster Sorgfalt" verhindert werden können.
vg, m.
Beitrag von delfinchen - 07.02.12 - 21:33 Uhr
Ok, wusste ich nicht.
In meinem Fall (Kind 1 schnappte sich einen Stein und zerkratzte ein Auto, während ich mit dem gleichaltrigen Geschwisterkind beschäftigt war) hieß es aber so....
LG,
delfinchen
Beitrag von babydollbell - 07.02.12 - 21:45 Uhr
Hallo Bianca!
Mir bzw uns wäre es egal, wer dafür haftet oder auch nicht.. Wir würden es unserer Haftpflicht melden und gut ist.. Es ist EUER Sohn und auch die Erzieherinnen sind nur Menschen und keine Maschinen.
Wie Du selbst weisst, sind Kinder unberechenbar, was wenn zb ein anderes Kind geweint hat uns sie sich grad in dem moment drüm gekümmert hat? Schwupp, hat sie es übersehen.
Unser Sohn weiss zb, das mit Schnee, Eis oder auch Steinen NICHT geworfen wir auf gegenstände, Menschen oder sonstiges.. Wenn weit und breit nichts zu sehen ist, okay, aber ist irgendwo was zu sehen, sollten Kinder das wissen.
Das ist meine Meinung dazu!
LG Nadine
Beitrag von zwiebelchen1977 - 07.02.12 - 21:53 Uhr
Hallo
Mein Sohn weiss das auch. Das Eisstück ist etwas zu weit geflogen über den Zaun
Ist ja toll, das dein Sohn sich immer daran halten wird, was du ihm gesagt hast und nie das Gegenteil von dem macht.
Und klar ist es UNSER Sohn, aber er war nicht unter unserer Aufsicht.
Bianca
Beitrag von carstella - 07.02.12 - 22:58 Uhr
Das Problem dabei ist, dass die Haftpflicht der Mutter wahrscheinlich keinen cent zahlen wird. Die zahlen nämlich nur, wenn die Mutter auch tatsächlich haftet, also wenn sie ein Verschulden trifft. Nun hat sie weder das Eis geworfen, noch hat sie ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Manche Versicherungen bieten - meist gegen Aufpreis - einen Zusatztarif an, in dem sie auch für Schäden von schuldlos handelnden (Kinder unter 7) übernehmen. Aber ich befürchte, dass selbst diese hier eine Zahlung ablehnen würden, da die Kita per Vertrag die Aufsichtspflicht übernommen hat und dieser offensichtlich nicht ausreichend nachgekommen ist. Somit gibt es jemanden, den ein Verschulden trifft und da das nicht die Mutter ist, wird die Haftpflichtversicherung der Mutter dankend ablehnen.
LG
carstella
Beitrag von tanja.1980 - 07.02.12 - 23:39 Uhr
Hey,
die Haftpflicht der Mutter (falls sie als Einzelperson versichert ist) zahlt selbstverständlich nicht. Aber normalerweise hat man ja als Familie einen Tarif, in dem die ganze Familie samt Kinder mitversichert ist. Und falls man Kinder unter 7 hat, sollte man darauf schauen, dass Schäden deliktsunfähiger Kinder mitversichert sind.
Und ist es der Fall, dann Übernimmt die Versicherung die Kosten oder wehrt ungerechtsfertigte Ansprüche ab.
Sprich, entweder der Geschädigte kriegt sein Geld oder du bzw. der Geschädigte bekommst ein Schreiben, dass du nicht für den Schaden aufkommen musst.
Gruß
Tanja
Beitrag von tingel - 07.02.12 - 22:57 Uhr
Hallo,
Ich glaube, keine Versicherung zahlt, da dein Sohn noch zu klein ist. Die zahlen erst ab einem bestimmten Alter, welches ich jetzt leider nicht genau sagen kann. Das fällt unter Verletzung der Aufsichtspflicht und die lag nicht bei dir.
LG
Tingel
Beitrag von dentatus77 - 07.02.12 - 22:58 Uhr
Hallo!
Zunächst einmal können weder euer Sohn noch ihr als Eltern haftbar gemacht werden. Der Kleine ist noch nicht deliktfähig, der kann zunächst einmal für gar nichts haftbar gemacht werden. Ihr wärt haftbar, wenn ihr eure Aufsichtspflicht verletzt hättet, aber die habt ihr ja dem Kindergarten übertragen. Damit habt ihr sie nicht verletzt und seid nicht haftbar.
Es gibt zwar Haftpflichtversicherungen, die deliktunfähige Kinder mit einschließen, die könnte man evt. bemühen, wenn dem Kindergarten keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden könnte.
Allerdings denke ich nicht, dass das passiert, denn es hätte eine Erzieherin eingreifen müssen, als dein Sohn mit Eis geschmissen hat. Im Grunde hat er noch Glück gehabt und nur das Auto einer Erzieherin getroffen. Er hätte aber auch ein anderes Kind ganz unglücklich treffen können... Somit denke ich, dass die Haftpflichtversicherung des Kindergartens für den Schaden aufkommen muss.
Liebe Grüße!
Beitrag von tanja.1980 - 07.02.12 - 23:31 Uhr
Hallo,
dein Sohn ist noch keine 7 Jahre alt und somit deliktsunfähig. Ganz blöd gesagt, er kann machen, was er will, auch mit Absicht, er kann dafür nicht haftbar gemacht werden.
Du kannst für dein Kind nur haftbar gemacht werden, wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt (dann zahlt auch die Privathaftpflicht). Hast du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt, musst du nicht zahlen (auch die Versicherung nicht).
In dem Fall lag ja die Aufsichtspflicht beim KiGa. Sollte die Aufsichtspflicht verletzt worden sein, zahlt die Haftpflicht des KiGa. Aber da hätten wir das nächste Problem ==> das Auto gehört der Erzieherin. Es handelt sich evtl. um ein Eigenschaden. Also, nicht versichert. Wäre es ein fremdes Auto, würde die Haftpflicht zahlen. Aber auch nur dann, wenn die Aufsichtspflicht verletzt worden wäre. Hoffentlich habe ich das verständlich rübergebracht :-/
Ich würde dir empfehlen, den Schaden deiner Privat-Haftpflichtversicherung zu melden. Voraussetzung aber, dass in eurem Vertrag deliktsunfähige Kinder mitversichert sind. Ansonsten kannst du es gleich lassen. Da kriegst du gleich eine Absage.
Wenn du noch Fragen hast, kannst mich gerne Fragen. Ich schaue morgen Abend wieder rein.
Gruß
Tanja (Versicherungsfachwirtin
) mit Sophia (5) und Lara (3)
Beitrag von hedda.gabler - 08.02.12 - 06:50 Uhr
Hallo.
>>> Ich würde dir empfehlen, den Schaden deiner Privat-Haftpflichtversicherung zu melden. Voraussetzung aber, dass in eurem Vertrag deliktsunfähige Kinder mitversichert sind. Ansonsten kannst du es gleich lassen. Da kriegst du gleich eine Absage. <<<
Als Versicherungsfachwirtin solltest Du aber wissen, dass nicht nur die Mitversicherung deliktunfähiger Kinder eine Voraussetzung wäre, sondern auch schuldhaftes Verhalten des Versicherungsnehmers, z.B. "Ich weiß, dass mein Kind dazu neigt, mit Eisbrocken zu werfen, habe aber vergessen, das dem Kindergarten mitzuteilen"
LG
Beitrag von golm1512 - 08.02.12 - 07:39 Uhr
Hallo,mein damals 2jähriger Sohn hat bei Freunden mal einen glastisch geschrottet. Dafür konnte er nix, der Tisch war scheiße. Wir Erwachsenen waren mit im Raum, das Kind war beaufsichtigt.
Unsere Versicherung hat das nicht bezahlt, weil das Kind beaufsichtigt war. Wäre es unbeaufsichtigt gewesen, hätten sie bezahlt, weil sie davon ausgehen, dass man ein Kind nicht lückenlos beaufsichtigen KANN und in diesen unbeaufsichtigten Momenten halt was passieren kann. Da wir aber beaufsichtigt haben, war der Unfall nicht zu vermeiden bzw. sind wir selber "Schuld", da wir ihn nicht verhindert haben. Die Begründung fand ich auch etwas seltsam, aber zum Glück gab es deswegen keinen Streit mit den Freunden. Die waren eher total unglücklich, weil sich unser Sohn verletzt hatte wegen diesem blöden Tisch. Deshalb war es ziemlich egal, ob die Versicherung nun gezahlt hat oder nicht.
So ähnlich wird es wohl auch bei euch sein. Auch im Kiga können die Kinder nicht lückenlos beaufsichtigt werden. Wäre die Erzieherin dabei gewesen, hätte sie das Verhalten unterbinden können und wäre "selber Schuld" gewesen, hätte ein Eiswürfel trotzdem ihr Auto getroffen. So konnte sie aber nichts machen.
Aber ehrlich: Es ist doch kein Drama, wenn eure Versicherung dafür aufkommen soll und will. Wenn sie das nicht tut, geht der "Streit" in die nächste Runde. Ich glaube aber nicht, dass es so weit kommen wird.
Gruß
Susanne
