Hallo,
Ich habe vor ein paar Wochen eine Lidschatten-Palette eine bekannten Marke ersteigert. Der Preis war knapp über 30€ mit Post, ich hatte gleich 2 gekauft 
Ich google immer alles, bevor ich sie kaufe, aber irgendwie hatte ich bisher von keiner Fälschungen dieser Marke gehört oder gesehen.
Als die sachen ankamen, war der eine kaputt, und mir fiel gleich die schlechte Verarbeitung und die pigmentierungen von den Lidschatten ins auge. Der Verkäufer hat es als 2.wahl reingestellt gehabt (das gibt wohl auch nicht, so sagt die Marke!).
Ich habe ihm erst geschrieben, dass die eine kaputt war und BIld gemailt. er war nett und hat mir das Geld dafür zurückgegeben. Ich habe ihm auch positiv bewertet.
Ich konnte es aber nicht lassen, und habe es doch gegooglet. Sehr enttäuscht heraus gefunden, dass doch Fakes im umlauf sind
, und genau die ganze Beschreibungen passen sehr gut zu meinem Kauf.
Jetzt habe ich ihm via Paypal kontaktiert und der Rest vom Geld zurück verlangt, weil eben Fälschung.
Er meint, ich soll mich schämen sowas so behaupten usw
, aber falls ich ihm die palette unbenutzt zurücksende, wird er mir das Geld wieder geben. Aber ich soll selber die Versandskosten bezahlen. Und hat erstmal die Paypal-Anforderung abgelehnt.
Ich habe ihm jetzt geantwortet und habe gesagt, ich wäre bereit das ding als Großbrief für 3,45€ zu senden, es wäre aber nicht versichert usw. Er sei willkommen den Rest zu bezahlen, falls er es als Paket (knapp 10€!) möchte.
Jetzt wo ich nachdenke, darf er überhaupt verlangen, dass ich die VErsandkosten bezahle? Ich meine, das Produkt ist definitiv eine Fälschung, und das ist nicht meinen Fehler. Und was wenn der Brief nicht ganz ankommt, oder verloren geht? Kann er dann auch die Rückzahlung einfach so ablehnen?
Mensch mensch mensch.....das ist letzten Mal, dass ich sowas vom Ebay kaufe, wenn überhaupt!

Ebay. Fälschung.
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Beitrag von vian08 - 07.02.12 - 23:27 Uhr
Beitrag von nightwitch - 08.02.12 - 07:14 Uhr
Hallo,
meine Vorgehensweise wäre: zu einem Profi gehen, der wirklich schriftlich bezeugen kann, dass die Palette eine Fälschung ist (zur Not den Hersteller anschreiben und um Hilfe bitten) und dann mit dem Ergebnis den Verkäufer kontaktieren.
Es kann sein, dass der Hersteller selbst schon rechtliche Schritte einleitet, ansonsten würde ich es dem Verkäufer schreiben, dass die Sache der Polizei übergeben wird.
Selbst wenn er nicht wusste, dass es eine Fälschung ist, so ist Weiterverkauf von gefälschter Ware auch ein Tatbestand. Und Unwissenheit schützt nunmal nicht vor Strafe.
Gruß
Sandra
Beitrag von demy - 08.02.12 - 10:12 Uhr
"Und Unwissenheit schützt nunmal nicht vor Strafe."
Ein weit verbreiteter Irrtum, zum Glück!
Im STGB selber steht sogar explizit das Unwissenheit vor Strafe schützt.
Aber nur sehr selten, weil man viele Sachen hätte wissen müssen.
Es gibt den Tatbestandsirrtum http://dejure.org/gesetze/StGB/16.html und den Verbotsirrtum http://dejure.org/gesetze/StGB/17.html im STGB
http://www.wenn-das-dann-das.de/mein-gutes-recht/unwissenheit-schutzt-vor-strafe-nicht/
Das hat natürlich nichts mit der eventuellen zivilrechtlichen Forderung zu tun.
Zivilrecht ist aber auch keine Strafe.
Gruß
Demy
Beitrag von kittythecat - 08.02.12 - 21:00 Uhr
Hallo,
naja, Irrtum würde ich`s nicht nennen, wenn man sich ansieht in wie wenigen Fällen die Rechtssprechung Irtrtümer auch tatsächlich bejaht, gerade den Verbotsirrtum...
Das Gesetz zu googlen ist ja schön und gut, aber die Anwendung ist eben die Kunst
.
VG,
kitty
Beitrag von vian08 - 08.02.12 - 12:47 Uhr
Der Hersteller hat schon mal gesagt, sie haben keinen 2.Wahl Produkte, und dass diese alle Fälschungen sind.
Der VK ist leider in Großbrittanien, dann sieht es wahrscheinlich anders aus...Aber ich kann mir schwer vorstellen, dass der Hersteller jeder Fälschung so viel Aufmerksam schenken würden?
Beitrag von demy - 08.02.12 - 17:58 Uhr
"Der VK ist leider in Großbritannien"
Kannste abhaken!
Was willst du machen wenn der Verkäufer, nö mach ich nich, sagt?
Da mit einem britischen Anwalt vor Ort verklagen?
Hol das Geld über Paypal zurück und schmeiß das Teil weg oder benutze es, mehr lohnt doch gar nicht.
Gruß
Demy
Beitrag von tragemama0709 - 09.02.12 - 09:18 Uhr
Hallo,
problem wird hier nur sein das sie es vor einigen Wochen gekauft hat.
Beitrag von schnuffinchen - 08.02.12 - 10:51 Uhr
Ist mir bei eBay auch schon passiert, mit Wimperntusche von Lancôme. War mir bis dahin auch neu, dass auch solche Produkte gefälscht werden.
Allerdings fiel das sofort beim auspacken auf - miese Umverpackung, fehlerhaftes Fläschchen, stinkendes Produkt
.
Ich hab es dann PayPal gemeldet, dort kannst Du ja bei den Gründen angeben, dass es sich um eine Fälschung handelt. Darüber hinaus habe ich dem VK eine Mail geschrieben, dass ich für den Fall, dass er die Rückabwicklung ablehnt, das Plagiat sowie seine Kontaktdaten dem Hersteller zukommen lasse und sämtliche weiteren Schritte dann Lancôme übernehmen wird...
Innerhalb weniger Stunden hatte ich eine Gutschrift über die Gesamtsumme bei PayPal.
Beitrag von vian08 - 08.02.12 - 12:53 Uhr
Er hat ja auch die Rückabwicklung nicht abgelehnt, nur dass ich ihm das Teil zurücksende, er würde es sich anschauen, und falls unbenutzt, bekomme ich mein Geld wieder.
Aber ich bin ja gezwungen, das Produkt als Paket für knapp 10€ zu versenden, damit ich sicher sein kann, dass es gut ankommt.
Er will nicht den Rückversand übernehmen, und das ist hier, dass ich mir nicht sicher bin, wie ich es machen soll..
Beitrag von gaeltarra - 08.02.12 - 13:58 Uhr
Hi,
ich würde (wenn sicher ist, dass es sich um eine Fälschung handelt), Anzeige erstatten. Was will er es unbenutzt zurück? Um es wohl wieder zu verkaufen, nehme ich an. Sowas unterstütze ich nicht.
Somit würde ICH mich vergewissern, dass es ein Fake ist und damit dann zur Polizei gehen sowie den Hersteller und ebay informieren. Und dies dem Verkäufer schreiben (nicht dass du gehst, sondern dass du Anzeige erstattet HAST - und dies bitte auch machst).
VG
Gael
Beitrag von tragemama0709 - 09.02.12 - 09:20 Uhr
Hallo,
was sind ein paar Wochen bei dir'?
Beitrag von vian08 - 09.02.12 - 12:31 Uhr
2 wochen :)
Beitrag von vian08 - 09.02.12 - 12:49 Uhr
huhu,
danke für euren Antworten, ich habe gestern mit Paypal telefoniert und sie rateten mich, das Produkt nicht zurück zu senden, bevor er mir das Geld überweist. Sie wollte, dass ich gleich Käuferschutz anschalten sollte.
In zwischenzeit hatte er sicherlich meinen Email gelesen, wo ich meinen Verdacht begrundet habe mit Beweis und Link. Denn promt kam auf paypal einen Angebot von ihm.
Ich habe es angenommen, und das produkt als einschreiben an ihm zurückgesendet. dann kann er nichts behaupten! ich lasse es jetzt so sein..
Beitrag von tragemama0709 - 09.02.12 - 12:55 Uhr
Hallo,
das ist auch nicht so einfach.
Du kannst den Käuferschutz stellen, musst dann aber das Produkt erstmal auf deine kosten zurücksenden (da ist es paypal auch egal wie du das Porto bekommst) und das versichert weil du einen nachweis brauchst.
Beitrag von leoniem - 11.02.12 - 19:01 Uhr
Hallo!
Mir ist das vor 2 Jahren auch passiert...Habe bei ebay ein Top ersteigert...Angeblich orginal Ed hardy...mit artiklstandort wurde deutschland angegeben...überweisung erfolgte auf ein deutsches konto...
nunja was soll ich sagen, das teil kam an, allerdings aus thailand.natürlich 100% fälschung.
habe den verkäufer kontaktiert...keine reaktion.
dann hat mich eine frau angeschrieben,die auch so ein shirt gekauft hat gleich 5 davon...tja wir haben ne sammelanzeige bei der polizei gestellt. ich musste alles darlegen und habe seit dem nix gehört und mein geld auch nie wieder gesehen.leider.
So was nachzuweisen ist immer zuerst schwer. Aber für sowas braucht man definitiv beweise. Und wenn du die Chance hast dein geld wiederzu bekommen würde ich die sachen zurücksenden. ich glaube lt. paypal gehen die versandkosten auf den verkäufer weis es aber nicht so genau.Frag da doch beim kundenservice nach, die sind alle ganz nett.
lg
