Brauche Hilfe!
Wir sind im August 2011 in ein Einfamilienhaus zur Miete eingezogen. In den 3 Kellerräumen als auch auf dem Dachboden befinden sich in nicht unerheblichen Maße Möbel und Gegenstände der verstorbenen Mutter des Vermieters.
Diese Gegenstände nehmen derart viel Platz ein, dass wir weder Den Keller noch den Dachboden im vollen Umfang als Stauraum nutzen können.
Der Vermieter sieht keine Veranlassung, diese Dinge zu räumen.
Wie kann ich vorgehen? Muss ich einen solchen Zustand dulden, oder soll ich den Vermieter schriftlich zur Räumung auffordern? Kann ich in der Zwischenzeit die Miete mindern? Wenn ja, ab wann und um wie viele %?
Der Vermieter wohn unmittelbar neben an in seinem neuen (sehr großen) Haus, in dm er meiner Meinung nach auch ausreichend Stauraum hat...
Ich würde schon gern ein gutes Verhältnis zu ihm aufrecht erhalten - aber mittlerweile schein ein Streit unabdingbar, zumal mehrere gravierende Mietmängel (Dachfenster mit Wassereinbruch, total zugiges, kaum noch zu bedienndes und veraltetes Dachfenster im Schlafzimmer der Tochter, Wassereinbruch im oberen Bad mit durchweichten und z.T. eingebrochenen Gipskartonplatten durch völlig zugefrorenen Dampfauslass auf dem Dach - hier auch Schimmelbildung- sowie einer maroden, völlig veralteten Heizkesselanlage etc. ... ...) hinzu gekommen sind... Die Mängel sind dem Vermieter immer sofort angezeigt und gemeinsam besichtigt worden, er sagte Mängelbeseitigung zu, aber bis dato ist nichts passiert.
Mein Gefühl sagt mir, dass wir wieder ausziehen sollten - aber das kann ich derzeit aus finanziellen und gesundheitlichen Gründen nicht!
Kann mir jemand adäquate Tipps geben, wie ich vorgehen kann?
Vielen Dank im Voraus!
Keller und Dachboden nur eingeschränkt nutzbar
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Beitrag von platinum07 - 09.02.12 - 09:42 Uhr
Beitrag von kasteluna - 09.02.12 - 11:26 Uhr
Hallo!
Was wurde denn beim Einzug vereinbart? Das da noch Sachen stehen habt Ihr doch bestimmt bei der Besichtigung gesehen und auch angesprochen, oder?
Habt Ihr die Mängel schriftlich angezeigt? Wenn nicht, unbedingt nachholen und eine schriftliche Frist zur Beseitigung nennen. Wenn er sie nicht einhält habt Ihr die Möglichkeit der Mietminderung. Vielleicht wäre es auch sinnvoll in den Mieterschutzbund einzutreten und ggf. eine Rechtsschutzversicherung für Mieter abzuschließen.
LG kasteluna
