Alleinerziehend und Trennungsunterhaltspflichtig? Wer hat Erfahrung?

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Beitrag von kavita1975 - 09.02.12 - 11:30 Uhr

Hallo,

wer kann mir weiterhelfen? Muss ich meinem Mann Unterhalt zahlen?

Sachlage:
Ich lebe seit gut 4 Wochen von meinem Mann getrennt. Unsere 13 Monate alte Tochter lebt bei mir. Ich arbeite zur Zeit 35h/Woche, während mein Mann ab März wieder neben seinem Studium auf 400€ Basis und auf ohne Vertrag auf Steuerkarte arbeitet. Er verdient dann ca. 1000€, während ich bei ca. 2000€ liege.
Mmentan zahlt er keinen Unterhalt, aber ich habe weiterhin Steuerklasse 3 und bekomme das ganze Kindergeld. Er hat von Anfang an neben dem Studium gejobbt.
Die Kleine ist von 8:30 Uhr bis 15 Uhr in der Krippe, wo sie der vater 2x in der Woche abholt, so dass ich länger arbeite kann. An den anderen 3 Tagen hole ich sie ab und arbeite einen Abend pro Woche von Zuhause.

Ich merke gerade, dass 35h recht viel sind, zumal unsere Kleine momentan recht viel krank ist.
Es ist auch noch nicht klar, ob es eine endgültige Trennung wird bzw. wie es weitergehen wird.

Vielen Dank für Tipps

Kavita

Beitrag von manavgat - 09.02.12 - 12:23 Uhr

Wende Dich an eine Anwältin und lass Dich beraten. Meiner Meinung nach musst Du ihm keinen Unterhalt zahlen, weil das Studium sein Privatvergnügen ist. Aber ich würde mir an Deiner Stelle eine Fachmeinung holen.

Gruß

Manavgat

Beitrag von gustav21 - 10.02.12 - 22:02 Uhr

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Beitrag von eiereule - 09.02.12 - 13:29 Uhr

Hallo!

Die Sachlage ist ein bisschen kompliziert, so dass ich mich hier nicht traue eine Aussage zu treffen... auch ich würde dir raten anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Ansonsten würde ich an eurer Stelle erstmal klären, ob die Trennung endgültig ist, bevor der ganze Papierkram ans Laufen kommt und hinterher alles umsonst ist.

Vielleicht erspart ihr euch damit unnötigen Stress!

LG, eiereule

Beitrag von krokolady - 09.02.12 - 19:32 Uhr

vom Unterhalt hab ich auch keine ahnung.....aber ist es nicht so das man direkt bei Trennung die Steuerklassen ändern sollte/muss?
Dann wärst du in Klasse 2, also weniger Abzüge!

Beitrag von oberhuhnprillan - 11.02.12 - 13:34 Uhr

In Steuerklasse 2 hat man mehr Abzüge als in 3.

Und ... die Änderung der Steuerklassen muss erst nach Ablauf des Jahres erfolgen.

Beitrag von krokolady - 11.02.12 - 13:36 Uhr

nein, Steuerklasse 2 ist die "günstigste" die es gibt
Alleinerziehend mit Kind im Haushalt.

Beitrag von oberhuhnprillan - 11.02.12 - 13:39 Uhr

Dann nimm dir mal einen Nettorechner, gib z. B. 2000 Euro Bruttolohn ein, und lass ihn das Nettogehalt einmal mit Klasse 3 und einmal mit Klasse 2 ausrechnen.

Beitrag von krokolady - 11.02.12 - 13:46 Uhr

*seufz*

belies dich bitte mal.......
Es gibt keine bessere Steuerklasse als die 2 für Alleinerziehende!

Ein Alleinerziehender kann nicht Steuerklasse 3 haben - höchstens die 1!

Beitrag von oberhuhnprillan - 11.02.12 - 13:49 Uhr

*auchseufz*

Sie hat sich vor 4 Wochen getrennt und weiß noch nicht mal, ob das endgültig ist.

Sie hat die Möglichkeit, die Steuerklasse 3 noch bis Ende des Jahres zu behalten. Willst du ihr davon abraten?

Ich weiß, dass für Alleinerziehende die 2 günstiger als die 1 ist, dazu muss ich nix lesen. Aber sie hat die Wahl zwischen 3 und 2!!!!

Beitrag von comapo - 11.02.12 - 17:14 Uhr

Nein, hat sie nicht. Nur zwischen 3/5 und 4/4.

LG

Beitrag von oberhuhnprillan - 11.02.12 - 17:22 Uhr

So weit ich weiß, kann der Steuerklassenwechsel bei Trennung auch sofort erfolgen, muss aber nicht. Das heißt, sie kann in Steuerklasse 2 wechseln oder erstmal bei 3 bleiben.

Beitrag von comapo - 11.02.12 - 19:32 Uhr

Nein!

Steuerklasse 2 ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Und den bekommt man erst, wenn man im Veranlagungszeitraum = Kalenderjahr NICHT mehr die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllt.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html

Hier Absatz 2 Satz 1.

LG

Beitrag von oberhuhnprillan - 13.02.12 - 09:23 Uhr

Mhm, das heißt doch aber nicht, dass man nicht im laufenden Jahr wechseln kann.

"(3) Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um ein Zwölftel."

Dies weißt doch eher darauf hin, dass man genau das eben kann.

#gruebel

Beitrag von krokolady - 11.02.12 - 13:40 Uhr

ach so..... in die Klasse 2 kann sofort gewechselt werden.
Man kann sonst am ende des Jahres beim Lohnsteuerjahresausgleich nen ordentlichen Schlag vor den Kopf bekommen weil man jede Menge zurückzahlen muss

Beitrag von oberhuhnprillan - 11.02.12 - 13:41 Uhr

Man kann sofort wechseln, muss aber nicht.

Beitrag von oberhuhnprillan - 11.02.12 - 13:43 Uhr

Du widersprichst dir doch. Wenn Steuerklasse 2 günstiger wäre als 3 ... wieso sollte man dann am Jahresende zurückzahlen müssen, wenn man nicht sofort von 3 nach 2 wechselt.

Beitrag von krokolady - 11.02.12 - 13:53 Uhr

Eine Mutter ist selten in Klasse 3.

Ausnahmen natürlich nur sie arbeitet und ihr Mann nicht.....und ihr Mann wäre in der 5

Ist aber die typische Rollenverteilung ist der Mann in 3 und die Frau in 5
Oder Beide sind in 4.

Ab der Trennung steht der Mutter Klasse 2 zu ( sofern das Kind bei ihr lebt)

Alleinstehende - auch Geschiedene/ getrennt Lebende - gehen entweder in die 1, oder halt in die 2 wenn sie alleinerziehend sind.

Man muss nicht sofort zwingend ändern......allerdings sollte eine arbeitende alleinerziehende Mutter dieses schnellstens tun, weil Klasse 2 nunmal die Günstigste ist und die wenigsten Abzüge mit sich bringt ( Ausnahme siehe oben, wenn Mutter in 3 ist und Vater in 5 )

Beitrag von oberhuhnprillan - 11.02.12 - 13:56 Uhr

Die TE hat aber Steuerklasse 3!

Und die darf sie auf jeden Fall bis Ende des Jahres behalten.

Was erzählst du da eigentlich? #gruebel

Beitrag von krokolady - 11.02.12 - 14:12 Uhr

jo sorry, musste nun selber erstmal nachlesen und hab jetzt erst mitbekommen das es da vor einigen Jahren wohl ne Änderung gab und man nicht umgehend ändern muss sobald 2 Haushalte bestehen, sondern erst ab 1.1. des Folgejahres.
Bei mir war das damals noch so......wussten wir nicht.....mein Ex musste dann ordentlich nachzahlen weil er nicht von 3 auf 1 geändert hatte.
Und da ich nicht berufstätig war damals war es mir eh "schnuppe" welche Steuerklasse ich hatte.

Jetzt beim nachlesen frag ich mich allerdings wie ihr Noch-Mann 1000 Euro verdienen kann, wenn er nur nen 400 Euro Job hat und nicht auf Karte arbeitet.
Verdient man Geld als Student??

Beitrag von oberhuhnprillan - 11.02.12 - 14:26 Uhr

Sag mal, du bist ein bisschen verwirrt, oder?

Die TE schreibt doch: "während mein Mann ab März wieder neben seinem Studium auf 400€ Basis und auf ohne Vertrag auf Steuerkarte arbeitet".

Beitrag von krokolady - 11.02.12 - 15:08 Uhr

jo...auf 400 euro Basis....aber er hat 1000 Euro schrieb sie....darum stutzte ich etwas

Beitrag von oberhuhnprillan - 11.02.12 - 16:16 Uhr

auf 400€ Basis UND ohne Vertrag auf Steuerkarte!!!!!!!

Beitrag von krokolady - 11.02.12 - 16:31 Uhr

ja hab ich schon verstanden.....
Aber sie schreibt auch das er insgesamt um 1000 Euro hat im Monat.
Drum fragte ich ja ob man fürs studieren Geld bekommt.....er verdient nur 400 Euro, bekommt aber 1000 Euro insgesamt im Monat.
Oder bekommt jemand Bafög obwohl er verheiratet ist und ne Frau hat die gut verdient?

Beitrag von oberhuhnprillan - 11.02.12 - 16:35 Uhr

Nochmal: Er hat einen 400 Euro-Job und arbeitet DARÜBER HINAUS auf Steuerkarte. So kommen etwa 1000 Euro im Monat zusammen.