Darf ich während meiner Elternzeit auf 400 € basis arbeiten

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Beitrag von defne01 - 09.02.12 - 12:31 Uhr

Hallo ihr lieben,

Frage steht ja oben ich wollte wissen ob ich während meiner elternzeit auf 400 euro basis arbeiten darf ?

Lg

Defne

Beitrag von kerstini - 09.02.12 - 12:33 Uhr

Natürlich. Es dürfen nur nicht mehr als 30 Std. pro Woche sein. Allerdings wird im ersten Bezugsjahr von EG das gesamte Geld angerechnet.

LG

Kerstin mit Ida #verliebt an der Hand und MADITA, LEO & #stern #stern im #herzlich

Beitrag von prinzesschen29 - 09.02.12 - 12:41 Uhr

Hallo #winke,

ich schließe mich kerstini an, du darfst #ole.

Lg Annika

Beitrag von jessica.g1 - 09.02.12 - 12:43 Uhr

Jep, mach ich auch so.

Beitrag von windsbraut69 - 09.02.12 - 13:06 Uhr

Du brauchst dafür die Genehmigung Deines Arbeitgebers.

Gruß,

W

Beitrag von jenny.b2006 - 09.02.12 - 14:17 Uhr

Ich bin der Meinung man muss ihn nur informieren und man darf auf 400€ Basis arbeiten solange man dem Arbeitgeber keine Konkurrenz macht(Zum Beispiel im gleichen Gewerbe)
Ích arbeite im 3 Elternjahr als Tagesmutter und bleib unter 400€
LG Jenny

Beitrag von aimee81 - 09.02.12 - 14:37 Uhr

Genau so ist es! Er kann nur in wenigen Fällen widersprechen.

LG

Beitrag von windsbraut69 - 09.02.12 - 16:09 Uhr

Eben.
Er KANN widersprechen und MUSS gefragt werden.

LG

Beitrag von windsbraut69 - 09.02.12 - 16:08 Uhr

Das stimmt nicht. Es ist völlig egal, ob Du 399 oder 401 Euro verdienst, der AG muß gefragt werden.

Gruß,

W

Beitrag von tilimama - 09.02.12 - 15:28 Uhr

Hallo,

also ich habe es so gemacht, dass ich mir vom Elterngeld nur das Mindeste auszahlen ließ und dann darf man dazuverdienen, was man möchte.

Da ich vorher auch nur auf 400,--€ Basis gearbeitet habe, hätte ich sowieso nur höchstens 380,--€ bekommen können. Dann wird aber der Verdienst, der über einen bestimmten Betrag geht wieder angerechnet. Deshalb habe ich nur 300,--€ beantragt und konnte noch die 400,--€ dazuverdienen.

LG
Simone

Beitrag von ---. - 09.02.12 - 17:14 Uhr

Hallo.

Ja, Du darfst natürlich einen Mini-Job ausüben, allerdings nur, wenn Dein jetziger AG das gestattet.

Allerdings "lohnt" es sich nur, wenn Du nicht allzu viel Elterngeld beziehst. Jeder Euro den Du mehr als den Mindestbetrag bekommst, wird gegengerechnet. Hast Du 2 oder 3 Jahre Elternzeit, dann wird Dir ab dem 2. Jahr nichts mehr abgezogen.

Ich zb. hatte 3 Monate vorm Ende der Elternzeit die Möglichkeit einen Nebenjob auszuüben. Das tat ich dann auch und musste im nachhinein feststellen, dass ich von den knapp 550€ die ich in den 3 Monaten verdient hatte, 390€ an Elterngeld weniger bekam (also 130€ für jeden Monat). Und wenn ich dann noch den Fahrtweg berechne, dann hab ich letztenendes drauf gezahlt.

Es war aber nicht so, dass mir das Amt dies vorher ausgerechnet hat. Ich bekam einfach irgendwann ein Schreiben, indem sie mir mitteilten, dass sie mir einfach mal so 500€ weniger zahlen, weil sie zu dem Zeitpunkt ja noch nicht wüssten, was ich letzendlich verdienen würde. Dick und Fett stand auf dem Schreiben, dass ich Widerspruch einlegen könnte, was ich natürlich auch tat. Aber reagiert hatte keiner. Als ich nach den 3 Monaten dann meine Gehaltsabrechnungen hingeschickt habe, bekam ich dann Bescheid das sie mir zu viel Geld gestrichen hatten und ich etwas wieder bekomme. Und ganz nebenbei fragten sie mich dann, ob ich meinen Widerspruch noch aufrecht erhalten möchte #augen#kratz

Also ich rate Dir, rechne es vorher genau aus oder lass es, wenn möglich, erstmal vom Amt ausrechnen.

LG