Bin ichjetz in Elternzeit oder nicht ?

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Beitrag von blonderengel87 - 09.02.12 - 12:44 Uhr

Huhu ihr lieben, mein Arbeitsvertrag lief bis 30.09.2011.
Am 01.10.2011 kam unsere Tochter auf die Welt.
Offiziell bin ich doch dann jetz im Elternjahr... aber eigentlich auch nicht oder ?

Ich bekomme auch Elterngeld also quasi die 67% meines letzten Nettoeinkommens.

Wollte ab Okotber 2012 jetz auch wieder in meinen alten Beurf zurück, wenn dann das nun nicht klappt ..häng ich dann erstmal nochn Jahr Elternzeit ran...??? das ich quasi immer fortlaufend im Lebenslauf was schreiben kann ? Oder zähle ich dann als Hausfrau und Mutter ?

Hmm hoffe man versteht das so bissle wie ich es meine ;)

Blonderengel87 mit einer schlafender Leonie 18Wochen alt ;)

Beitrag von sannimausi - 09.02.12 - 12:50 Uhr

Ganz einfach: Hast Du Elternzeit beantragt? Dann bist Du in Elternzeit.

Hast Du das nicht, bist Du nach der Geburt 8 Wochen im Mutterschutz und das wars.

Elternzeit kann man 3 Jahre nehmen. Danach wärst Du dann Hausfrau. Elterngeld bekommst Du allerdings nur für 1 Jahr.

Beitrag von lacky06 - 09.02.12 - 13:22 Uhr

Hallo,

Elterngeld kann man Splitten, also Teilen auf 2 Jahre.

Liebe grüße claudi mit Max 6 Jahre und Susan 7 Wochen und 6 Tage

Beitrag von sannimausi - 09.02.12 - 13:23 Uhr

Du kriegst dann aber nur noch die Hälfte, also das Geld für 1 Jahr, auch wenn Du dem Staat die Zinsen schenkst und es Dir auf zwei Jahre auszahlen lässt.

Beitrag von lacky06 - 09.02.12 - 14:01 Uhr

Ja das ist ja richtig. Aber es gibt ja Mütter die Möcht gerne 2 Jahre gehen und wenn da der rest stimmt warum nicht. Mein Mann verdienst gut, bekomme nur den Grundsatz, da ich 1 Jahr vor der Geburt Krank geschrieben war und leider das BV erst so spät, 1 1/2 Monat vor dem Mutterschutz ausgestellt wurde, mein Arzt hat sich blöde angestellt, bis mein Anwalt und mein neuer Frauenarzt eingelengt haben.
Leider zu spät. Aber macht nicht.

Bin nicht zu faul zum arbeiten, habe nen kaputtes Knie, und kann deshalb nicht, habe schon 3 OP hinter mir und die 4 Folgt, sobalt unsere kleine 1 Jahr ist.

Liebe grüße

Beitrag von dentatus77 - 09.02.12 - 12:51 Uhr

Hallo!

Elternzeit kann man insgesamt bis zu 3 Jahren pro Kind nehmen. Die hat jetzt auch nicht direkt etwas mit einem bestehenden (und ruhenden) Arbeitsverhältnis zu tun. Es geht da vielmehr darum, dass in der Zeit die Beiträge zur Sozialversicherung durch den Staat weiter übernommen werden.

Die Frage ist, in wieweit dir noch Arbeitslosengeld I zusteht, da würde ich mich einmal beim Arbeitsamt erkundigen. Und was du in deinen Lebenslauf schreibst, ist deine Sache, ich denke, es ist letztlich auch egal, ob du schreibst Elternzeit oder Hausfrau und Mutter, für mich wäre für eine Einstellung entscheidend, wie lange du aus dem Beruf raus bist.

Liebe Grüße!

Beitrag von hendrik-j - 09.02.12 - 12:56 Uhr

Hallo,

hast Du einen Arbeitgeber bei dem Du Elternzeit schriftlich beantragt hast?

Wenn ja, dann bist Du in Elternzeit bis zum Tag X und wenn nein, dann bist Du "nur" Hausfrau und Mutter.

VG
Nadine #sonne

Beitrag von isi1709 - 09.02.12 - 12:59 Uhr

Hi,

bei dir ists genau wie bei mir. Ich beziehe Elterngeld bin aber nicht in Elternzeit. In Elternzeit kann man nur sein, solange man noch einen Arbeitsvertrag hat und einen Arbeitgeber. Das haben wir beide ja nicht.
Aber für alle um mich rum bin ich einfach in Elternzeit, weil ich es nicht jedes Mal erklären will.

LG

Isabel

Beitrag von sannimausi - 09.02.12 - 13:01 Uhr

Ich frag jetzt mal, weil ich es nicht weiß, aber müsstest Du dann nicht bei der Arbeitsagentur Elternzeit beantragen? Sonst könnten sie Dich ja schon nach 8 Wochen wieder vermitteln oder in irgendeine Maßnahme stecken.

Beitrag von isi1709 - 09.02.12 - 13:03 Uhr

Hi,

ne....1 Jahr geht das ganz ohne Probleme. Hatte dort extra rechtzeitig angerufen. Ich soll mich dann ein paar Wochen bevor der Elterngeldbezug endet nochmal dort melden, allerdings hoffe ich natürlich, dass ich bis dahin nen neuen Job habe ;-)

LG

Isabel

Beitrag von sannimausi - 09.02.12 - 13:11 Uhr

Das ist ja ein Ding. Da hat sich viel verändert, seit ich nicht mehr da arbeite. Sonst haben sie es immer drauf angelegt, möglichst viele Scherereien zu machen. Aber gut, so lange Du keine Leistung von ihnen bekommst, sind sie wahrscheinlich zufrieden. :-)

Beitrag von blonderengel87 - 09.02.12 - 13:20 Uhr

Jaa das hoffe ich auch.. ich melde mich im Juli also 3 Monate vorher nochmal bei Arbeitsamt um denen meinen derzeitigen Stand mitzuteilen.. Also entweder ich weiß schon das ich wieder in meinen alten Job komme oder eben noch nix habe.
Mal abwarten.

Aber das ungewisse is schon blöd.

Beitrag von blonderengel87 - 09.02.12 - 13:06 Uhr

Ja genau bei mir wurde es so erklärt...

Wenn die Püppi am 30.09 oder eher gekommen wäre dann hätte ich Elternzeit bis 30.09. einreichen können.
Aber da sie nach dem 30.09. kam also nach dem Ablauf des Arbeitsvertrages kam, fiel es eh weg.

Bekommst du jetz noch Arbeitslosengeld 1 ? Oder nur dein Elterngeld ?

Beitrag von isi1709 - 09.02.12 - 13:09 Uhr

Hi,

mein Arbeitsvertrag endete kurz vor dem ET, daher konnte ich gar keine EZ beantragen beim AG.
Ich bekomme Elterngeld, sonst nichts. Mir wurde aber damals gesagt, dass ich ggf. dann nächstes Jahr ALG1 bekomme, falls ich nicht direkt was finde, sofern ich mich rechtzeitig mit dem Arbeitsamt in Verbindung setze.

LG

Isabel

Beitrag von blonderengel87 - 09.02.12 - 13:13 Uhr

Jaaa also genau wie bei mir. Elternzeit konnte ich ja auch nich mehr beantragen...

Ab wann kannst du Alg 1 beantragen ? Nach Ablauf des 1.Jahres oder shcon vorher ??

Beitrag von isi1709 - 09.02.12 - 14:11 Uhr

Hi,

naja....wenn ich dann kein Elterngeld mehr bekomme hieß es von dort.

LG

Isabel

Beitrag von bomimi - 09.02.12 - 13:07 Uhr

huhu,

wie meinst du das, dann hängst du noch n jahr dran? nur weil du dann nicht gleich im oktober was findest bist du doch nicht gezwungen noch ein ganzes jahr zu hause zu bleiben. ansonsten, wenn du gern noch zu hause bleiben möchtest und ihr es ohne einkommen deinerseits schafft, dann mach das ruhig......und was du letztenendes da in deinen lebenslauf schreibst ist doch wurscht, du hast dich in der zeit (wie sie sich auch immer schimpft) um dein(e) kind(er) gekümmert.

lg bomimi

Beitrag von blonderengel87 - 09.02.12 - 13:11 Uhr

Ja ich meinte ich schreibe dann im Lebenslauf 2 jahre Elternzeit und wenn ich ab Oktober 2012 nicht gleich arbeiten kann sondern erst am Januar 2013 dann wäre ich 1 Jahr und 3 Monate eben in Elternzeit gewesen und habe dann nen neuen Job begonnen.

Also Finanziell würden wir denke ich schon knapp über die Runden kommen, ich würde alles beantragen was ich noch kann an arbeitslosengeld 1 oder 2.. hab da noch keinen großen plan wie das dann so ist, muss ich mich mal informieren...

ich würde liebend gern solang es geht bei meiner tochter bleiben, allerdings möchte ich sie ab oktober auch bei uns in die krippe geben damit sie mit den anderen kindern zusammen ist.

Beitrag von bomimi - 09.02.12 - 13:22 Uhr

ja, dann schrieb da doch erziehungszeit rein....egal wie lang die auch immer ist, denn elternzeit wäre es ja nur wenn du einen job hast und der in dieser zeit für dich freigehalten wird und du den danach wieder antrittst.
aber mach dir doch da nicht so nen kopf.
arbeitslosengeld bekommst du ja nur wenn du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst....das bedeutet du musst unbedingt einen krippenplatz haben. (aber hast du ja, wie ich verstanden habe).
hartz 4 klar, wenns euch zustehen würde und dein partner nicht genug verdient wär das auch ne möglichkeit.

Beitrag von blonderengel87 - 09.02.12 - 13:25 Uhr

Jaa der Krippenplatz ist ab Oktober 2012..
Was würde mir dann zustehen ? Alg 1 oder Alg 2 ?

Beitrag von bomimi - 09.02.12 - 13:35 Uhr

also am besten fragst du da auf dem arbeitsamt mal nach.....es spielen ja viele faktoren eine rolle, es kommt drauf an, ob du vorher mindestens ein jahr ohne unterbrechung gearbeitet hast, ob dein krippenplatz vollzeit ist, ob du auch ohne dass du arbeit vorweisen kannst anspruch auf den krippenplatz hast usw.....

Beitrag von blonderengel87 - 09.02.12 - 13:39 Uhr

Also gearbeitet hab ich durchgehend die ganze Zeit... Und der Krippenplatz wäre für 6h am Tag.

Beitrag von bomimi - 09.02.12 - 13:43 Uhr

ja, also ich denke schon dass dir dann arbeitslosengeld 1 zusteht.....allerdings weiss ich es wie gesagt nicht ganz genau....

Beitrag von blonderengel87 - 09.02.12 - 13:51 Uhr

okay werden uns dann nochmal informieren.... 3 monate vorher reicht ja denk ich

Beitrag von bomimi - 09.02.12 - 14:02 Uhr

ja, genau, denk dran, wenn du geld bekommen willst mindestens drei monate vorher.....#winke

lg