Fragen zur Aussprechung des Beschäftigungsverbot! Urlaubsanspruch etc.

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Beitrag von nadinmitkids - 09.02.12 - 13:06 Uhr

hallo,

ich bin gerade vom arzt zurück.
nachdem ich heute morgen mal wieder unter schwindelgefühl litt und umfiel, hatte ich schmerzen. also ging ich zu meiner ärztin, vorzeitige wehen (16.SSW). aufgrund meiner immer wiederkehrender blutungen hat sie dann ultraschall gemacht und dem mumu vermessen, dieser ist verkürzt und auch die plazenta liegt immer noch sehr tief, unverändert.

sie meinte das sie mich nicht mehr arbeiten lassen könnte und möchte das BV aussprechen. da ich aber bereits seit 1.1. krank geschrieben bin, meinte sie ich soll mit meinem ag sprechen das er mir meinen urlaub erstmal gibt, welcher noch offen steht und sie dann nach diesem urlaub das bv ausspricht. ihre erklärung war das die krankenkassen es nicht gern sehen nach einer arbeitsunfähigkeit sofort ein bv zu bekommen.
wie war das bei euch?
und muss das der ag überhaupt mitmachen, er ist ja so schon nicht gut gestimmt auf mich?

Hoffe jemand weiß rat!

Liebe Grüße
Nadin

Beitrag von schmerle123 - 09.02.12 - 13:13 Uhr

Deinen Urlaub solltest Du mal schön unangetastet lassen. Wenn Du krank geschrieben bist, oder ins BV gehst, hat das seine Gründe (sind ja hinreichend bei Dir). Du bist deswegen verhindert den Urlaub zu nehmen. Und wenn Du jetzt das BV erhälst, verfällt er nicht. Du kannst ihn dann nach der Elternezeit nehmen. Kann ihr und Dir doch (sorry) scheiß egal sein, wie die KK das sehen. Das ist Humbug. Sie soll Dir ein BV geben (jetzt) und gut ist!

Beitrag von mamab5 - 09.02.12 - 13:18 Uhr

Ich mußte meinen Urlaub vor dem BV nehmen, weil der nicht 3 Jahre aufgehoben wird.

Es ist ja in vielen Firmen üblich, dass der Urlaub nach einen gewissen Frist verfällt.

Beitrag von schmerle123 - 09.02.12 - 13:23 Uhr

Das ist Gesetz! Wenn Du auf Grund eines BV`s verhindert bist, den Urlaub zu nehmen, dann wird der hinten dran gehängt. Warum lassen sich so viele Frauen darauf ein?? Unbegreiflich für mich...

Beitrag von alice-in-wonderland - 09.02.12 - 13:48 Uhr

Verstehe ich auch nicht, die Arbeit schenkt uns doch auch nix...!?!? #kratz
Außerdem kann man ja auch, wenn man den Urlaub nimmt und dann krank wird, den Urlaub auch wieder zurücknehmen....ich würde doch nicht den Urlaub nehmen, wenn ich krank bin...
Wenn man krank ist, ist man krank und wenn man BV bekommt, dann ist es eben so....

LG Alice

Beitrag von susannea - 09.02.12 - 15:29 Uhr

DAs ist falsch, auch deine Firma hat sich ans Bundesgesetz zu halten und demnach wird er sogar z.T. länger als 3 Jahre aufgehoben, denn nach Ende der Elternzeit verfällt er noch mindestens ein Jahr nicht!

Beitrag von xxtanja18xx - 09.02.12 - 13:45 Uhr

Was deine FA da sagt, ist total bescheuert!!

Logischerweiße gehst du nach der Krankmeldung in ein BV!!

Deinen Urlaub nimmst du, wenn du ihn brauchst...auch wenn es erst NACH der Elternzeit ist.

Bevor ich ein Bv bekommen habe, war ich fast 6wochen krank...Darauf hin rief mich meine Kk an...die nette Frau fragte erstmal was mit mir los sei...Mein Fa hat mich immer wegen was anderem Krank geschrieben und daher wussten die nichts von der Ss...Aber mein AG hatte mal bei der Kk nachgefragt, ob ich jetzt bald ins Krankengeld falle.

Die nette Dame am Telefon hat mir nach unserem Gespräch nahe gelegt, das ich mal mit meinem Fa wegen einem BV sprechen soll (das zum Thema die Kk sieht das nicht gerne)

Da ich durch mein Wpw-Syndrom verschiedene bescherden habe, hat er eben nicht das Wpw als Krankheit genommen.

Dein FA soll dir einfach ein BV aussprechen und gut ist.

Lg Tanja 35ssw

Beitrag von mynerva - 09.02.12 - 13:46 Uhr

Hi,
Also ich habe auch ein BV bekommen aufgrund starker Neurodermitis im Gesicht und an den Händen. Da ich in der Pflege arbeite, konnte und kann ich nicht mit offenen Händen arbeiten. Bin seit ca. 6 ssw krankgeschrieben worden und ab der 12.ssw habe ich dann nahtlos ein BV bekommen. Meine KK hatte sogar schon der Ärztin vorgeschlagen mir doch endlich mal ein BV auszustellen.
Nimm bloß nicht deinen Urlaub, der steht dir zu und wird einfach aufgehoben und nach der elternzeit wieder drangehängt.

War bei meiner ersten ss auch so. Hatte da noch meinen kompletten urlaub von 35 Tagen übrig. Plus dem Urlaub der mir sowieso zusteht. Hatte dann die moglichkEit mir was ausbEzahlen zu lassen.

Lg Mynerva 16ssw