halllo,
zur berechnung des elterngeldes werden ja die 12 monate vor der geburt des kindes als bemessungsgrundlage genommen. zählt da auch das mutterschutzgeld mit rein? oder werden die 12 monate vor beginn des mutterschutzes genommen?
danke für eure hilfe
zählt muschutzgeld bei der berechnung vom elterngeld?
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Beitrag von matsel - 09.02.12 - 14:02 Uhr
Beitrag von lelawala - 09.02.12 - 14:05 Uhr
12 Monate vor Geburt.
Allerdings wird das MuSchugeld auf das Elterngeld angerechnet, so dass du de facto nur 10 Monate Eltergeld bekommst (nach Ablauf der 8 Wo MuSchu).
Beitrag von susannea - 09.02.12 - 15:32 Uhr
Nein, stimmt nicht, 12 Monate vor dem Mutterschutz. Du bist schon nach der Geburt ;)
Beitrag von juliwunder - 09.02.12 - 14:05 Uhr
Grundlage für die Berechnung ist Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt. Haben Sie in dieser Zeit Mutterschaftsgeld bezogen (bei Angestellten die Regel) werden weiter zurückliegende "Ersatzmonate" zur Berechnung herangezogen (gilt auch bei schwangerschaftsbedingter Krankheit oder wenn im Berechnungszeitraum Elterngeld gezahlt wurde).
vielleicht hilft es
Beitrag von matsel - 09.02.12 - 14:36 Uhr
das hilft mir weiter. danke
Beitrag von susannea - 09.02.12 - 15:32 Uhr
12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes werden genommen, wenn du Mutterschaftsgeld bekommen hast!
