Gemeinsames Sorgerecht wenn nicht verheiratet

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Beitrag von tibi83 - 09.02.12 - 14:50 Uhr

Hallo

beantragt ihr ein geteiltes Sorgerecht oder behaltet ihr das alleinige?

Beitrag von pollyana - 09.02.12 - 14:52 Uhr

huuh,
wir waren heute erst beim jugendamt um das gemeinsame sorgerecht sowie vaterschaftsannerkennung machen zu lassen#winke

Beitrag von kleiner-gruener-hase - 09.02.12 - 15:02 Uhr

Bei unserer Tochter damals habe ich es allein behalten, er hat nur die Vaterschaft anerkannt. Als wir dann geheiratet haben, hatte sich das Thema sowieso erledigt... ;-)

Beitrag von schneewittchen.77 - 09.02.12 - 15:03 Uhr

Hey
wir heiraten morgen. Aber da es am Anfang nicht gleich danach aussah, habe ich mich beim Jugendamt erkundigt. Man kann es machen aber mir wurde von den Damen und Herren dort ausdrücklich abgeraten. Für mich stand eh fest wenn wir nicht verheiratet sind trägt das Baby eh meinen Namen und nicht den des Vaters.
Muss jeder für sich selbst entscheiden-
Grüße

Beitrag von pitti01 - 09.02.12 - 15:07 Uhr

Für mich ist mein Freund der Vater unseres Kindes. Mit allen Rechten und Pflichten. Wir werden nach der Bestätigung der SS durch den Frauenarzt die Vaterschaftsanerkennung machen lassen und das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Dennoch wird das Kind bis zu unserer Hochzeit meinen Namen tragen.

LG Pitti

Beitrag von fuxx - 09.02.12 - 15:09 Uhr

bei uns wird alles geteilt.

Beitrag von mirakulix - 09.02.12 - 15:19 Uhr

wir sind seinerszeit 7 Tage nach der Geburt zum Standesamt. Dort hat er die Vaterschaft anerkannt und das Kind bekam gleich seinen Namen. Danach sind wir zum Jugendamt und er bekam das halbe Sorgerecht. Da gab es für mich kein Überlegen. Er wird immer der Papa vom Kind sein, egal was mit uns ist.

Wär er jetzt ein Drogenjunkie oder so, dann hät es anders ausgesehen.

Beitrag von blackcat9 - 09.02.12 - 15:20 Uhr

Ich habe zwei Kinder.

Colin ist 3,5 Jahre alt und ich bin seit 2,5 Jahren vom Vater getrennt. Colin trägt meinen Nachnamen, lebt bei mir und sieht seinen Vater aller 10 Tage für 2 Nächte. Wir haben trotzdem das gemeinsame Sorgerecht. Finde es nicht schlimm: Arzttermine kann ich auch ohne seine Erlaubnis wahrnehmen. Nur bei OPs oder sowas brauch ich sein Einverständnis. Da er sich um seinen Sohn kümmert, ist nichts gegen das gemeinsame Sorgerecht einzuwenden. Bleibt auch so. Es sei denn, es fällt irgendwas vor.

Lilian ist 13 Monate alt. Ihr Papa und ich sind nach wie vor zusammen und haben das gemeinsame Sorgerecht. Lilian trägt meinen Nachnamen. Im September heiraten wir und dann bekommt auch der Papa meinen Nachnamen. ;-)

Mein Freund hat mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin 2 Kinder (7 und 3 Jahre), beide heißen wie die Mama und die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht. Der Große lebt bei uns, der Kleine bei seiner Mama.

LG
Franzi

Beitrag von peggy1984 - 09.02.12 - 21:47 Uhr

Ich werde das alleinige sorgerecht haben! Alle hier schreiben so schön das das ganz toll ist gemeinsames sorgerecht zu haben! Ja ist es solange alles ok ist zwischen den eltern! Und was wenn sich das ändert? Mach dir vorher klar was es für dich im falle einer trennung bedeutet! Erkundige dich genau und überlege dir das richtig! Wenn du das alleinige sorgerecht hast bedeutet das nicht das er nicht der vater ist und keine rechte hat! Meine hebamme und die mitarbeiter beim jugendamt haben mir ganz doll abgeraten das gemeinsame sorgerecht zu beantragen solange wir nicht verheiratet sind!